# Nachweisregister

> Fachliche Erstfassung v0.9. Diese Seite ist ein Orientierungs- und Prüfrahmen; sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Vergabe- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall.

> **Reviewstatus:** > **Einordnung:** Arbeitsfassung für Nachweisführung, Quellenstatus und offene Prüfstellen. Kein Rechtsgutachten, keine Wirtschaftlichkeitsrechnung und keine kommunale Entscheidungsvorlage.

## Zweck

Das Nachweisregister hält fest, welche Aussagen im Buch bereits belegbar sind, welche nur als Prüfstand verwendet werden dürfen und welche Nachweise noch fehlen. Es ist die Gegenstelle zum Quellenregister: Das Quellenregister sammelt Quellen, das Nachweisregister ordnet Aussagen, Datenstände und offene Prüfungen den Kapiteln zu.

Für Kämmerer ist diese Trennung wichtig, weil Energievorlagen häufig mehrere Aussagearten vermischen: Rechtsrahmen, technische Möglichkeit, wirtschaftliche Erwartung, lokale Datenlage und politische Zielsetzung. Das Register soll verhindern, dass ein Prüfwert wie ein belastbarer Haushaltswert wirkt.

## Nachweisklassen

| Klasse | Bedeutung | Zulässige Verwendung im Buch |
| --- | --- | --- |
| Primärquelle geprüft | Gesetz, Verordnung, Behördenseite, amtliches Register oder Originaldokument wurde direkt geprüft | Als belastbarer Quellenanker, sofern Aussage eng am Wortlaut bleibt |
| Sekundärquelle / Fachkontext | Fachartikel, Analyse, Handreichung oder Cernion-RAG-Treffer ohne ausreichende Primärquellenstütze | Als Orientierung, nicht für harte Rechts-, Frist- oder Pflichtaussagen |
| Lokaler Ist-Wert fehlt | Kommune, Liegenschaft, Vertrag, Zähler, Anlage oder Haushaltsposten ist noch nicht konkret belegt | Nur als offene Prüfstelle oder Beispielstruktur |
| Prüfwert / Szenario | Wert entsteht aus Annahme, Tool, Rechenbeispiel oder überschlägiger Herleitung | Nur als Arbeitswert mit Unsicherheitsmarkierung |
| Review offen | Aussage ist plausibel, aber noch nicht gegengeprüft | Nicht veröffentlichungsreif; im Text als Prüfstand markieren |

