Das Gesetz und seine Grenzen
- Die gesetzliche Grundlage
- Was bedeutet "technischer Wechsel"?
- Die wichtigste Einschränkung: Vertragsbedingungen haben Vorrang!
- Kosten des Wechsels
Die gesetzliche Grundlage
Die Grundlage für den beschleunigten Wechsel bildet der § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden können muss, und das an jedem Werktag. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 in nationales Recht um.
Was bedeutet "technischer Wechsel"?
Der Begriff „technischer Wechsel" bezieht sich auf die Prozesse, die im Hintergrund zwischen Ihrem neuen Stromanbieter, Ihrem alten Anbieter und dem Netzbetreiber ablaufen, nachdem Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Dazu gehören:
- Die Anmeldung Ihres neuen Vertrags beim zuständigen Netzbetreiber durch den neuen Lieferanten
- Die Bestätigung der Anmeldung durch den Netzbetreiber
- Gegebenenfalls die Kündigung Ihres alten Vertrags durch den neuen Lieferanten
- Die Aktualisierung der Stammdaten (Ihrer Vertragsdaten) in den Systemen aller beteiligten Parteien
- Der offizielle Beginn der Stromlieferung durch den neuen Anbieter zum vereinbarten Termin in den IT-Systemen
Die wichtigste Einschränkung: Vertragsbedingungen haben Vorrang!
Obwohl der technische Wechselprozess auf 24 Stunden beschleunigt wird, hebt dies nicht die Bedingungen Ihres bestehenden Stromvertrags auf. Folgende Punkte bleiben unverändert gültig:
- Kündigungsfrist: Sie müssen die in Ihrem aktuellen Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
- Vertragslaufzeit: Haben Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate), können Sie in der Regel erst zum Ende dieser Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.
Wichtig zu verstehen: Die Neuregelung bedeutet nicht, dass Sie jederzeit sofort den Anbieter wechseln können. Vielmehr wird der Wechsel ausgeführt, sobald er vertraglich zulässig ist (z.B. zum Vertragsende oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen), und zwar deutlich schneller als bisher.
Kosten des Wechsels
Der Wechsel des Stromanbieters bleibt für Sie als Verbraucher kostenfrei.
Corrently's Zusage
Bei Corrently legen wir großen Wert auf Transparenz. Wir werden Sie stets über Ihre vertraglichen Rechte und Möglichkeiten informieren und den Wechselprozess so einfach wie möglich gestalten. Sobald die technischen Voraussetzungen für den 24-Stunden-Wechsel geschaffen sind, werden wir den beschleunigten Prozess vollständig implementieren, um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten – immer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.