Quellenregister
Reviewstatus: Kontrollierter BookStack-Draft im nicht öffentlichen Buchbereich.
Einordnung: Erstfassung des Quellenregisters; Einträge beschreiben Aussagewert, Kapitelbezug und offene Prüfstellen.
Freigabe: Nicht veröffentlichen oder sichtbar schalten. Vor Veröffentlichung sind Quellenprüfung, Gegenprüfung und Rechte-/Sichtbarkeitsfreigabe erforderlich.
Quellenregister
Stand: 2026-07-01
Zweck
Diese Seite sammelt die Quellen, Datenstände und Arbeitsnachweise für das Buchprojekt. Sie ersetzt keine juristische Prüfung und keine lokale Gegenprüfung. Harte Rechtsaussagen dürfen im Buch nur aus Primärquellen oder mit ausdrücklichem Prüfstand formuliert werden. Zahlen, Preiswerte und kommunale Beispiele bleiben Prüfwerte, bis Datenstand, Filterlogik und lokale Gegenquelle dokumentiert sind.
Quellenlogik
| Quellenklasse | Verwendung im Buch | Mindestangabe |
|---|---|---|
| Rechtsprimärquelle | Normtext, Zuständigkeit, Prüfpflicht, Begriffsanker | Norm, Paragraf, Abrufdatum, geprüfte Aussage |
| Behörden-/Registerquelle | Datenstand, Stammdaten, Monitoring, Festlegung, Marktinformation | Herausgeber, URL, Abrufdatum, Datenstand, Kapitelbezug |
| Kommunale Quelle | Ratsbeschluss, Wärmeplan, Konzessionsvertrag, Haushaltsansatz, Beteiligungsbericht | Kommune, Dokumenttitel, Datum, Verantwortungsbereich, Freigabestatus |
| Arbeits-/Evidenzquelle | Rechenwert, Datenabruf, RAG-/Sidecar-Kontext, Plausibilitätsprüfung | Werkzeug, Endpoint/Abfrage, Zeitraum, Abrufzeit, Einschränkung |
| Sekundärquelle | Einordnung, Fachdebatte, Hintergrund | nur unterstützend; keine harte Rechts- oder Zahlenaussage ohne Primärquelle |
Primär- und Behördenquellen im aktuellen Draft
| Quelle | Aussagewert | Kapitelbezug | Prüfstand |
|---|---|---|---|
Gesetze im Internet: EnWG § 46 https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__46.html |
Primärquelle für Wegenutzungsverträge/Konzessionsbezug | Kapitel 2, Governance-/Vergabekapitel | vor Veröffentlichung erneut gegen aktuellen Normstand prüfen |
Gesetze im Internet: KAV § 1 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html und KAV § 2 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html |
Primärquelle für Begriff und Bemessungslogik der Konzessionsabgabe | Kapitel 2 | kommunale Verträge, Liefermengen und Haushaltsbuchungen lokal nachweisen |
Gesetze im Internet: WPG § 13 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html |
Primärquelle für Ablauf der Wärmeplanung | Kapitel 2, 6, 7 | Landesumsetzung, kommunale Wärmeplanung und lokale Beschlusslage ergänzen |
Gesetze im Internet: EnWG § 42c https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html |
Primärquelle für Energy-Sharing-Prüfpfad | Kapitel 4 | vor Erstfassung gegen aktuellen Normstand, Marktkommunikation und Lieferanten-/Netzbetreiberprozesse prüfen |
Gesetze im Internet: EnWG § 14a https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html |
Primärquelle für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Festlegungskompetenz | Kapitel 10 | nur mit BNetzA-Festlegungen und lokalem Netzbetreiberprozess verwenden |
Bundesnetzagentur: §14a-Festlegungsverfahren https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/841_SteuVE/BK6_SteuVE_node.html |
Behördenquelle zu BK6-22-300 und BK8-22/010-A | Kapitel 10 | konkrete Netzentgelt-/Steuerungsannahmen projektbezogen prüfen |
Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/start.html?r=1 |
