STROMDAO GmbH
Die STROMDAO GmbH hat ses sich zum Ziel gesetzt, nicht nur hundertprozentigen Ökostrom bereitzustellen und damit die Energiewende voranzutreiben, sondern auch dem Kunden selbst Mehrwerte zu bieten.
Über die Corrently API
Die Energiebranche befindet sich im Umbruch, wobei die bestehenden Veränderungen durch die doppelten Einflüsse der globalen Umwälzungen im Bereich der Energiekrise und die erhöhte Dringlichkeit im Kampf gegen den Klimawandel beschleunigt werden.
Die Umwälzung des Status quo bietet eine einzigartige Gelegenheit für Innovation und Transformation; für die Digitalisierung, um die Entwicklung neuer dienstleistungsorientierter Geschäftsmodelle und Lösungen zu beschleunigen, die einen langfristigen CO₂ freien Übergang und ein Wachstum der Branche in schwierigen Zeiten ermöglichen.
Wie die jüngsten Entwicklungen zeigen, ist die Energiebranche noch relativ unausgereift und verfügt nicht über das nötige Verständnis und die technischen Fähigkeiten, um die digitalen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Corrently API der STROMDAO löst die bestehenden betrieblichen Hindernisse für einen digitalen Wandel, die tief in der Branche verankert sind. Insbesondere untersuchen adressieren unsere Online-Dienste die Hindernisse, die einem reibungslosen Austausch von Energiedaten - einem kritischen Element der Digitalisierung - im Wege stehen, darunter die hohen Kosten der Datenerfassung und die Herausforderungen, die sich aus der veralteten IT-Infrastruktur ergeben.
Mit der Corrently API haben uns zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation und die Dekarbonisierung durch den standardisierten Austausch von Energiedaten und digitalen Dienstleistungen zu beschleunigen. Wir sind davon überzeugt, dass ein kollaborativer Ansatz durch API-Konnektivität der Schlüssel zur Unternehmenstransformation ist und die veraltete Infrastruktur von gestern überflüssig macht.
Zu den Anwendungsfällen unserer API gehören:
- E-Mobilität,
- Energiegemeinschaften
- Datengesteuerte Profilerstellung für Versorger
- Datengesteuerter Optimierung betrieblicher Prozesse
- Schaffung eines digitalen Ökosystems vorantreibt, das letztlich die Energiewende ermöglicht.
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Fair Use Policy
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Grundregeln
- Zum Wohle aller Nutzer unserer API ist es zwingend erforderlich, dass die API fair und angemessen genutzt wird, um Ausfallzeiten, Einschränkungen der Performance, Datenverluste, -beschädigungen und/oder andere Fehler oder technische Probleme zu vermeiden.
- Die Nutzung der API muss auf eine angemessene Anzahl von gleichzeitigen Aufrufen (API-Anfragen) beschränkt werden, zusammen mit einer angemessenen Wartezeit für die Beendigung dieser Aufrufe, bevor mit weiteren Aufrufen begonnen wird.
- Die STROMDAO GmbH kann von Zeit zu Zeit eine bestimmte Anzahl von Aufrufen festlegen
- Falls Sie Fehlermeldungen oder Fehlercodes bei der Nutzung unserer API erhalten, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen und Ihre Nutzung der API entsprechend reduzieren.
- Schlüssel: Für die Ausführung der API oder den Zugriff darauf kann ein Schlüssel erforderlich sein. Sie sind verantwortlich und haftbar für die Installation und Verwendung von Schlüsseln und dürfen diese nicht kopieren oder an Dritte weitergeben.
Untersagte Nutzungsformen
- Sie dürfen unsere API nur für rechtmäßige Zwecke nutzen.
- Sie dürfen unsere API nicht nutzen:
- Auf eine Weise, die gegen geltende lokale, nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften verstößt.
- In einer Weise, die ungesetzlich oder betrügerisch ist oder einen ungesetzlichen oder betrügerischen Zweck oder Effekt hat.
- Unaufgeforderte oder nicht genehmigte Werbung oder Werbematerialien oder andere Formen ähnlicher Aufforderungen (Spam) zu übermitteln oder deren Versendung zu veranlassen.
