# Die gesetzliche Grundlage Die Grundlage für den beschleunigten Wechsel bildet der § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2026 der *technische Vorgang* des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden können muss, und das an jedem Werktag. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 in nationales Recht um.