Behördenquelle: MaStR als Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, u.a. Energieträger, Anlagenleistung, Standort, Anlagenbetreiber; öffentliche Auswertung/Download | Kapitel 3, 9 | MaStR-Daten nie allein als kommunalen Ertrag oder gesicherte lokale Verfügbarkeit interpretieren |
MaStR Datendownload https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownload |
Registerdownload öffentlicher MaStR-Daten im XML-Format; regelmäßige Aktualisierung laut Seite | Kapitel 3, 9, Quellen-/Nachweisregister | Datenstand, Exportfassung, Filterlogik und Plausibilisierung dokumentieren |
Bundesnetzagentur Datenportal Strommarktdaten https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Datenportal/2_Energie/Strommarktdaten/start.html |
Behördenverweis auf SMARD für aktuelle Strommarktdaten | Kapitel 3, Rechenbeispiele | Preiszone, Zeitzone, Auflösung, Zeitraum und Ausreißerbehandlung festlegen |
SMARD https://www.smard.de/ |
Strom- und Gasmarktdatenplattform der Bundesnetzagentur; geeignet für Stromverbrauchs-, Erzeugungs-, Preis- und Import-/Exportkontext | Kapitel 3, Rechenbeispiele | keine kommunalen Kostenbelege ohne lokale Verbrauchs-/Beschaffungsdaten ableiten |
Cernion Energy Tools als Arbeits- und Evidenzquelle
Cernion Energy Tools wird im Buchprojekt nur sachlich als Arbeits- und Evidenzquelle geführt. Es ist keine Rechtsprimärquelle und kein Ersatz für kommunale Unterlagen. Für Kapiteltexte gilt:
- Cernion-Werte nur mit Tool/Endpoint, Region, Zeitraum, Auflösung, Abrufzeit und Einschränkung nennen.
- Cernion-RAG-/Dossierantworten nur als Recherche- oder Guardrail-Hinweis verwenden, wenn die zurückgelieferte Evidenz nachvollziehbar ist.
- Keine werbliche Formulierung und keine Aussage, dass Cernion eine kommunale Entscheidung ersetzt.
- Abruf vom 2026-07-01 19:31 UTC:
cernion.answer_dossierzu Kapitel 3 lieferte überwiegend unspezifische Evidenz und wurde nicht als Primär- oder Zahlenquelle verwendet. - Bereits im Draft dokumentierter Prüfwert: read-only Endpoint
/api/entsoe/day-ahead-pricesfür Kapitel 3; Nutzung nur als Strompreis-Zeitreihenbeispiel, nicht als kommunaler Kostenbeleg.
Offene Evidenzliste
- Reproduzierbare MaStR-Auszüge für Heidelberg, Mauer und Stuttgart mit Exportdatum, Filterlogik und Plausibilitätsprüfung fehlen.
- Lokale Lastgänge, Ersatzlastprofile, Messpunkte, Beschaffungsverträge und Verantwortlichkeiten fehlen.
- Kommunale Wärmepläne, Gasnetz-/Netzbetreiberquellen, Konzessionsverträge, Beteiligungsberichte und Haushaltsbuchungen fehlen für belastbare lokale Beispiele.
- Kapitel 4 benötigt vor jeder harten Aussage eine erneute Prüfung von EnWG § 42c, Marktkommunikation, Lieferantenpflichten, Netzbetreiberprozessen und praktischer Umsetzbarkeit.
- Kapitel 10 benötigt die Gegenprüfung von EnWG § 14a, BNetzA-Festlegungen, lokalen Netzbetreiberprozessen und konkreten Netzentgelt-/Steuerungsmodulen.
- Quellen mit Personen-, Vertrags- oder Geschäftsgeheimnissen dürfen nicht in das öffentliche Buch übernommen werden; sie gehören nur als interner Prüfvermerk in das Nachweisregister.
Änderungsnotiz
- 2026-07-01 19:30 UTC: Platzhalter in eine erste Quellenregister-Fassung überführt; Primär-/Behördenquellen aus den vorhandenen Kapitelentwürfen aufgenommen; Cernion Energy Tools als nicht werbliche Arbeits-/Evidenzquelle mit klaren Grenzen dokumentiert.
- 2026-06-29: Seite als Teil der vollständigen Draft-Struktur für Arbeitsstrang 5 angelegt.