- Wissentlich Daten zu übermitteln, Material zu senden oder hochzuladen, das Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Keystroke-Logger, Spyware, Adware oder andere schädliche Programme oder ähnlichen Computercode enthält, die dazu bestimmt sind, den Betrieb von Computersoftware oder -hardware zu beeinträchtigen. - Sie stimmen außerdem zu:
- Keinen Teil unserer API zu reproduzieren, zu duplizieren, zu kopieren oder weiterzuverkaufen;
- außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang, den Quellcode von Teilen der API nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig abzuleiten;
- Nicht unbefugt auf einen Teil unserer API zuzugreifen, diesen zu stören, zu beschädigen oder zu unterbrechen.
API-Bereitstellung
- Wir behalten uns das Recht vor (ohne Haftung Ihnen oder anderen Personen gegenüber), die API zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anderweitig mit ihr umzugehen, und wir garantieren nicht, dass die API weiterhin zur Nutzung zur Verfügung stehen wird.
- Wir sind berechtigt, die Bereitstellung der API jederzeit ohne Vorankündigung und nach unserem Ermessen einzustellen oder auszusetzen, ohne Ihnen oder anderen Personen gegenüber zu haften.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird die API im Ist-Zustand bereitgestellt und verfügbar gemacht, und die ausdrücklichen Bestimmungen dieser Richtlinie treten an die Stelle aller anderen Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen, die zwischen den Parteien wirksam sein könnten oder implizit oder durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig enthalten sind und hiermit ausgeschlossen werden.
- Wir können unsere Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen auf jeden Dritten übertragen.
- Die Bedingungen dieser Police, ihr Gegenstand und ihr Zustandekommen (sowie alle außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen dem deutschen Recht.
Energiewirtschaft
Die STROMDAO GmbH wirkt aktiv bei der Weiterentwicklung einer klimafreundlichen und digitalisierten Energiewirtschaft in Deutschland mit. Dafür spielen vor allem die Aktivitäten in den Forschungsprojekten sowie die Eingaben zu Konsultationen eine entscheidende Rolle.
Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein ganz wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der daraus entstehende Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen stellt die Verteilernetze absehbar allerdings vor große Herausforderungen. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, und zukünftig auch Batteriespeicher bedeuten teilweise beträchtlich höhere Bezugsleistungen in der Niederspannung, bei denen zudem mit einer deutlich höheren Gleichzeitigkeit als bei gewöhnlichen Verbrauchseinrichtungen zu rechnen ist. Vielfach sind Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher allerdings ansteuerbar, ohne einen nennenswerten Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleiden.
Einreichung der STROMDAO GmbH
Download: BK6-22-300_ExcelFormular.xlsx
Kapitel | Original Formulierung | Änderungsvorschlag | Begründung |
A.1. | (Ergänzung) | Steuerbefehle durch den Netzbetreiber haben generellen Vorrang vor Ereignissen der Tarifsteuerung nach TAF5. | Offene Priorisierung bei konträren Anforderungen der Marktrollen ESA, VNB, Lieferant. |
A.1. | Aufrechterhaltung des Steuerbefehls ist nur solange und in dem Maße gerechtfertigt, wie dies zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. | Aufrechterhaltung des Steuerbefehls ist nur solange und in dem Maße gerechtfertigt, wie dies zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. Die SteuVE muss am Ende der Befehlsdauer eine zufällige Verzögerungszeit zwischen 0 und 180 Sekunden einhalten, bevor der Eigenbetrieb wieder aufgenommen wird. | Resilientere Nutzung im Sinne des Netzbetriebes und der Netzsicherheit von Steuerbefehlen. |
