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Quellenregister

Reviewstatus: Kontrollierter BookStack-Draft im nicht öffentlichen Buchbereich.
Einordnung: Erstfassung des Quellenregisters; Einträge beschreiben Aussagewert, Kapitelbezug und offene Prüfstellen.
Freigabe: Nicht veröffentlichen oder sichtbar schalten. Vor Veröffentlichung sind Quellenprüfung, Gegenprüfung und Rechte-/Sichtbarkeitsfreigabe erforderlich.

Quellenregister

Stand: 2026-07-0205

Zweck

Diese Seite sammelt die Quellen, Datenstände und Arbeitsnachweise für das Buchprojekt. Sie ersetzt keine juristische Prüfung und keine lokale Gegenprüfung. Harte Rechtsaussagen dürfen im Buch nur aus Primärquellen oder mit ausdrücklichem Prüfstand formuliert werden. Zahlen, Preiswerte und kommunale Beispiele bleiben Prüfwerte, bis Datenstand, Filterlogik und lokale Gegenquelle dokumentiert sind.

Quellenlogik

Quellenklasse Verwendung im Buch Mindestangabe
Rechtsprimärquelle Normtext, Zuständigkeit, Prüfpflicht, Begriffsanker Norm, Paragraf, Abrufdatum, geprüfte Aussage
Behörden-/Registerquelle Datenstand, Stammdaten, Monitoring, Festlegung, Marktinformation Herausgeber, URL, Abrufdatum, Datenstand, Kapitelbezug
Kommunale Quelle Ratsbeschluss, Wärmeplan, Konzessionsvertrag, Haushaltsansatz, Beteiligungsbericht Kommune, Dokumenttitel, Datum, Verantwortungsbereich, Freigabestatus
Arbeits-/Evidenzquelle Rechenwert, Datenabruf, RAG-/Sidecar-Kontext, Plausibilitätsprüfung Werkzeug, Endpoint/Abfrage, Zeitraum, Abrufzeit, Einschränkung
Sekundärquelle Einordnung, Fachdebatte, Hintergrund nur unterstützend; keine harte Rechts- oder Zahlenaussage ohne Primärquelle

