Positionen der Verbände: BDEW und VKU

Positionen der Verbände: BDEW und VKU

Das Jahr 2025 stellt einen entscheidenden Wendepunkt für die deutsche Energiewirtschaft dar, geprägt von einer Vielzahl regulatorischer Neuausrichtungen, die im Rahmen des vorliegenden Fachbuches detailliert analysiert werden (vgl. „Energiewirtschaft – Transformation 2025“). In diesem dynamischen Umfeld spielen die Branchenverbände, insbesondere der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), eine zentrale Rolle. Sie artikulieren die Interessen ihrer Mitglieder – von großen Energiekonzernen über Stadtwerke bis hin zu spezialisierten Netzbetreibern – und nehmen aktiv an den Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) teil. Ihre Stellungnahmen sind entscheidend für die Gestaltung eines investitionsfreundlichen Rahmens, der die ambitionierten Ziele der Energiewende überhaupt erst realisierbar macht. Die vorliegende Seite beleuchtet die Kernforderungen und Positionen des BDEW und des VKU zu den wesentlichen regulatorischen Weichenstellungen des Jahres 2025, mit besonderem Fokus auf die Sicherstellung eines attraktiven Investitionsumfeldes für die dringend benötigte Transformation der Energieinfrastruktur.

Der NEST-Prozess: Kernforderung nach Investitionssicherheit und angemessenen Renditen

Der NEST-Prozess (Neue Entgeltstruktur für Strom & Gas) ist ein zentrales Element der regulatorischen Neuausrichtung im Jahr 2025, der die zukünftige Anreizregulierung (RAMEN Strom und RAMEN Gas) sowie die Netzentgeltfestlegung (StromNEF und GasNEF) definiert (NEST-Prozess, Transformation 2025). Angesichts des enormen Investitionsbedarfs für den Ausbau und die Modernisierung der Energienetze, insbesondere zur Integration erneuerbarer Energien und zur Digitalisierung, ist ein stabiler und attraktiver Investitionsrahmen für Netzbetreiber von fundamentaler Bedeutung.

Sowohl der BDEW als auch der VKU betonen in ihren Stellungnahmen unisono die Notwendigkeit eines investitionsfreundlichen Rahmens und fordern angemessene Renditen für Netzbetreiber (NEST-Prozess, Transformation 2025). Diese Forderung ist vor dem Hintergrund des von der Bundesnetzagentur prognostizierten Netzausbaubedarfs zu sehen, der allein für die Verteilernetze bis 2033 Investitionen von rund 110 Mrd. Euro und bis 2045 über 200 Mrd. Euro umfasst [^1]. Ohne attraktive Investitionsbedingungen könnten diese notwendigen Mittel nicht mobilisiert werden, was den Fortschritt der Energiewende erheblich gefährden würde.

Die Verbände argumentieren, dass angemessene Renditen nicht nur die Kapitalkosten decken, sondern auch einen Risikozuschlag beinhalten müssen, um die finanzielle Attraktivität von Netzinvestitionen im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten zu gewährleisten. Dies ist insbesondere wichtig, da Netzprojekte oft lange Planungs- und Realisierungsphasen aufweisen und mit erheblichen regulatorischen und technischen Risiken verbunden sind. Ein zu niedrig angesetzter Eigenkapitalzinssatz würde Investoren abschrecken und somit den Netzausbau verzögern.

Im Detail des NEST-Prozesses adressieren die Verbände verschiedene Kernelemente:

BDEW-Position zur AgNeS-Reform: Kosteneffizienz und Dämpfung der Stromkosten

Die AgNeS-Reform (Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom) zielt auf eine umfassende Neugestaltung des bestehenden Systems ab, mit Fokus auf Transparenz, Vereinfachung und mehr Kostenverursachungsgerechtigkeit (AgNeS, Transformation 2025). Der BDEW vertritt hierbei die klare Position, dass bei allen Investitionen Kosteneffizienz im Gesamtsystem und eine Dämpfung der Stromkosten gefordert werden (AgNeS, Transformation 2025).

