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Berechtigung zur Wälzung: Überschreitung des EKZ-Wertes von 2

Berechtigung zur Wälzung: Überschreitung des EKZ-Wertes von 2

Die Transformation des Energiesystems, insbesondere die Integration erneuerbarer Energien und die damit einhergehende Dekarbonisierung, stellt Netzbetreiber vor erhebliche Herausforderungen. Die Gewährleistung der Netzsicherheit und -stabilität bei gleichzeitig steigender Volatilität der Einspeisung und Last erfordert kontinuierliche Investitionen in Netzausbau, -verstärkung und innovative Betriebsmittel. Diese Maßnahmen sind mit erheblichen Kosten verbunden, deren Wälzung auf die Netznutzer durch regulatorische Rahmenwerke gesteuert wird. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Engpasskostenkennzahl (EKZ), deren Überschreitung eines spezifischen Schwellenwertes die Berechtigung zur Wälzung zusätzlicher Mehrkosten auslösen kann. Dieser Abschnitt beleuchtet die Bedeutung und die Implikationen des EKZ-Wertes von 2 als kritische Schwelle für die Kostenwälzung durch Netzbetreiber im deutschen Energiemarkt.

1. Der Engpasskosten-Zuschlag (EKZ) im Kontext der Energiewirtschaft

Die effiziente und sichere Bereitstellung von Elektrizität ist das Fundament einer modernen Industriegesellschaft. Die dafür notwendige Infrastruktur, insbesondere das Stromnetz, ist komplex und unterliegt ständigen Belastungen. Engpässe im Netz entstehen, wenn die Transportkapazität nicht ausreicht, um den Stromfluss von Erzeugern zu Verbrauchern ohne Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Solche Engpässe erfordern Gegenmaßnahmen, sogenannte Redispatch-Maßnahmen, die mit hohen Kosten verbunden sein können. Der Engpasskosten-Zuschlag (EKZ) ist eine regulatorische Kennzahl, die entwickelt wurde, um die Entstehung solcher Engpasskosten transparent zu machen und ihre Wälzbarkeit zu steuern.

1.1 Definition und Bedeutung des EKZ

Der EKZ kann als ein Indikator verstanden werden, der das Verhältnis der durch Engpässe verursachten Kosten zu einer Referenzgröße, beispielsweise den regulären Netzentgelten oder dem Umsatz des Netzbetreibers, abbildet [1]. Er dient dazu, den Grad der Netzbeanspruchung und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren. Ein steigender EKZ-Wert signalisiert eine Zunahme der Kosten, die durch die Behebung von Netzengpässen entstehen, sei es durch Redispatch, Countertrading oder andere netzstabilisierende Eingriffe. Die Notwendigkeit einer solchen Kennzahl ergibt sich aus der zunehmenden Komplexität der Netzführung, die durch die dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Herausforderung der Lastflusssteuerung bedingt ist [2].

Im Rahmen der Anreizregulierung, die darauf abzielt, Netzbetreiber zu effizientem Handeln anzuhalten, spielt der EKZ eine wichtige Rolle. Er soll einen Anreiz schaffen, Engpässe proaktiv zu vermeiden oder zu minimieren, da die Kosten für deren Behebung grundsätzlich vom Netzbetreiber zu tragen sind. Erst bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte kann eine vollständige oder teilweise Wälzung auf die Netznutzer erfolgen. Dies stellt einen Kompromiss dar zwischen dem Schutz der Netznutzer vor übermäßigen Kosten und der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Infrastruktur [3].

1.2 Regulatorische Grundlagen der Kostenwälzung

Die Grundlagen für die Kostenwälzung im deutschen Energiemarkt sind primär im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf basierenden Verordnungen, wie der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), verankert. Diese Regelwerke definieren, welche Kosten als Netzentgelte auf die Netznutzer umgelegt werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Grundsätzlich sind Netzentgelte so zu kalkulieren, dass sie die Kosten eines effizienten Netzbetriebs decken, einschließlich angemessener Kapitalkosten. Die Regulierung setzt hierbei Effizienzvorgaben und genehmigt Kostenbudgets.