## Arbeitsregister nach Kapiteln

| Seite / Kapitel | Nachweisbedarf | Aktueller Stand | Nächster Prüfschritt |
| --- | --- | --- | --- |
| Kapitel 1: Kommunale Energie als Entscheidungsaufgabe | Grundlogik von Entscheidungsreife, Datenqualität und Haushaltswirkung | Methodisch formuliert; Entscheidungsreife-Gate ergänzt; keine harte Rechtsbehauptung | Gegen Kapitel 9 und Nachweisregister auf doppelte Evidenzlogik prüfen |
| Kapitel 2: Haushalt, Konzessionsabgabe und lokale Wertbindung | KAV, Haushaltsnähe, Konzessionsabgaben, lokale Wertbindung | KAV als Primärquellenanker im Quellenregister geführt; Prognose-Gate ergänzt; konkrete Einnahmen bleiben lokal offen | Lokale Konzessionsverträge, Einwohner-/Tarifstruktur und Haushaltsbuchung prüfen |
| Kapitel 3: Stromverbrauch, lokale Erzeugung und Importkosten | SMARD, MaStR, lokale Verbrauchs-/Erzeugungsdaten, Importkostenmethodik | vollständige Erstfassung erstellt; SMARD/MaStR/EnWG/MaStRV als Primär-/Behördenanker geprüft; nationale Marktdaten und Cernion-Day-Ahead-Werte nur als methodische Prüfanker | reproduzierbares MaStR-/SMARD-/Lokalbeispiel, lokale Lastgänge, Messpunkte, Anlagen-/Asset-Tabelle, Vertragslogik und Haushaltsstellen konkretisieren |
| Kapitel 4: Energy Sharing nach § 42c EnWG | Rechtsstatus, Rollen, Umsetzungsgrenzen, kommunale Prüfrolle | § 42c nur als Prüfanker; keine Zulässigkeitsbehauptung für Einzelfälle | Aktuelle Rechtsfassung, Rollenmodell und Netz-/Lieferantenbeziehungen prüfen |
| Kapitel 5: Kommunale Liegenschaften | Gebäudeportfolio, Verbrauch, Anlagen, Sanierungs- und Investitionslogik | Erstbaustein vorhanden; lokale Gebäudedaten fehlen | Objektliste, Energieausweise, Verbrauchsdaten und Sanierungsstände ergänzen |
| Kapitel 6: Wärme, Nahwärme und Fernwärme | WPG-Fristen, Wärmeplanung, Betreiber- und Haushaltsrollen | Friststatus nach 30.06.2026 als Prüfstand ergänzt | Kommunale Wärmeplanungszuständigkeit und lokaler Planungsstand prüfen |
| Kapitel 7: Gasnetztransformation | Gasbedarf, Rückbau, Wasserstofferwartungen, Netzentgeltrisiken | Szenario-Akte und Quellenaktualitäts-Gate ergänzt; harte Zukunftsaussagen bleiben gesperrt | Lokale Gasnetzstrategie, Konzessionslage, Wärmeplanung und Netzbetreiberangaben abgleichen |
| Kapitel 8: Netzbetreiber-Kommunikation und Prozessrisiken | Netzanschluss, Messstellen, Marktkommunikation, Prozessfristen | Prozessrisiken als Arbeitslogik formuliert | Primärquellen und lokale Netzbetreiberprozesse ergänzen |
| Kapitel 9: Datenarchitektur | MaStR, Lastprofile, OSM, Messpunkte, Anlagenlisten | vollständige redaktionelle Neufassung erstellt; MaStRV, MaStR/BNetzA, EnWG §§ 111d und 111g, MsbG §§ 49/50/55/60, BK6-24-174, BK6-20-160, BDEW-SLP 2025, SMARD-Datennutzung und OSM-Lizenz als Quellenanker geprüft; lokale Daten bleiben gesperrt | lokale Objekt-/Messpunkt-/Asset-Register, Last-/Zählerstands-/Einspeisegänge, reproduzierbarer MaStR-Export mit Originaldatei/Hash, Netzbetreiber-/MSB-Antworten, Datenschutzstatus, Haushaltsbezug und Vertragsbezüge konkretisieren |
| Kapitel 10: Speicher, Flexibilität und steuerbare Verbrauchseinrichtungen | § 14a EnWG, Flexibilität, Speicher, Ladeinfrastruktur | § 14a nur als Rechts- und Verfahrensprüfstand | BNetzA-Festlegungen, konkrete Anschluss-/Steuerungsdaten und Tarifwirkung prüfen |
| Kapitel 11: Beschlussvorlagen, Vergabe, Beteiligung und Governance | Beschlussreife, Vergabe, Zuständigkeiten, Beteiligungsrollen | Erstbaustein vorhanden; keine Vergabeempfehlung | Kommunalrecht, Vergaberecht und lokale Hauptsatzung/Organisation prüfen |
| Kapitel 12: Vom Lagebild zum Arbeitsprogramm | Verantwortlichkeiten, Priorisierung, Entscheidungsrhythmus | Methodisches Abschlusskapitel mit Backlog-Gate vorhanden | Review gegen Muster-Beschlussvorlage, Rechenlogik und Arbeitskartenlogik |
| Rechenbeispiele Stromlagebild | Beispielzahlen, Zeitreihen, Rechenwege | Methodischer Erstbaustein vorhanden; keine kommunalen Ergebniszahlen übernommen | Gegen Kapitel 3, Kapitel 9 und Rechenlogik prüfen; echte lokale Zeitreihen, Messpunkte und Datenstände nachziehen |
| Muster-Beschlussvorlage | Prüfauftrag, Gate-Logik, Folgeauftrag | Kontrollierter Draft mit Rückkehr-ins-Gremium-Gate übertragen | Mit Kapitel 11, 12 und lokalen Zuständigkeitsregeln abgleichen |
| Rechenlogik und Tabellen | Tabellenfelder, Datenstatus, Rechenregeln | Kontrollierte Erstfassung mit Tabellenketten- und Abbruchlogik vorhanden | Mit Nachweisregister und Kapitel 3/9/10 harmonisieren |

## Stand der Registerpflege 2026-07-10

Die Tagesiterationen vom 2026-07-10 haben mehrere methodische Gates ergänzt. Für das Nachweisregister zählt dabei nicht, dass eine neue Aussage "bewiesen" wäre, sondern ob die spätere Beweisführung sauber begrenzt ist.

