Kapitel 3: Stromverbrauch, lokale Erzeugung und Importkosten
Reviewstatus: Kontrollierter BookStack-Draft im nicht öffentlichen Buchbereich.
Einordnung: Erstbaustein für Kapitel 3; Zahlen und lokale Beispiele bleiben Prüfwerte, bis Datenstand, Filterlogik und kommunale Quellen gegengeprüft sind.
Freigabe: Nicht veröffentlichen oder sichtbar schalten. Vor Veröffentlichung sind Kapitelproduktion, Evidenzprüfung und Gegenprüfung erforderlich.
Kapitel 3: Stromverbrauch, lokale Erzeugung und Importkosten
Stand: 2026-07-05
Prüfentscheidung 2026-07-01
Der bisherige Platzhalter wurde zu einem kontrollierten Erstbaustein weiterentwickelt. Das Kapitel erklärt die Datenlogik für ein kommunales Stromlagebild, ohne daraus bereits belastbare Haushaltszahlen oder Rechtsfolgen abzuleiten. Lokale Zahlen für Heidelberg, Mauer oder Stuttgart dürfen in diesem Kapitel erst verwendet werden, wenn Datenstand, räumliche Abgrenzung, Verbrauchsprofil, Marktpreiszeitraum und lokale Gegenquelle dokumentiert sind.
Warum dieses Kapitel für Kämmerer wichtig ist
Eine Kommune kann die Energiewende nicht nur als technische Erzeugungsfrage lesen. Für den Haushalt ist entscheidend, wann Strom verbraucht wird, welche Erzeugung lokal vorhanden ist, welche Mengen trotz lokaler Anlagen aus dem Markt bezogen werden und welche Preis- oder Beschaffungsrisiken daraus entstehen. Erst wenn diese vier Ebenen gemeinsam betrachtet werden, wird sichtbar, ob eine Maßnahme ein Haushaltsrisiko senkt, nur eine Bilanzzahl verbessert oder vor allem einen politischen Symbolwert hat.
Das Kapitel arbeitet deshalb mit einer einfachen Leitfrage:
Welche kommunalen Entscheidungen ändern den realen Strombezug, die zeitliche Preisexponierung und die Steuerbarkeit von Verbrauch und Erzeugung, und welche Nachweise müssen vor einem Beschluss vorliegen?
Die Datenkette für ein kommunales Stromlagebild
Ein belastbares Stromlagebild braucht mindestens fünf Datenebenen. Keine Ebene ersetzt die andere.
| Ebene | Leitfrage | Geeignete Quelle | Prüfstatus |
|---|---|---|---|
| Verbrauch | Welche Liegenschaften, Betriebe oder Gebiete verbrauchen wann Strom? | Lastgänge, Ersatzlastprofile, Rechnungsdaten, Messstellenbetreiberdaten | lokal zu beschaffen |
| Erzeugung | Welche Anlagen sind im Gemeindegebiet vorhanden und mit welcher Leistung registriert? | Marktstammdatenregister, kommunale Anlagenlisten, Netzbetreiberabgleich | MaStR als Registerquelle, lokale Plausibilisierung nötig |
| Zeitgleichkeit | Fallen Erzeugung und Verbrauch in denselben Zeitfenstern zusammen? | Viertelstundenwerte, Messkonzept, Anlagenfahrplan | ohne Mess-/Profilwerte nur Näherung |
| Marktpreis | Welche Preisfenster prägen Restbezug, Einspeisung oder Flexibilitätswert? | SMARD/BNetzA, ENTSO-E-/Day-Ahead-Daten, dokumentierte Beschaffungsdaten | Zeitraum und Zeitzone offenlegen |
| Entscheidung | Welche Maßnahme folgt daraus? | Beschlussvorlage, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Betreiber- und Risikomatrix | politisch und kaufmännisch zu prüfen |
Die wichtigste redaktionelle Regel lautet: Anlagenleistung ist kein Haushaltsertrag. Eine PV-Leistung im Marktstammdatenregister zeigt einen technischen Bestand. Erst Verbrauchsprofil, Messkonzept, Betreiberrolle, Preisbezug und Vertragsstruktur entscheiden, ob daraus ein Haushaltsnutzen, ein Stadtwerke-Nutzen, ein Klimanutzen oder nur eine statistische Erzeugungsgröße entsteht.