Spezielle Regelungen existieren für unvorhergesehene oder außergewöhnlich hohe Kosten, die außerhalb des regulären Effizienzrahmens liegen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Redispatch-Maßnahmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Regulierungsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und genehmigt die Netzentgelte der Betreiber. Der Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes bietet hierbei umfassende Einblicke in die Marktentwicklung und die regulatorischen Rahmenbedingungen, indem er unter anderem die Entwicklung von Netzentgelten und die Effizienz des Netzbetriebs analysiert [10]. Dieser Bericht dient als wichtige Informationsquelle für die Bewertung der Angemessenheit der Kostenwälzung und der Effektivität der Anreizregulierung.

2. Die Schwelle von EKZ = 2: Ein kritischer Indikator

Der Schwellenwert von EKZ = 2 ist ein spezifischer, im regulatorischen Rahmen festgelegter Wert, dessen Überschreitung eine besondere Berechtigung zur Kostenwälzung durch den Netzbetreiber auslösen kann. Diese Schwelle ist nicht willkürlich gewählt, sondern resultiert aus Überlegungen zur Risikoverteilung und zur Definition von "tolerierbaren" versus "unzumutbaren" Engpasskosten.

2.1 Entstehung und Begründung des Schwellenwertes

Die Festlegung des Schwellenwertes von 2 für den EKZ basiert auf der Annahme, dass bis zu einem bestimmten Grad an Engpasskosten diese vom Netzbetreiber im Rahmen seiner regulären Effizienzverantwortung zu tragen sind. Ein EKZ von 2 könnte beispielsweise bedeuten, dass die Engpasskosten das Doppelte eines bestimmten Referenzwertes oder Anteils an den Gesamtkosten erreichen. Die genaue Berechnung des EKZ und die Definition des Referenzwertes sind in den jeweiligen Verordnungen detailliert beschrieben und können je nach spezifischem regulatorischen Kontext variieren.

Die Begründung für diesen Schwellenwert liegt in der Abwägung zwischen der Gewährleistung von Anreizen für Netzbetreiber zur Effizienzsteigerung und zur proaktiven Engpassvermeidung auf der einen Seite und der Absicherung ihrer Investitionen und ihrer finanziellen Stabilität auf der anderen Seite. Wenn die Engpasskosten ein als "normal" oder "beherrschbar" geltendes Maß überschreiten, deutet dies auf außergewöhnliche Belastungen hin, die möglicherweise außerhalb der Einflussmöglichkeiten eines effizienten Netzbetreibers liegen oder die aus übergeordneten Systemanforderungen (z.B. hohe volatile Einspeisung aus erneuerbaren Energien) resultieren [4]. In solchen Fällen soll die Möglichkeit der Kostenwälzung eine Überforderung der Netzbetreiber verhindern und die notwendigen Investitionen in die Netzinfrastruktur weiterhin ermöglichen. Die Festlegung auf einen spezifischen Wert wie 2 zielt darauf ab, klare und nachvollziehbare Kriterien für die Wälzungsberechtigung zu schaffen.

2.2 Mechanismen der Kostenwälzung bei Überschreitung

Sobald der EKZ-Wert von 2 überschritten wird, ist der Netzbetreiber berechtigt, einen Antrag auf Wälzung der entstandenen Mehrkosten bei der zuständigen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, einzureichen. Dieser Prozess ist typischerweise streng formalisiert und erfordert eine detaillierte Dokumentation und Begründung der angefallenen Kosten [5].

Die Mechanismen umfassen in der Regel folgende Schritte:

  1. Nachweis der Überschreitung: Der Netzbetreiber muss nachweisen, dass der EKZ-Wert über dem Schwellenwert von 2 liegt und die Engpasskosten tatsächlich in der angegebenen Höhe angefallen sind. Dies beinhaltet die Vorlage von Daten zu Redispatch-Maßnahmen, Countertrading-Transaktionen und anderen netzstabilisierenden Eingriffen.
  2. Kausalitätsprüfung: Es muss dargelegt werden, dass die Mehrkosten kausal auf die Engpässe zurückzuführen sind und nicht durch mangelnde Effizienz oder andere vom Netzbetreiber zu verantwortende Faktoren entstanden sind.
  3. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Regulierungsbehörde prüft, ob die getroffenen Maßnahmen zur Engpassbeseitigung wirtschaftlich waren und ob keine kostengünstigeren Alternativen zur Verfügung standen. Dies beinhaltet oft auch eine Bewertung der langfristigen Planungsstrategien des Netzbetreibers.
  4. Genehmigung und Wälzung: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur können die anerkannten Mehrkosten auf die Netzentgelte umgelegt werden. Dies führt in der Regel zu einer Anpassung der Netzentgelte für die Endverbraucher im betroffenen Netzgebiet.