Als aktualisierte Prüfstände gelten:

- Kapitel 1: Entscheidungsreife eines Datenfundes erst nach Herkunft, Zeitbezug, Rollenbezug, Entscheidungsbezug und Prüfstatus.
- Kapitel 3: Reststromfenster statt Tages- oder Jahresmittel; Marktdaten dürfen ohne lokalen Lastgang, Messpunkt, Erzeugungsbezug und Vertragslogik nicht als kommunaler Kosten- oder Einsparnachweis erscheinen.
- Kapitel 7: Gasnetz- und Wasserstoffaussagen bleiben getrennt nach bundesweitem Prüfanker, lokaler Netzstrategie, Wärmeplanung, Beteiligungsdaten und Haushaltswirkung.
- Kapitel 12: Aus einem Prüfpunkt wird erst dann eine Arbeitskarte, wenn Datenhalter, Aussageart, Sperre, Haushaltsbezug und nächster Prüfschritt benannt sind.
- Muster-Beschlussvorlage: Ein Prüfauftrag ersetzt keine Umsetzungsentscheidung; die Folgevorlage muss Zuständigkeit, Vergabepfad, Haushaltsstelle, Betreiberrolle und Rechtsprüfung zurück ins Gremium bringen.
- Rechenlogik und Tabellen: Jede Tabellenkette braucht Abbruchpunkte, damit fehlende Register-, Zeitreihen-, Vertrags- oder Haushaltsdaten nicht zu Scheingenauigkeit führen.

Für eine echte Beispielkette fehlen weiterhin vor allem lokale Viertelstunden-Lastgänge, Messpunkt-/Zählerbezug, Anlagen-/Asset-Tabelle, reproduzierbarer MaStR-Filter, Betreiberrolle, Vertrags-/Beschaffungslogik, Haushaltsstelle, Netzbetreiber-/MSB-Antworten und eine kommunale Gegenquelle. Bis diese Nachweise vorliegen, bleiben alle lokalen Ergebniszahlen, Einsparungen, Erlöse, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen gesperrt oder ausdrücklich Prüfstand.

## Wiederkehrende Primärquellenanker

Diese Quellen sind als Prüfanker vorgesehen. Sie begründen allein noch keine Einzelfallentscheidung:

- EnWG § 42c: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html
- EnWG § 14a: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
- EnWG § 111d: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111d.html
- EnWG § 111g: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111g.html
- WPG § 13: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html
- WPG § 18: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__18.html
- KAV § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: https://www.marktstammdatenregister.de/
- SMARD der Bundesnetzagentur: https://www.smard.de/

## Recherche- und Evidenzstand

Cernion Energy Tools wurden am 2026-07-07 read-only für eine RAG-Abfrage zum Nachweisregister genutzt. Am 2026-07-09 und 2026-07-10 wurden zusätzlich Cernion Evidence-/Recherchefunktionen read-only zur methodischen Einordnung von Rechenlogik, Reststromfenstern und Registerpflege abgefragt. Die Treffer waren unscharf oder nur indirekt passend; für lokale Lastgänge, Anlagen-/Asset-Tabellen, MaStR-Filter, Haushaltsstellen, Netzbetreiber-/MSB-Antworten, Governance-/Vergabeprüfungen sowie Gasnetz-/Wärmeplanungsfragen lag kein belastbarer read-only Nachweis vor. Deshalb wurden daraus keine Rechts-, Frist-, Pflicht-, Erlös- oder Wirtschaftlichkeitsaussagen übernommen.

Cernion bleibt in diesem Arbeitsstand nur sachlich als Recherche- und Evidenzwerkzeug eingeordnet: hilfreich für Strukturierung, Daten- und Prüfstatuslogik, aber nicht Ersatz für Primärquellen, lokale Verwaltungsdaten, Verträge oder Rechtsprüfung.

## Stand der Registerpflege 2026-07-12

Kapitel 3 wurde am 2026-07-12 als vollständige Erstfassung in den Draft übernommen. Für das Nachweisregister zählt die Ergänzung als methodische Reifung, nicht als lokaler Zahlenbeweis. Belastbar geprüft wurden die Quellenklassen EnWG/SMARD, MaStRV/MaStR und Bundesnetzagentur-Strommarktdaten. Gesperrt bleiben weiterhin alle lokalen Stromkosten-, Importkosten-, Eigenverbrauchs-, Einspar-, Erlös- oder Autarkieaussagen, solange kein lokaler Lastgang, kein Messpunktbezug, keine Anlagen-/Asset-Tabelle, kein Liefervertrag und keine kommunale Gegenquelle vorliegen.

Cernion Energy Tools lieferten read-only ein Marktsignalfenster über `/api/entsoe/day-ahead-prices`; die Werte zeigen nur die methodische Bedeutung von Viertelstunden-Preisfenstern. Sie ersetzen weder SMARD als Behördenquelle noch lokale Vertrags- und Messdaten.

