# Die wichtigste Einschränkung: Vertragsbedingungen haben Vorrang!

Obwohl der technische Wechselprozess auf 24 Stunden beschleunigt wird, hebt dies **nicht** die Bedingungen Ihres bestehenden Stromvertrags auf. Folgende Punkte bleiben unverändert gültig:

- **Kündigungsfrist:** Sie müssen die in Ihrem aktuellen Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
- **Vertragslaufzeit:** Haben Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate), können Sie in der Regel erst zum Ende dieser Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.

> **Wichtig zu verstehen:** Die Neuregelung bedeutet nicht, dass Sie jederzeit sofort den Anbieter wechseln können. Vielmehr wird der Wechsel *ausgeführt*, sobald er vertraglich zulässig ist (z.B. zum Vertragsende oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen), und zwar deutlich schneller als bisher.