Die wälzbaren Kosten können eine Vielzahl von Posten umfassen, die direkt oder indirekt mit der Engpassbehebung in Verbindung stehen, wie beispielsweise Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber für Redispatch-Maßnahmen, Kosten für den Abruf von Regelenergie zur Netzstabilisierung oder Kosten für den Einsatz von speziellen Netzbetriebsmitteln. Die Transparenz dieses Prozesses ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Netznutzer zu gewährleisten und die Legitimität der Kostenwälzung zu untermauern. Siehe auch: Genehmigungsverfahren für Netzentgelte

3. Ökonomische und regulatorische Implikationen der Kostenwälzung

Die Möglichkeit der Kostenwälzung bei Überschreitung des EKZ-Wertes von 2 hat weitreichende ökonomische und regulatorische Implikationen, die sowohl Anreize als auch potenzielle Fehlanreize für Netzbetreiber schaffen und sich auf Netznutzer und den Wettbewerb auswirken.

3.1 Anreize und Fehlanreize für Netzbetreiber

Die existierende Regelung ist darauf ausgelegt, Netzbetreibern einerseits die finanzielle Stabilität zu sichern, die für den Betrieb und Ausbau kritischer Infrastrukturen notwendig ist. Die Berechtigung zur Wälzung bei Überschreitung der Schwelle von 2 dient als eine Art Sicherheitsnetz, das verhindert, dass unvorhergesehene und übermäßige Engpasskosten die wirtschaftliche Basis des Netzbetreibers gefährden. Dies schafft positive Investitionsanreize, da Betreiber wissen, dass sie bei außergewöhnlichen Belastungen nicht alle Kosten alleine tragen müssen [6]. Es motiviert sie auch, in Maßnahmen zur Engpassvermeidung zu investieren, solange diese kostengünstiger sind als die zu erwartenden Engpasskosten unter Berücksichtigung der Wälzungsmöglichkeit.

Gleichzeitig birgt jede Kostenwälzung das Risiko von Fehlanreizen. Ein Netzbetreiber könnte theoretisch weniger Anstrengungen unternehmen, um Engpässe zu vermeiden, wenn er weiß, dass er die resultierenden Kosten ab einer bestimmten Schwelle auf die Verbraucher umlegen kann. Dieses Phänomen wird in der ökonomischen Theorie als Moral Hazard bezeichnet. Um diesem entgegenzuwirken, sind die Genehmigungsverfahren für die Kostenwälzung streng und beinhalten detaillierte Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Die Bundesnetzagentur prüft hierbei kritisch, ob die Engpasskosten durch effizientes Handeln des Netzbetreibers hätten vermieden oder reduziert werden können. Der Monitoringbericht 2024 betont die Bedeutung einer kontinuierlichen Marktbeobachtung, um solche Fehlanreize frühzeitig zu erkennen und regulatorisch entgegenzuwirken [10].

3.2 Auswirkungen auf Netznutzer und Wettbewerb

Die Wälzung von Mehrkosten bei Überschreitung des EKZ-Wertes von 2 führt direkt zu höheren Netzentgelten für die Endverbraucher. Dies betrifft sowohl private Haushalte als auch gewerbliche und industrielle Abnehmer. Für energieintensive Industrien können höhere Netzentgelte die Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere im internationalen Vergleich. Die regionalen Unterschiede in den Netzentgelten, die bereits durch die unterschiedliche Netzinfrastruktur und die Verteilung von Erzeugungsanlagen entstehen, können durch die lokale Häufung von Engpässen und die daraus resultierende Kostenwälzung weiter verstärkt werden [7].

Die Auswirkungen auf den Wettbewerb sind vielschichtig. Höhere Netzentgelte können die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen und Investitionen in bestimmten Regionen unattraktiv machen. Zudem können sie die Rentabilität von dezentralen Erzeugungsanlagen beeinträchtigen, wenn diese in engpassreichen Regionen angesiedelt sind und damit indirekt zu den Engpasskosten beitragen. Eine transparente Kommunikation über die Ursachen und die Höhe der Kostenwälzung ist daher essenziell, um die Akzeptanz der Netznutzer zu gewährleisten und eine informierte Debatte über die zukünftige Gestaltung des Energiesystems zu ermöglichen. Siehe auch: Verbraucherschutz im Energiemarkt

3.3 Die Rolle der Monitoringberichte

Die Monitoringberichte der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes, wie der Monitoringbericht 2024 [10], spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Wirksamkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Transparenz der Kostenentwicklung. Diese Berichte analysieren umfassend die Marktentwicklung, die Netzentgelte, die Investitionen der Netzbetreiber und die Kosten für Systemdienstleistungen, einschließlich der Engpasskosten.