Stromverbrauch lesen: Menge, Zeitpunkt, Verantwortlichkeit
Für Kämmerer ist nicht nur die Jahresmenge interessant. Eine Jahresmenge kann in Beschlussvorlagen hilfreich sein, verschleiert aber Lastspitzen, Abend- und Winterbedarf, Betriebszeiten kommunaler Gebäude und Flexibilitätspotenziale. Für Schulen, Bäder, Verwaltungsgebäude, Kläranlagen, Pumpwerke, Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen müssen deshalb mindestens drei Fragen getrennt werden:
- Wer ist wirtschaftlich verantwortlich: Kommune, Eigenbetrieb, Stadtwerk, Contracting-Partner oder Mieter?
- Liegen echte Lastgänge vor oder nur Rechnungs- und Jahreswerte?
- Welche Verbräuche sind verschiebbar, welche sind kritisch und welche sind bereits durch Betriebsprozesse festgelegt?
Ohne diese Trennung entsteht leicht eine Scheingenauigkeit. Eine Maßnahme kann bilanziell attraktiv wirken, aber im falschen Zeitfenster keinen Restbezug senken. Umgekehrt kann eine kleine steuerbare Last wertvoll sein, wenn sie genau in teuren oder netzkritischen Zeitfenstern wirkt.
Lokale Erzeugung: Registerwert, Standortwert, Nutzungswert
Das Marktstammdatenregister ist die zentrale Registerquelle für öffentliche Stammdaten des Strom- und Gasmarktes. Der Datendownload stellt öffentliche Daten im XML-Format bereit und wird nach Angaben der MaStR-Seite in der Regel um 5:00 Uhr auf den dann gültigen Datenstand aktualisiert. Bei der Primärquellenprüfung am 2026-07-01 war der Gesamtdatenauszug vom Vortag mit letzter Aktualisierung 01.07.2026 00:00 Uhr ausgewiesen. Für kommunale Auswertungen ist das hilfreich, aber nicht ausreichend.
Für das Buch gilt daher folgende Prüfkette:
- Datenstand des MaStR-Downloads festhalten.
- Räumliche Filterlogik dokumentieren: Gemeindegrenze, Postleitzahl, Koordinaten oder Netzgebiet.
- Anlagenstatus, Energieträger, Leistung und Inbetriebnahmedatum prüfen.
- Auffälligkeiten gegen lokale Anlagenlisten, Netzbetreiberinformationen oder bekannte kommunale Projekte plausibilisieren.
- Erzeugungswerte nur als Prüfwerte verwenden, solange keine Zeitreihen oder belastbaren Ertragsannahmen vorliegen.
Diese Prüfkette schützt vor zwei Fehlern: Anlagen außerhalb der gemeindlichen Entscheidungsgrenze werden versehentlich mitgezählt, oder registrierte Leistung wird als frei verfügbare kommunale Energie interpretiert.
Datenqualitäts-Gate vor kommunalen Zahlen
Bevor eine kommunale Zahl in eine Beschlussvorlage, Tabelle oder Beispielrechnung übernommen wird, sollte sie ein kurzes Datenqualitäts-Gate durchlaufen. Das Gate ist kein neues Gutachten, sondern eine Schutzschicht gegen Scheingenauigkeit. Es trennt Registerbestand, lokale Verantwortung und haushaltsrelevante Wirkung.
Für Kapitel 3 gilt ab dieser Iteration folgende Mindestprüfung:
| Prüfschritt | Frage | Ergebnis im Draft |
|---|---|---|
| Registerstand | Welcher MaStR-Datendownload oder welche Registerabfrage wurde genutzt? | Datum und Abrufweg dokumentieren |
| Räumliche Zuordnung | Passt die Anlage wirklich zur Gemeinde, Liegenschaft oder zum Projektgebiet? | Filterlogik offenlegen |
| Verantwortlichkeit | Gehört der Nutzen zur Kommune, zum Eigenbetrieb, zum Stadtwerk, zu Dritten oder nur zur Statistik? | Betreiber-/Vertragsrolle markieren |
| Zeitbezug | Liegen Lastgang, Erzeugungsprofil oder nur Jahres-/Leistungswerte vor? | Näherungen ausdrücklich kennzeichnen |
| Preisbezug | Wird mit SMARD-/Marktpreisen, Vertragspreisen oder Prüfwerten gerechnet? | Zeitraum, Zeitzone und Quelle nennen |
Cernion Energy Tools kann hierfür als sachliche read-only Evidenz- und Plausibilisierungsquelle dienen, etwa um Datenobjekte, Zeitfenster und Prüfpfade konsistent zu benennen. Der Cernion-RAG-Treffer vom 2026-07-03 lieferte für diese Iteration jedoch keinen belastbaren lokalen Verbrauchs- oder Erzeugungsdatensatz; er wurde deshalb nur als methodischer Hinweis für Datenqualität, Messkonzept, Bilanzierung und Verantwortlichkeit verwendet. Harte Zahlen bleiben MaStR-, SMARD-, lokalen Lastgang- oder Vertragsquellen vorbehalten.