Primär- und Behördenquellen im aktuellen Draft

Quelle Aussagewert Kapitelbezug Prüfstand
Gesetze im Internet: EnWG § 46 https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__46.html Primärquelle für Wegenutzungsverträge/Konzessionsbezug Kapitel 2, Governance-/Vergabekapitel vor Veröffentlichung erneut gegen aktuellen Normstand prüfen
Gesetze im Internet: KAV § 1 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html und KAV § 2 https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html Primärquelle für Begriff und Bemessungslogik der Konzessionsabgabe Kapitel 2 kommunale Verträge, Liefermengen und Haushaltsbuchungen lokal nachweisen
Gesetze im Internet: WPG § 13 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html Primärquelle für Ablauf der Wärmeplanung Kapitel 2, 6, 7 Landesumsetzung, kommunale Wärmeplanung und lokale Beschlusslage ergänzen
Gesetze im Internet: WPG § 15 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__15.html, § 16 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__16.html, § 17 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__17.html, § 18 https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__18.html Primärquellen für Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete; § 18 ist zugleich Prüfanker dafür, dass die Einteilung keine Nutzungspflicht oder Bereitstellungspflicht erzeugt Kapitel 6, 7 Landesumsetzung, lokale Wärmeplanung, Betreiberangaben und Wirtschaftlichkeitsvergleich je Kommune ergänzen
Gesetze im Internet: EnWG § 42c https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html Primärquelle für Energy-Sharing-Prüfpfad Kapitel 4 voram Erstfassung2026-07-05 gegenerneut aktuellenals Normstand,Normanker Marktkommunikationgeprüft; Marktkommunikation, Lieferanten-/Netzbetreiberprozesse, Reststrom und Lieferanten-/NetzbetreiberprozesseMessstellenbetrieb prüfenbleiben offene Gegenprüfung
Gesetze im Internet: EnWG § 14a https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html Primärquelle für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Festlegungskompetenz Kapitel 10 nur mit BNetzA-Festlegungen und lokalem Netzbetreiberprozess verwenden
Bundesnetzagentur: §14a-Festlegungsverfahren https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/841_SteuVE/BK6_SteuVE_node.html Behördenquelle zu BK6-22-300 und BK8-22/010-A Kapitel 10 konkrete Netzentgelt-/Steuerungsannahmen projektbezogen prüfen
Bundesnetzagentur: Energy Sharing https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Energy_Sharing/start.htmlBehördenquelle zur Einordnung von Energy Sharing über das Netz, energiewirtschaftlicher Abwicklung, Viertelstundenmessung, Reststromlieferung sowie Netzentgelten und UmlagenKapitel 4nur als Behördeneinordnung verwenden; konkrete Marktrollen, Verträge, Abrechnung und lokale Netzbetreiberprozesse gesondert prüfen
Bundesnetzagentur: BK6-22-300 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Beschluss.htmlBehördenquelle zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG; Festlegung abgeschlossen am 27.11.2023Kapitel 10Anlage, Tenorziffern, lokale VNB-Prozesse und technische Umsetzung vor Beispielrechnung prüfen
Bundesnetzagentur: BK8-22/010-A https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2022/2022_4-Steller/BK8-22-0010/BK8-22-0010-A_Festlegung.htmlBehördenquelle zur Netzentgeltreduzierung und zu Modulen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWGKapitel 10konkrete Modulwahl, Preisblatt, Abrechnung und kommunale Haushaltswirkung lokal prüfen
Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/start.html?r=1 Behördenquelle: MaStR als Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, u.a. Energieträger, Anlagenleistung, Standort, Anlagenbetreiber; öffentliche Auswertung/Download Kapitel 3, 9 MaStR-Daten nie allein als kommunalen Ertrag oder gesicherte lokale Verfügbarkeit interpretieren
MaStR Datendownload https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownload Registerdownload öffentlicher MaStR-Daten im XML-Format; regelmäßige Aktualisierung laut Seite Kapitel 3, 9, Quellen-/Nachweisregister Datenstand, Exportfassung, Filterlogik und Plausibilisierung dokumentieren
Bundesnetzagentur Datenportal Strommarktdaten https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Datenportal/2_Energie/Strommarktdaten/start.html Behördenverweis auf SMARD für aktuelle Strommarktdaten Kapitel 3, Rechenbeispiele Preiszone, Zeitzone, Auflösung, Zeitraum und Ausreißerbehandlung festlegen
SMARD https://www.smard.de/ Strom- und Gasmarktdatenplattform der Bundesnetzagentur; geeignet für Stromverbrauchs-, Erzeugungs-, Preis- und Import-/Exportkontext Kapitel 3, Rechenbeispiele keine kommunalen Kostenbelege ohne lokale Verbrauchs-/Beschaffungsdaten ableiten
BMWSB: Gesetzgebungsverfahren Wärmeplanung https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/kommunale-waermeplanung.html Behördeneinordnung zu Ziel, Fristen, Datenbasis und Wärmenetzanteilen der Wärmeplanung Kapitel 6, 7 vor Veröffentlichung gegen aktuellen Normstand, Landesrecht und konkrete planungsverantwortliche Stelle prüfen
Energiewechsel/BMWE FAQ Wärmeplanung https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung-wpg.html Behörden-/FAQ-Einordnung zur WPG-Novelle und kleinen Wärmeplanung; keine Rechtsprimärquelle Kapitel 6 Kabinettsbeschluss-, parlamentarischen Verfahrens- und Inkrafttretensstand separat prüfen
KWW: Leitfaden und Technikkatalog Wärmeplanung nach WPG https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/bundesgesetz-zur-waermeplanung rechtlich unverbindliche Arbeitsunterlagen für Methodik, Akteure, Datenquellen und techno-ökonomische Parameter Kapitel 6, Rechenlogik nur als methodische Orientierung verwenden; lokale Daten und Primärquellen bleiben erforderlich

Cernion Energy Tools als Arbeits- und Evidenzquelle

Cernion Energy Tools wird im Buchprojekt nur sachlich als Arbeits- und Evidenzquelle geführt. Es ist keine Rechtsprimärquelle und kein Ersatz für kommunale Unterlagen. Für Kapiteltexte gilt:

