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Quellenregister

Reviewstatus: Kontrollierter BookStack-Draft im nicht öffentlichen Buchbereich.
Einordnung: Erstfassung des Quellenregisters; Einträge beschreiben Aussagewert, Kapitelbezug und offene Prüfstellen.
Freigabe: Nicht veröffentlichen oder sichtbar schalten. Vor Veröffentlichung sind Quellenprüfung, Gegenprüfung und Rechte-/Sichtbarkeitsfreigabe erforderlich.

Quellenregister

Stand: 2026-07-01

Zweck

Diese Seite sammelt die Quellen, Datenstände und Arbeitsnachweise für das Buchprojekt. Sie ersetzt keine juristische Prüfung und keine lokale Gegenprüfung. Harte Rechtsaussagen dürfen im Buch nur aus Primärquellen oder mit ausdrücklichem Prüfstand formuliert werden. Zahlen, Preiswerte und kommunale Beispiele bleiben Prüfwerte, bis Datenstand, Filterlogik und lokale Gegenquelle dokumentiert sind.

Quellenlogik

Quellenklasse Verwendung im Buch Mindestangabe
Rechtsprimärquelle Normtext, Zuständigkeit, Prüfpflicht, Begriffsanker Norm, Paragraf, Abrufdatum, geprüfte Aussage
Behörden-/Registerquelle Datenstand, Stammdaten, Monitoring, Festlegung, Marktinformation Herausgeber, URL, Abrufdatum, Datenstand, Kapitelbezug
Kommunale Quelle Ratsbeschluss, Wärmeplan, Konzessionsvertrag, Haushaltsansatz, Beteiligungsbericht Kommune, Dokumenttitel, Datum, Verantwortungsbereich, Freigabestatus
Arbeits-/Evidenzquelle Rechenwert, Datenabruf, RAG-/Sidecar-Kontext, Plausibilitätsprüfung Werkzeug, Endpoint/Abfrage, Zeitraum, Abrufzeit, Einschränkung
Sekundärquelle Einordnung, Fachdebatte, Hintergrund nur unterstützend; keine harte Rechts- oder Zahlenaussage ohne Primärquelle

Primär- und Behördenquellen im aktuellen Draft

Quelle Aussagewert Kapitelbezug Prüfstand
Gesetze im Internet: EnWG § 46 https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__46.html Primärquelle für Wegenutzungsverträge/Konzessionsbezug Kapitel 2, Governance-/Vergabekapitel vor Veröffentlichung erneut gegen aktuellen Normstand prüfen
Gesetze im Internet: KAV § 1 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html und KAV § 2 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html Primärquelle für Begriff und Bemessungslogik der Konzessionsabgabe Kapitel 2 kommunale Verträge, Liefermengen und Haushaltsbuchungen lokal nachweisen
Gesetze im Internet: WPG § 13 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html Primärquelle für Ablauf der Wärmeplanung Kapitel 2, 6, 7 Landesumsetzung, kommunale Wärmeplanung und lokale Beschlusslage ergänzen
Gesetze im Internet: EnWG § 42c https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html Primärquelle für Energy-Sharing-Prüfpfad Kapitel 4 vor Erstfassung gegen aktuellen Normstand, Marktkommunikation und Lieferanten-/Netzbetreiberprozesse prüfen
Gesetze im Internet: EnWG § 14a https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html Primärquelle für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Festlegungskompetenz Kapitel 10 nur mit BNetzA-Festlegungen und lokalem Netzbetreiberprozess verwenden
Bundesnetzagentur: §14a-Festlegungsverfahren https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/841_SteuVE/BK6_SteuVE_node.html Behördenquelle zu BK6-22-300 und BK8-22/010-A Kapitel 10 konkrete Netzentgelt-/Steuerungsannahmen projektbezogen prüfen
Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/start.html?r=1 Behördenquelle: MaStR als Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, u.a. Energieträger, Anlagenleistung, Standort, Anlagenbetreiber; öffentliche Auswertung/Download Kapitel 3, 9 MaStR-Daten nie allein als kommunalen Ertrag oder gesicherte lokale Verfügbarkeit interpretieren
MaStR Datendownload https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownload Registerdownload öffentlicher MaStR-Daten im XML-Format; regelmäßige Aktualisierung laut Seite Kapitel 3, 9, Quellen-/Nachweisregister Datenstand, Exportfassung, Filterlogik und Plausibilisierung dokumentieren
Bundesnetzagentur Datenportal Strommarktdaten https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Datenportal/2_Energie/Strommarktdaten/start.html Behördenverweis auf SMARD für aktuelle Strommarktdaten Kapitel 3, Rechenbeispiele Preiszone, Zeitzone, Auflösung, Zeitraum und Ausreißerbehandlung festlegen
SMARD https://www.smard.de/ Strom- und Gasmarktdatenplattform der Bundesnetzagentur; geeignet für Stromverbrauchs-, Erzeugungs-, Preis- und Import-/Exportkontext Kapitel 3, Rechenbeispiele keine kommunalen Kostenbelege ohne lokale Verbrauchs-/Beschaffungsdaten ableiten