Importkosten und Marktpreis-Exponierung
Importkosten sind im Buch kein Rechnungsbetrag der Kommune, sondern ein Analysebegriff: Er zeigt, welche Größenordnung entstehen kann, wenn lokale Verbräuche oder Restverbräuche mit Marktpreisen bewertet werden. Das ist nützlich für Priorisierung, aber noch keine Buchungs- oder Einsparzahl.
Als Primärrahmen für Strommarktdaten dienen SMARD und das Datenportal der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur verweist für aktuelle Strommarktdaten auf SMARD. Für operative Arbeitsabfragen kann Cernion Energy Tools als read-only Evidenzquelle genutzt werden, sofern Quelle, Zeitraum, Region, Auflösung und Abrufzeit dokumentiert werden.
Prüfwert aus dieser Iteration:
- Evidenzquelle: Cernion Energy Tools Evidence Endpoint
/api/entsoe/day-ahead-prices, read-only, Abruf 2026-07-01 16:31 UTC. - Region: DE, EIC
10Y1001A1001A82H; Rückgabe in EUR/MWh mit Viertelstundenauflösung. - Anfragezeitraum: 2026-06-30 bis 2026-07-01; zurückgegeben wurden 96 Viertelstundenwerte von 2026-06-29 22:00 UTC bis 2026-06-30 21:45 UTC. Das entspricht fachlich einem Kalendertag in mitteleuropäischer Sommerzeit und muss bei späteren Tabellen ausdrücklich mit Zeitzone dokumentiert werden.
- Ergebnis als Prüfwert: Minimum 92,67 EUR/MWh, Maximum 579,57 EUR/MWh, Durchschnitt 195,00 EUR/MWh, Median 147,54 EUR/MWh.
- Nutzung im Kapitel: nur als Beispiel für Preiszeitfenster und Methodik, nicht als kommunaler Kostenbeleg und nicht als Versprechen einer Einsparung.
Primärquellen-Gate 2026-07-05: nationale Marktdaten richtig einordnen
Für Kapitel 3 wurde der Datenrahmen heute gegen öffentliche Quellen der Bundesnetzagentur geschärft. SMARD ist für Marktzeitreihen und nationale Strommarktdaten geeignet, ersetzt aber kein lokales Stromlagebild. Die Bundesnetzagentur weist für 2025 unter anderem 437,6 TWh tatsächliche Erzeugung, 257,5 TWh Erneuerbaren-Erzeugung beziehungsweise 58,8 Prozent Anteil an der tatsächlichen Erzeugung, einen durchschnittlichen Day-Ahead-Großhandelspreis von 89,32 EUR/MWh, 573 Stunden mit negativen Großhandelspreisen sowie kommerzielle Stromimporte von 76,2 TWh, Exporte von 54,3 TWh und Nettoimporte von 21,9 TWh aus. Diese Werte sind nationale Kontextwerte. Sie dürfen im Buch nicht als kommunale Kosten-, Einspar- oder Importrechnung verwendet werden.
Zwei methodische Grenzen müssen im Kapitel sichtbar bleiben:
- SMARD-Zeitreihen und BNetzA-Jahreswerte beschreiben Markt- und Systemdaten. Für kommunale Haushaltswirkung braucht es zusätzlich lokale Lastgänge, Vertragslogik, Betreiberrollen und Beschaffungsbezug.
- Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass bestimmte Eigenverbräuche, etwa Strom aus privaten PV-Anlagen, in der tatsächlichen SMARD-Erzeugung nicht enthalten sind. Für kommunale Dachanlagen, Mieterstrommodelle, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Eigenbetriebe muss deshalb geprüft werden, ob Registerleistung, Einspeisung, Eigenverbrauch und wirtschaftlicher Nutzen getrennt genug dargestellt sind.
MaStR bleibt die Registerquelle für Anlagenstammdaten, nicht für gesicherte lokale Erträge. Die MaStR-Webhilfe nennt den Produktions-Webdienst unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRApi als öffentliche Schnittstelle zur Anbindung externer Systeme. Für spätere kommunale Beispiele ist deshalb pro Beispiel festzuhalten, ob die Daten aus MaStR-Download, MaStR-Webdienst, kommunaler Anlagenliste oder Netzbetreiberabgleich stammen.