Diese Position spiegelt die doppelte Herausforderung wider, vor der die Energiewirtschaft steht: Einerseits müssen massive Investitionen in die Netzinfrastruktur getätigt werden, um die Energiewende zu ermöglichen. Andererseits besteht ein hoher politischer und gesellschaftlicher Druck, die Stromkosten für Verbraucher und Industrie nicht übermäßig ansteigen zu lassen. Der BDEW wird sich daher für eine Netzentgeltsystematik einsetzen, die Anreize für effiziente Investitionen setzt und gleichzeitig eine Überwälzung unnötiger Kosten auf die Netznutzer vermeidet. Dies umfasst beispielsweise die Forderung nach einer verursachungsgerechten Verteilung der Netzkosten, die auch die Rolle von Einspeisern in das Netz berücksichtigt. Die Frage, ob sich Einspeiser an der Finanzierung der Netzkosten beteiligen sollen, ist eine zentrale Fragestellung der AgNeS-Reform (AgNeS, Transformation 2025), bei der der BDEW eine faire Lastenverteilung fordern wird.

VKU-Position zum Smart Meter Rollout: Begrüßung und Kritik

Der Smart Meter Rollout hat ab Januar 2025 deutlich an Tempo gewonnen, mit Pflichteinbauten für bestimmte Verbraucher- und Erzeugergruppen und einer Anhebung der Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und Smart Meter (Smart Meter Rollout & Messstellenbetrieb, Transformation 2025).

Der VKU begrüßt die Anhebung der Preisobergrenzen als längst überfällig, kritisiert aber gleichzeitig kostentreibende Zusatzanforderungen wie die viertelstündliche Datenübermittlung (Smart Meter Rollout & Messstellenbetrieb, Transformation 2025). Diese differenzierte Haltung verdeutlicht die Pragmatik der kommunalen Unternehmen: Während die Anerkennung höherer Kosten für den Messstellenbetrieb eine notwendige Anpassung an die Realität gestiegener Hardware- und Installationskosten darstellt, müssen die mit dem Rollout verbundenen Mehrwerte auch in einem vernünftigen Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen. Die viertelstundenscharfe Datenübermittlung, obwohl technisch machbar, kann erhebliche IT-Infrastruktur- und Prozessanpassungen erfordern, deren Nutzen für alle Kundengruppen und Anwendungsfälle kritisch zu hinterfragen ist. Der VKU argumentiert hier für eine Kosten-Nutzen-Optimierung, um die Akzeptanz des Smart Meter Rollouts nicht durch überzogene Anforderungen und damit verbundene Kosten zu gefährden. Der Monitoringbericht 2024 zeigt, dass die Ausgaben für Investitionen und Aufwendungen im Messwesen im Jahr 2023 auf ca. 847 Mio. Euro gestiegen sind, und für 2024 eine weitere Steigerung auf 1,05 Mrd. Euro erwartet wird [^4], was die Relevanz der VKU-Position unterstreicht.

BDEW und VKU zur Reform der individuellen Netzentgelte (§19 StromNEV): Schutz der energieintensiven Industrie

Die BNetzA plant bis Ende 2025 eine Festlegung zur Reform individueller Netzentgelte, die das bisherige System der Bandlastprivilegierung durch ein neues, systemdienlicheres Modell ersetzen soll (Reform der individuellen Netzentgelte (§19 StromNEV), Transformation 2025). Diese Reform ist von großer Bedeutung für die energieintensive Industrie in Deutschland, die auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen ist.

BDEW und VKU fordern gemeinsam eine verlängerte Übergangsregelung über 2030 hinaus und betonen die wirtschaftliche Bedeutung für die energieintensive Industrie (Reform der individuellen Netzentgelte (§19 StromNEV), Transformation 2025). Ihre Position ist hier klar auf den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ausgerichtet. Ein plötzlicher Wegfall von Entlastungen könnte zu einer drastischen Erhöhung der Stromkosten für diese Industrien führen, was Produktionsverlagerungen und Arbeitsplatzverluste zur Folge haben könnte. Die Verbände setzen sich daher für einen Mechanismus ein, der die Systemdienlichkeit der Industrielasten anerkennt und gleichzeitig eine schrittweise Anpassung ermöglicht, um die Transformation der Industrie hin zu klimaneutralen Produktionsprozessen zu unterstützen. Der Monitoringbericht 2024 weist aus, dass die Strompreise für Industriekunden im Jahr 2024 zwar um rund 13 % gesunken sind, das Nettonetzentgelt jedoch von 3,30 ct/kWh auf 3,92 ct/kWh gestiegen ist [^5], was die Sensibilität dieses Preisbestandteils für die Industrie verdeutlicht.