Kapitel 9 wurde am 2026-07-12 als vollständige Erstfassung in den Draft übernommen. Für das Nachweisregister ist dies das zentrale Evidenzstruktur-Kapitel: Jede spätere lokale Zahl soll auf Objekt, Messpunkt, Zeitraum, Rolle, Quelle, Qualität und Haushaltswirkung zurückgeführt werden. Belastbar geprüft wurden MaStRV §§ 5 und 13, Bundesnetzagentur-Marktstammdatenregister und MaStR-Datendownload, EnWG § 111d, SMARD-Datennutzung, MsbG §§ 49, 50, 55 und 60, Bundesnetzagentur-Marktkommunikation 2022, BDEW-Standardlastprofile Strom sowie OpenStreetMap-Lizenzhinweise. Gesperrt bleiben alle lokalen Asset-, Messpunkt-, Verbrauchs-, Einspeise-, Datenschutz-, Vertrags- und Haushaltsaussagen, bis kommunale Primärdaten und Freigaben vorliegen.

Cernion Energy Tools lieferten read-only keinen passenden Evidenzendpunkt für kommunale Asset-Tabellen, Messpunktlisten, lokale Lastgänge oder Anlagenregister. Knowledge-RAG-Treffer waren methodisch nützlich, aber nicht ausreichend primärquellengestützt für harte Rechts-, Rollen- oder Prozesspflichten. Deshalb wurden keine Cernion-Zahlen oder lokalen Asset-Fakten übernommen.

## Stand der Registerpflege 2026-07-15

Kapitel 9 wurde am 2026-07-15 redaktionell neu gefasst und auf den aktuellen Quellenstand gehoben. Für das Nachweisregister zählt die Ergänzung als methodische Reifung der gesamten Beweiskette: MaStR-Funde sind als Anlagenhypothese zu führen, bis Betreiberrolle, Objektbezug, Netzanschluss, Messkonzept, Vertrag und Haushalt abgeglichen sind; Marktdaten nach EnWG § 111d und perspektivisch § 111g bleiben Markt- und Systemkontext; Messdaten nach MsbG §§ 55 und 60 sind Rollen-, Berechtigungs- und Prozessdaten; OSM/GIS-Daten sind Geodatenhinweise, aber keine amtlichen Liegenschafts- oder Netzkapazitätsnachweise.

Belastbar geprüft wurden EnWG §§ 111d und 111g, MaStRV §§ 5, 13 und 17, Bundesnetzagentur-MaStR/Datendownload, MsbG §§ 49, 50, 55 und 60, Bundesnetzagentur BK6-24-174 zur Datenübermittlung von Zählerstandsgängen, Bundesnetzagentur BK6-20-160 zur Marktkommunikation 2022, BDEW Standardlastprofile Strom 2025, SMARD-Datennutzung und OpenStreetMap-Lizenzhinweise. Gesperrt bleiben lokale Asset-, Messpunkt-, Verbrauchs-, Einspeise-, Datenschutz-, Vertrags-, Netzkapazitäts- und Haushaltsaussagen, bis kommunale Primärdaten und Freigaben vorliegen.

Cernion Energy Tools wurden read-only genutzt. Der Evidence Router fand keinen passenden Endpunkt für kommunale Asset-Tabellen, Messpunktlisten, lokale Lastgänge oder lokale Netzkapazitäten. Knowledge RAG lieferte methodische Orientierung mit niedriger Primärquellen-Eignung. Der OSM-Grid-Kontext Heidelberg lieferte keine belastbare Mittelspannungs-Evidence und wurde nicht als Netz- oder Kapazitätsnachweis verwendet. `/api/entsoe/day-ahead-prices` lieferte DE-LU-15-Minutenwerte für 2026-07-15/16 mit Minimum 48,97 EUR/MWh, Maximum 203,78 EUR/MWh, Durchschnitt 132,10 EUR/MWh und Median 140,00 EUR/MWh; Nutzung nur als Marktsignal, nicht als kommunaler Kosten-, Erlös-, Rechts-, Anschluss-, Kapazitäts-, Asset-, Haushalts- oder Standortnachweis.

## Offene Evidenz

- Lokale Haushaltsdaten, Investitionsdaten, Betriebskosten, Fördermittel und Vertragswerte fehlen.
- Lokale Liegenschafts-, Zählpunkt-, Verbrauchs-, Anlagen- und Messdaten fehlen.
- Lokale Zuständigkeiten aus Hauptsatzung, Ausschusszuständigkeit, Eigenbetrieb, Beteiligung oder Zweckverband fehlen.
- Vergabe-, Beihilfe-, Kommunalwirtschafts- und Steuerfragen sind nicht geprüft.
- Rechenbeispiele Stromlagebild sind methodisch angelegt, aber noch nicht mit einem echten, nicht öffentlichen Beispieldatensatz belegt.
- Kapitelübergreifende Schlussprüfung auf Begriffe, Quellenstatus, Nicht-Werblichkeit und Veröffentlichungsreife steht aus.