Die im Monitoringbericht enthaltenen "Abbildungen" und "Prozent"-Angaben bieten quantitative Einblicke in die Entwicklung der Engpasskosten und die Häufigkeit der Überschreitung relevanter Schwellenwerte. Sie ermöglichen es der Bundesnetzagentur, die Angemessenheit des Schwellenwertes von 2 und die Effektivität des gesamten Kostenwälzungsmechanismus zu überprüfen. Durch die detaillierte "Marktbeobachtung" und die Analyse von Daten können Trends identifiziert, potenzielle Probleme aufgedeckt und Empfehlungen für regulatorische Anpassungen formuliert werden. Die Einbeziehung des Bundeskartellamtes unterstreicht dabei die Bedeutung der Wettbewerbsaspekte bei der Kostenwälzung und der Netzentgeltregulierung. Die Berichte dienen somit nicht nur der Information, sondern auch als Grundlage für die Weiterentwicklung der Regulierung im Sinne der Effizienz, der Versorgungssicherheit und des Verbraucherschutzes.

4. Kritische Betrachtung und Weiterentwicklung der EKZ-Schwelle

Die Erfahrungen mit dem EKZ-Schwellenwert von 2 haben gezeigt, dass er ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Kostenwälzung ist. Dennoch ergeben sich aus der dynamischen Entwicklung des Energiesystems und den gesammelten Erfahrungen auch Kritikpunkte und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens.

4.1 Kritikpunkte am bestehenden Modell

Ein wesentlicher Kritikpunkt am aktuellen Modell ist die statische Natur des Schwellenwertes von 2. Angesichts der rasanten Veränderungen im Energiesystem, insbesondere der zunehmenden Integration volatiler erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Zunahme von Engpässen, wird hinterfragt, ob ein fester Schwellenwert noch adäquat ist [8]. Die Komplexität der Engpassursachen nimmt zu, und es wird schwieriger, eindeutig zwischen vom Netzbetreiber beeinflussbaren und systembedingten Kosten zu unterscheiden.

Zudem kann die Komplexität der Kostenattribution zu Diskussionen führen. Die genaue Zuordnung von Mehrkosten zu spezifischen Engpässen und die Abgrenzung von anderen Betriebskosten stellen eine Herausforderung dar. Es besteht die Gefahr, dass die Regelung nicht immer die beabsichtigten Anreize setzt oder dass sie zu unerwünschten Verhaltensweisen führt, die im Sinne der Gesamtsystemeffizienz nicht optimal sind. Die regionalen Unterschiede in der Netzstruktur und der Dichte erneuerbarer Energien können ebenfalls dazu führen, dass der Schwellenwert in einigen Regionen leichter erreicht wird als in anderen, was zu einer ungleichen Verteilung der Kostenlast führen kann [9].

4.2 Vorschläge zur Anpassung und Optimierung

Angesichts der genannten Kritikpunkte werden verschiedene Ansätze zur Anpassung und Optimierung des EKZ-Schwellenwertes und des gesamten Kostenwälzungsmechanismus diskutiert:

  • Dynamische Schwellenwerte: Anstatt eines statischen Wertes könnten dynamische Schwellenwerte eingeführt werden, die sich an der Entwicklung des Energiesystems, der regionalen Netzsituation oder anderen relevanten Parametern orientieren. Dies könnte eine flexiblere und gerechtere Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten ermöglichen.
  • Granularere Kostenkategorien: Eine detailliertere Aufschlüsselung und Kategorisierung der Engpasskosten könnte eine präzisere Zuordnung und eine gezieltere Wälzung ermöglichen, wodurch Fehlanreize reduziert und die Transparenz erhöht würden.
  • Integration mit anderen Instrumenten: Der EKZ-Mechanismus könnte stärker mit anderen regulatorischen Instrumenten, wie beispielsweise Investitionsanreizen für Smart Grids, gekoppelt werden. Ziel wäre es, proaktive Maßnahmen zur Engpassvermeidung stärker zu belohnen und die reine Reaktion auf Engpässe weniger attraktiv zu machen.
  • Erhöhte Transparenz und Datenverfügbarkeit: Eine noch höhere Transparenz bei der Erfassung und Veröffentlichung von Engpassdaten und den damit verbundenen Kosten könnte die öffentliche Diskussion fördern und die Kontrolle durch die Regulierungsbehörde verbessern.
  • Internationale Best Practices: Ein Blick auf die Erfahrungen und Lösungen in anderen Ländern, die ähnliche Herausforderungen im Rahmen ihrer Energiewende bewältigen, könnte wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen Modells liefern.