Weitere relevante regulatorische Prozesse im Kontext des Investitionsrahmens

Auch wenn nicht immer explizite Positionen des BDEW und VKU im Buchkontext genannt werden, lassen sich ihre generellen Forderungen nach einem investitionsfreundlichen Rahmen auf weitere regulatorische Entwicklungen übertragen:

Der Investitionsrahmen als zentrale Klammer der Verbandspositionen

Die Analysen der Positionen von BDEW und VKU zu den vielfältigen regulatorischen Prozessen des Jahres 2025 offenbaren eine zentrale Klammer: die nachdrückliche Forderung nach einem verlässlichen und investitionsfreundlichen Rahmen. Dieser Rahmen ist nicht nur eine Wunschvorstellung der Branche, sondern eine existenzielle Notwendigkeit, um die im Buch „Energiewirtschaft – Transformation 2025“ beschriebenen tiefgreifenden Veränderungen der Energielandschaft erfolgreich zu gestalten.

Die deutschen Energieversorgungsunternehmen, ob privatwirtschaftlich oder kommunal organisiert, stehen vor historischen Investitionsaufgaben. Sie müssen die Netze für den massiven Zubau erneuerbarer Energien fit machen, die Digitalisierung vorantreiben, die Sektorenkopplung ermöglichen und die Infrastruktur für neue Energieträger wie Wasserstoff aufbauen. Diese Investitionen erfordern nicht nur enorme Kapitalmengen, sondern auch eine langfristige Planungssicherheit und die Gewissheit, dass die getätigten Aufwendungen im Rahmen der Regulierung angemessen anerkannt und verzinst werden.

Die Verbände fordern daher:

Die Transformation der deutschen Energiewirtschaft bis 2025 und darüber hinaus ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem die regulatorischen Weichenstellungen der BNetzA maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Die Positionen des BDEW und VKU sind in diesem Kontext als konstruktive Beiträge zu verstehen, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Energiewende nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial verträglich gelingt. Der Dialog zwischen Regulierung, Politik und Verbänden bleibt dabei unerlässlich, um die Komplexität der Transformation zu meistern und Deutschland als führenden Industriestandort zu erhalten.

Quellenverzeichnis

[^1]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 22.

[^2]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 141.

[^3]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 36.

[^4]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 37.

[^5]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 31.

[^6]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 24.

[^7]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 24.

[^8]: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. (2025). Monitoringbericht 2024. Stand: 28.02.2025, S. 44.

[^9]: Energiewirtschaft - Transformation 2025. (2025). Buchkontext.

[^10]: NEST-Prozess: Neue Entgeltstruktur für Strom & Gas. (2025). Buchkontext.

[^11]: AgNeS: Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. (2025). Buchkontext.

[^12]: Smart Meter Rollout & Messstellenbetrieb. (2025). Buchkontext.

[^13]: Reform der individuellen Netzentgelte (§19 StromNEV). (2025). Buchkontext.

[^14]: MiSpeL: Marktintegration von Speichern und Ladepunkten. (2025). Buchkontext.

[^15]: §14a EnWG: Netzdienliche Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. (2025). Buchkontext.

[^16]: Bundesweite Verteilung von EE-Integrationskosten. (2025). Buchkontext.

[^17]: Qualitätsregulierung. (2025). Buchkontext.

[^18]: MARGIT 2026: Gasfernleitungsentgelte. (2025). Buchkontext.


Revision #2
Created 18 November 2025 10:36:11 by Thorsten Zoerner
Updated 18 November 2025 10:47:27 by Thorsten Zoerner