B.1. | SteuVE und Regelungsgegenstand im Sinne der beabsichtigten Festlegungen sind (Aufzählung abschließend): | SteuVE und Regelungsgegenstand im Sinne der beabsichtigten Festlegungen sind alle Geräte bei denen TAF 2,3,4,5,10,11,12 oder 14 umgesetzt ist. | Abschließende Liste diskriminiert zum Beispiel seltener auftretende SteuVE wie Keramiköfen. |
B.2.2. | • Zulässiger Anwendungsbereich für Steuerung: Ausschließlich zur Beseitigung von strom- und spannungsbedingten Gefährdungen oder Störungen durch Betriebsmittelüberlastungen im NS-Leitungsstrang, an den die SteuVE (bzw. der SteuNA) angeschlossen ist, oder im Trafo MS/NS, der unmittelbar mit dem NSAbgang verbunden ist. | • Zulässiger Anwendungsbereich für Steuerung: Ausschließlich zur Beseitigung von strom- und spannungsbedingten Gefährdungen sowie Blindleistungmanagement oder Störungen durch Betriebsmittelüberlastungen im NS-Leitungsstrang, an den die SteuVE (bzw. der SteuNA) angeschlossen ist, oder im Trafo MS/NS, der unmittelbar mit dem NSAbgang verbunden ist. | Ergänzung um Blindleistungssteuerung |
B.2.2. | Kein (zusätzlicher) finanzieller Ausgleich (neben der Netzentgeltreduzierung, s.u. Abschnitt 5). | Kein (zusätzlicher) finanzieller Ausgleich (neben der Netzentgeltreduzierung, s.u. Abschnitt 5). Finanzielle Risiken, die sich aus der Nutzung eines dynamischen Stromtarifes (EAF10) ergeben, trägt ausschließlich der Anschlussinhaber (Letztverbraucher) | Die EAF10 beschreibt eine finanzielle Opportunität, welche hier konkretisiert wird. In der von der STROMDAO GmbH vorgeschlagenen Umsetzungsempfehlung wird die Netzentgeltreduzierung direkt bei der Tarifierung berücksichtigt. |
B.2.3. | Werden hinter einem Trafo oder in einem Strang bereits Steuerungsmaßnahmen nach § 14a EnWG durchgeführt und ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen, so muss der Netzbetreiber spätestens dann seine Netzausbauplanung für diesen Netzbereich anpassen. | Werden hinter einem Trafo oder in einem Strang bereits Steuerungsmaßnahmen nach § 14a EnWG durchgeführt und ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen, so muss der Netzbetreiber spätestens dann seine Netzausbauplanung für diesen Netzbereich anpassen und öffentlich zugänglich machen. | Transparenzanforderung ergänzt |
B.3.3. | Kein separater Zählpunkt für SteuVE erforderlich | Kein separater Zählpunkt für SteuVE erforderlich, wenn ein präqualifiziertes Energie-Management-System am iMSys zum Einsatz kommt. | Absicherung der Konsensbildung der Energiemesswerte als Ersatz des separaten Zählpunktes. (Besonders zur Feststellung der spezifischen THG-Emission des Strombezuges) |
B.4.2. | Anschlussnehmer hat durch Energie-Management-System (EMS) dafür Sorge zu tragen, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsobergrenze nachweisbar eingehalten wird. | Anschlussnehmer hat durch Energie-Management-System (EMS) dafür Sorge zu tragen, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsobergrenze nachweisbar eingehalten wird. Die Nachweisführung hat unabhängig durch den Messstellenbetreiber zu erfolgen. | Klärung der Zuständigkeit |
B.4.3. | Der Letztverbraucher legt vor Inbetriebnahme der SteuVE fest, ob die Steuerung nach Variante 1 oder 2 erfolgen soll. Eine spätere Änderung der Variante ist möglich. | Der Letztverbraucher legt vor Inbetriebnahme der SteuVE fest, ob die Steuerung nach Variante 1 oder 2 erfolgen soll. Eine spätere Änderung der Variante ist zu Beginn eines Monats möglich. | Klärung der Fristen für Änderungen. Analog zu Fristen der Netzallokation |
B.5.2. | (Ergänzung) | Die Ausschüttung erfolgt für Anschlüsse mit einer Jahresarbeit von über 6000 kWh durch monatliche Zahlung. Bei Anschlüssen unter 6000 kWh per Einmalzahlung, sobald von der SteuVE 6000 kWh Strom bezogen wurden. | Einführung einer De-Minis Regelung für Kleinstanschlüsse/Letztverbraucher wie zum Beispiel Wärmepumpen in Gartenlauben. |
C.2. | Übergangsweise Befugnis zum Statischen Steuern | Übergangsweise Befugnis zum Statischen Steuern durch bereits verbaute Rundsteuertechnik | Konkretisierung / Bestand |