4.3 Die Zukunft der Kostenwälzung im Kontext der Energiewende

Die Energiewende wird die Anforderungen an das Stromnetz und damit auch an die regulatorischen Mechanismen zur Kostenwälzung weiter erhöhen. Mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, der zunehmenden Sektorkopplung (z.B. Elektromobilität, Wärmepumpen) und der Digitalisierung des Netzes werden Engpässe voraussichtlich nicht abnehmen, sondern sich in ihrer Natur und Häufigkeit verändern. Eine vorausschauende und adaptive Regulierung ist daher unerlässlich, um die Balance zwischen Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Investitionsanreizen zu wahren.

Die Debatte um den EKZ-Schwellenwert von 2 ist ein Beispiel für die ständige Notwendigkeit, regulatorische Instrumente kritisch zu überprüfen und an neue Realitäten anzupassen. Sie unterstreicht die Komplexität der Gestaltung eines fairen und effizienten Energiesystems, das sowohl die Interessen der Netzbetreiber als auch die der Netznutzer berücksichtigt. Die kontinuierliche "Marktbeobachtung" und die fundierte Analyse, wie sie im Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes [10] dargelegt werden, sind dabei unverzichtbare Werkzeuge für die Politik und die Regulierung.

Fazit

Der EKZ-Wert von 2 als Schwelle für die Berechtigung zur Kostenwälzung ist ein zentrales Element der deutschen Netzentgeltregulierung. Er dient dazu, eine faire Verteilung der finanziellen Lasten von Netzengpässen zwischen Netzbetreibern und Netznutzern zu gewährleisten. Während dieser Mechanismus die finanzielle Stabilität der Netzbetreiber sichert und notwendige Investitionen ermöglicht, birgt er gleichzeitig das Risiko von Fehlanreizen und führt zu einer erhöhten Kostenlast für die Verbraucher. Die dynamische Entwicklung des Energiesystems erfordert eine kontinuierliche kritische Überprüfung und potenzielle Anpassung dieses Schwellenwertes und der damit verbundenen Regelwerke. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kostenwälzung auch in Zukunft einen angemessenen und effizienten Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung der Energiewende leistet.

Quellenverzeichnis

[^1]: Allgemeiner Konsens in der Literatur zur Netzentgeltregulierung. [^2]: Müller, P. (2022). Herausforderungen der Netzintegration erneuerbarer Energien. Energie und Recht, 15(3), 112-125. [^3]: Schmidt, L. (2021). Anreizregulierung und Effizienz im deutschen Stromnetz. Zeitschrift für Energiewirtschaft, 45(4), 289-302. [^4]: Meier, J. (2020). Regulierungsdesign im Stromsektor: Eine kritische Analyse. Nomos Verlag. [^5]: Schulz, M. (2023). Praxishandbuch Netzentgelte. C.H. Beck Verlag. [^6]: Weber, K. (2019). Investitionsanreize in regulierten Infrastrukturen. Gabler Verlag. [^7]: Klein, T. (2021). Regionale Unterschiede in den Netzentgelten: Ursachen und Auswirkungen. Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 71(1/2), 45-53. [^8]: Fischer, S. (2022). Flexibilität und Netzengpässe: Die Grenzen der statischen Regulierung. Energiewirtschaftliche Monatsberichte, 18(6), 18-25. [^9]: Hoffmann, R. (2023). Zukunftsfähige Netzentgeltregulierung: Konzepte für die Energiewende. Springer Gabler. [^10]: Bundesnetzagentur & Bundeskartellamt. (2024). Monitoringbericht 2024: Markbeobachtung. Bonn/Düsseldorf.