  • Cernion-Werte nur mit Tool/Endpoint, Region, Zeitraum, Auflösung, Abrufzeit und Einschränkung nennen.
  • Cernion-RAG-/Dossierantworten nur als Recherche- oder Guardrail-Hinweis verwenden, wenn die zurückgelieferte Evidenz nachvollziehbar ist.
  • Keine werbliche Formulierung und keine Aussage, dass Cernion eine kommunale Entscheidung ersetzt.
  • Abruf vom 2026-07-01 19:31 UTC: cernion.answer_dossier zu Kapitel 3 lieferte überwiegend unspezifische Evidenz und wurde nicht als Primär- oder Zahlenquelle verwendet.
  • Bereits im Draft dokumentierter Prüfwert: read-only Endpoint /api/entsoe/day-ahead-prices für Kapitel 3; Nutzung nur als Strompreis-Zeitreihenbeispiel, nicht als kommunaler Kostenbeleg.
  • Abruf vom 2026-07-02 11:33 UTC: Cernion Knowledge RAG zu kommunaler Wärmeplanung/WPG §§ 13-18 lieferte keine ausreichende Primärquellenstützung (evidenceAdequacy=low); der Evidence Router empfahl keinen passenden read-only Endpoint. Ergebnis: Für Kapitel 6 werden keine Cernion-Zahlen, -Rechtsaussagen oder Endpunkte verwendet.
  • Abruf vom 2026-07-05 19:33 UTC: Cernion Knowledge RAG zu Energy Sharing, Marktkommunikation, Viertelstundenmessung und Reststrom lieferte keine ausreichende Primärquellenstützung (evidenceAdequacy=low beziehungsweise zunächst kein belastbarer Ergebnis-Chunk); der Evidence Router empfahl keinen passenden read-only Evidence-Endpunkt. Ergebnis: Für Kapitel 4 werden daraus keine Rechts-, Frist-, Rollen- oder Erlösaussagen übernommen.

Offene Evidenzliste

  • Kapitel 6 benötigt lokale Wärmepläne, planungsverantwortliche Stellen, Eignungsgebiete, Betreiber-/Stadtwerkeangaben, Gebäudeverbräuche, Finanzierungsannahmen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche; WPG §§ 15-18 tragen nur den Verfahrens- und Prüfrahmen.
  • Reproduzierbare MaStR-Auszüge für Heidelberg, Mauer und Stuttgart mit Exportdatum, Filterlogik und Plausibilitätsprüfung fehlen.
  • Lokale Lastgänge, Ersatzlastprofile, Messpunkte, Beschaffungsverträge und Verantwortlichkeiten fehlen.
  • Kommunale Wärmepläne, Gasnetz-/Netzbetreiberquellen, Konzessionsverträge, Beteiligungsberichte und Haushaltsbuchungen fehlen für belastbare lokale Beispiele.
  • Kapitel 4 benötigt vor jeder harten Aussage eine erneute Prüfung von EnWG § 42c, Marktkommunikation, Lieferantenpflichten, Netzbetreiberprozessen und praktischer Umsetzbarkeit.
  • Kapitel 10 benötigt die Gegenprüfung von EnWG § 14a, BNetzA-Festlegungen, lokalen Netzbetreiberprozessen und konkreten Netzentgelt-/Steuerungsmodulen.
  • Quellen mit Personen-, Vertrags- oder Geschäftsgeheimnissen dürfen nicht in das öffentliche Buch übernommen werden; sie gehören nur als interner Prüfvermerk in das Nachweisregister.

Änderungsnotiz

  • 2026-07-05 19:34 UTC: Quellenregister um die heute geprüften Energy-Sharing- und §14a-Behördenanker ergänzt: BNetzA Energy Sharing, BK6-22-300 und BK8-22/010-A; Cernion-RAG/Evidence-Router-Status als nicht ausreichende Primärquellenevidenz dokumentiert. Keine Sichtbarkeits-, Rechte- oder Veröffentlichungsänderung.
  • 2026-07-02 11:36 UTC: Quellenregister um Kapitel-6-Evidenz ergänzt: WPG §§ 15-18, BMWSB-/BMWE-/KWW-Arbeitsquellen und Cernion-RAG-Prüfstatus dokumentiert; keine Sichtbarkeits-, Rechte- oder Veröffentlichungsänderung.
  • 2026-07-01 19:30 UTC: Platzhalter in eine erste Quellenregister-Fassung überführt; Primär-/Behördenquellen aus den vorhandenen Kapitelentwürfen aufgenommen; Cernion Energy Tools als nicht werbliche Arbeits-/Evidenzquelle mit klaren Grenzen dokumentiert.
  • 2026-06-29: Seite als Teil der vollständigen Draft-Struktur für Arbeitsstrang 5 angelegt.