Cernion Energy Tools als Arbeits- und Evidenzquelle

Cernion Energy Tools wird im Buchprojekt nur sachlich als Arbeits- und Evidenzquelle geführt. Es ist keine Rechtsprimärquelle und kein Ersatz für kommunale Unterlagen. Für Kapiteltexte gilt:

  • Cernion-Werte nur mit Tool/Endpoint, Region, Zeitraum, Auflösung, Abrufzeit und Einschränkung nennen.
  • Cernion-RAG-/Dossierantworten nur als Recherche- oder Guardrail-Hinweis verwenden, wenn die zurückgelieferte Evidenz nachvollziehbar ist.
  • Keine werbliche Formulierung und keine Aussage, dass Cernion eine kommunale Entscheidung ersetzt.
  • Abruf vom 2026-07-01 19:31 UTC: cernion.answer_dossier zu Kapitel 3 lieferte überwiegend unspezifische Evidenz und wurde nicht als Primär- oder Zahlenquelle verwendet.
  • Bereits im Draft dokumentierter Prüfwert: read-only Endpoint /api/entsoe/day-ahead-prices für Kapitel 3; Nutzung nur als Strompreis-Zeitreihenbeispiel, nicht als kommunaler Kostenbeleg.

Offene Evidenzliste

  • Reproduzierbare MaStR-Auszüge für Heidelberg, Mauer und Stuttgart mit Exportdatum, Filterlogik und Plausibilitätsprüfung fehlen.
  • Lokale Lastgänge, Ersatzlastprofile, Messpunkte, Beschaffungsverträge und Verantwortlichkeiten fehlen.
  • Kommunale Wärmepläne, Gasnetz-/Netzbetreiberquellen, Konzessionsverträge, Beteiligungsberichte und Haushaltsbuchungen fehlen für belastbare lokale Beispiele.
  • Kapitel 4 benötigt vor jeder harten Aussage eine erneute Prüfung von EnWG § 42c, Marktkommunikation, Lieferantenpflichten, Netzbetreiberprozessen und praktischer Umsetzbarkeit.
  • Kapitel 10 benötigt die Gegenprüfung von EnWG § 14a, BNetzA-Festlegungen, lokalen Netzbetreiberprozessen und konkreten Netzentgelt-/Steuerungsmodulen.
  • Quellen mit Personen-, Vertrags- oder Geschäftsgeheimnissen dürfen nicht in das öffentliche Buch übernommen werden; sie gehören nur als interner Prüfvermerk in das Nachweisregister.

Änderungsnotiz

  • 2026-07-01 19:30 UTC: Platzhalter in eine erste Quellenregister-Fassung überführt; Primär-/Behördenquellen aus den vorhandenen Kapitelentwürfen aufgenommen; Cernion Energy Tools als nicht werbliche Arbeits-/Evidenzquelle mit klaren Grenzen dokumentiert.
  • 2026-06-29: Seite als Teil der vollständigen Draft-Struktur für Arbeitsstrang 5 angelegt.