Das Gesetz und seine Grenzen

Die gesetzliche Grundlage

Die Grundlage für den beschleunigten Wechsel bildet der § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden können muss, und das an jedem Werktag. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 in nationales Recht um.

Was bedeutet "technischer Wechsel"?

Der Begriff „technischer Wechsel" bezieht sich auf die Prozesse, die im Hintergrund zwischen Ihrem neuen Stromanbieter, Ihrem alten Anbieter und dem Netzbetreiber ablaufen, nachdem Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Dazu gehören:

Die wichtigste Einschränkung: Vertragsbedingungen haben Vorrang!

Obwohl der technische Wechselprozess auf 24 Stunden beschleunigt wird, hebt dies nicht die Bedingungen Ihres bestehenden Stromvertrags auf. Folgende Punkte bleiben unverändert gültig:

Wichtig zu verstehen: Die Neuregelung bedeutet nicht, dass Sie jederzeit sofort den Anbieter wechseln können. Vielmehr wird der Wechsel ausgeführt, sobald er vertraglich zulässig ist (z.B. zum Vertragsende oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen), und zwar deutlich schneller als bisher.

Kosten des Wechsels

Der Wechsel des Stromanbieters bleibt für Sie als Verbraucher kostenfrei.

Corrently's Zusage

Bei Corrently legen wir großen Wert auf Transparenz. Wir werden Sie stets über Ihre vertraglichen Rechte und Möglichkeiten informieren und den Wechselprozess so einfach wie möglich gestalten. Sobald die technischen Voraussetzungen für den 24-Stunden-Wechsel geschaffen sind, werden wir den beschleunigten Prozess vollständig implementieren, um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten – immer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.