Cernion Energy Tools wurde in dieser Iteration nur als sachliche Recherche- und Routinghilfe genutzt. Der Evidence Router fand am 2026-07-05 keinen passenden read-only Katalogendpunkt für den benötigten Anlagen-/Asset-Tabellenbeleg; die Knowledge-RAG-Abfrage lieferte keine ausreichende primärquellengestützte Evidenz. Deshalb wurden keine neuen Cernion-Zahlen in das Kapitel übernommen.
Zeitgleichkeit statt Jahresbilanz
Die eigentliche kommunale Entscheidungsfrage liegt oft in der Zeitgleichkeit. Eine PV-Anlage auf einer Schule kann in der Jahresbilanz groß wirken, aber in Ferien, Wochenenden oder Mittagsstunden andere Effekte haben als im Winterabend. Ein Batteriespeicher kann eine Lastspitze reduzieren, aber nur, wenn Messkonzept, Betriebsstrategie, Degradation, Netzentgeltlogik und Verantwortlichkeit sauber geregelt sind. Eine Wärmepumpe kann Strombedarf erhöhen und Gasbedarf senken, verschiebt aber Risiken zwischen Wärmeplanung, Netzanschluss und Strombeschaffung.
Für Beschlussvorlagen sollte daher nicht gefragt werden: "Wie viel Strom erzeugen wir lokal?" Besser ist:
- Welche Viertelstunden oder Stunden treiben Kosten, Netzanschlussbedarf oder Betriebsrisiko?
- Welche lokalen Erzeuger wirken genau in diesen Zeitfenstern?
- Welche Lasten lassen sich verschieben, ohne den kommunalen Betrieb zu gefährden?
- Welche Entscheidung senkt Restbezug, Spitzenlast oder Preisexponierung tatsächlich?
Musterbox für Beschlussvorlagen
Eine Beschlussvorlage zu kommunalem Stromverbrauch und lokaler Erzeugung sollte mindestens folgende Nachweise enthalten:
| Nachweis | Mindestangabe |
|---|---|
| Datenstand | Datum der MaStR-, Lastgang-, SMARD-/Preis- und lokalen Quelldaten |
| Räumliche Abgrenzung | Gemeindegebiet, Netzgebiet, Liegenschaftsliste oder Projektgebiet |
| Verbrauchsprofil | Lastgang, Ersatzlastprofil oder ausdrücklich gekennzeichneter Näherungswert |
| Erzeugungsprofil | Anlagenliste, Leistung, Status, erwartete Zeitverteilung und Betreiberrolle |
| Preisbezug | Marktpreiszeitraum, Beschaffungsannahme oder Vertragsbezug |
| Zeitgleichkeit | Methodik für Gleichzeitigkeit von Verbrauch, Erzeugung und Flexibilität |
| Haushaltswirkung | getrennt nach Kosten, Erlösen, vermiedenen Kosten, Risiken und Investitionen |
| Prüfstatus | gesichert, plausibilisiert, Prüfwert oder offen |
Offene Evidenz
- Reproduzierbare MaStR-Auszüge für die Arbeitsbeispiele Heidelberg, Mauer und Stuttgart fehlen noch.
- Lokale Lastgänge oder belastbare Ersatzlastprofile für kommunale Liegenschaften fehlen.
- Spotmarktmethodik muss final festgelegt werden: Preiszone, Zeitzone, Viertelstunde/Stunde, Zeitraum, Ausreißerbehandlung und Vergleichsjahre.
- Importkosten-Prüfwerte dürfen erst nach Abgleich mit Verbrauchsdaten, Beschaffungslogik und lokaler Verantwortung in Tabellen übernommen werden.
- Für lokale Beispiele fehlen kommunale Gegenquellen, Netzbetreiberkontext und Freigabe für Veröffentlichung.
Quellen und Evidenznotizen
Primär-/Behördenquellen:
- SMARD: https://www.smard.de/
- Bundesnetzagentur Strommarktdaten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Datenportal/2_Energie/Strommarktdaten/start.html
- MaStR Datendownload: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownload
- Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/start.html?r=1
Arbeits-/Evidenzquelle:
- Cernion Energy Tools Evidence Router und read-only Endpoint
/api/entsoe/day-ahead-prices, Abruf 2026-07-01 11:32 UTC. Nutzung nur als sachliche Evidenz- und Rechenquelle; regulatorische und lokale Aussagen bleiben primärquellen- oder lokalnachweispflichtig.