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Das Qualitätselement 'Energiewendekompetenz'

Das Qualitätselement 'Energiewendekompetenz'

Die deutsche Energiewirtschaft befindet sich in einer fundamentalen Transformationsphase, die durch die Dekarbonisierung, die Digitalisierung und die Dezentralisierung der Energieversorgung geprägt ist. Im Zentrum dieser Entwicklung steht der Ausbau erneuerbarer Energien und die damit einhergehende Notwendigkeit, die Stromnetze an neue Anforderungen anzupassen. Der im Jahr 2025 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) initiierte NEST-Prozess (Neue Entgeltstruktur für Strom & Gas) markiert einen entscheidenden regulatorischen Wendepunkt, der die Anreizregulierung (RAMEN) und die Netzentgeltfestlegung (StromNEF/GasNEF) neu definiert [^1]. Eine der zentralen Neuerungen im Rahmen dieses Prozesses ist die Einführung des Qualitätselements „Energiewendekompetenz“, das neben dem bereits etablierten Qualitätselement die Leistungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Netzbetreiber im Kontext der Energiewende honorieren soll. Dieses Kapitel beleuchtet die Definition, Bedeutung und die methodische Ausgestaltung dieses innovativen Qualitätselements und ordnet es in den übergeordneten Rahmen der Anreizregulierung ein.

Einleitung: Der NEST-Prozess und die Evolution der Anreizregulierung

Die Anreizregulierung in Deutschland dient seit ihrer Einführung dazu, Netzbetreiber zu Effizienzsteigerungen und einer zuverlässigen Betriebsführung anzuhalten, während gleichzeitig ein attraktives Investitionsumfeld geschaffen werden soll [^2]. Die BNetzA verfolgt mit den Festlegungsentwürfen zu RAMEN Strom und RAMEN Gas das Ziel, ein „austariertes Gesamtsystem der Anreizregulierung“ zu schaffen, das unnötige Zusatzbelastungen für Haushalte und Unternehmen vermeidet, Transparenz in der Kostenermittlung erhöht und Effizienzanstrengungen fördert [^3]. Angesichts der rasanten Veränderungen im Energiesystem – insbesondere durch den massiven Zubau fluktuierender erneuerbarer Energien, die zunehmende Sektorenkopplung und den beschleunigten Smart Meter Rollout – reichen die bisherigen Anreize und Qualitätsindikatoren nicht mehr aus, um die komplexen Herausforderungen der Transformation adäquat abzubilden und zu steuern.

Die traditionelle Qualitätsregulierung konzentrierte sich primär auf die Zuverlässigkeit der Stromversorgung, gemessen an Kennzahlen wie der durchschnittlichen Unterbrechungsdauer (SAIDI) und der durchschnittlichen Unterbrechungshäufigkeit (SAIFI). Während diese Aspekte weiterhin von entscheidender Bedeutung sind, erfordert die Energiewende eine erweiterte Perspektive, die die Fähigkeit der Netzbetreiber, das System aktiv zu gestalten und zu integrieren, in den Fokus rückt. Hier setzt das neue Qualitätselement „Energiewendekompetenz“ an.

Das Qualitätselement 'Energiewendekompetenz': Eine Definition

Das Qualitätselement „Energiewendekompetenz“ ist eine innovative Ergänzung des Regulierungsrahmens, die darauf abzielt, Netzbetreiber für ihre proaktive und effiziente Gestaltung der Energiewende zu belohnen. Es geht über die reine Aufrechterhaltung der Netzzuverlässigkeit hinaus und fokussiert sich auf die „Netzleistungsfähigkeit“ im Kontext der Transformation [^4]. Die BNetzA definiert „Energiewendekompetenz“ als die Fähigkeit und das Engagement eines Netzbetreibers, sein Stromnetz an die dynamischen und komplexen Anforderungen der Energiewende anzupassen und aktiv zu deren Gelingen beizutragen. Dies umfasst insbesondere:

  1. Integrationsfähigkeit erneuerbarer Energien: Die Kompetenz, eine hohe und wachsende Menge dezentral erzeugter erneuerbarer Energien effizient und netzdienlich in das Stromnetz zu integrieren, ohne dabei die Systemstabilität zu gefährden. Dies beinhaltet nicht nur den physischen Anschluss, sondern auch das Management der Volatilität und die Nutzung von Flexibilitätspotenzialen.
  2. Digitalisierung und Smart Grid-Entwicklung: Die Fortschritte bei der Digitalisierung der Netzinfrastruktur, der Implementierung intelligenter Messsysteme (Smart Meter Rollout & Messstellenbetrieb) und der Entwicklung von Smart Grid-Lösungen, die eine effizientere Steuerung und Überwachung des Netzes ermöglichen.
  3. Netzdienliches Verhalten und Sektorenkopplung: Die Förderung netzdienlicher Maßnahmen, beispielsweise durch die aktive Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG, die Integration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL: Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) sowie die Ermöglichung einer effizienten Sektorenkopplung.
  4. Engpassmanagement und Redispatch-Optimierung: Die Fähigkeit, Netzengpässe proaktiv zu identifizieren und zu managen, um die Notwendigkeit kostspieliger Redispatch-Maßnahmen zu minimieren [^5]. Dies erfordert vorausschauende Planung, intelligente Netzführung und die Nutzung regionaler Flexibilität.
  5. Innovationsbereitschaft und Zukunftsfähigkeit: Das Engagement für Forschung und Entwicklung, die Erprobung neuer Technologien und Geschäftsmodelle sowie die allgemeine Bereitschaft, das Netz zukunftsfähig zu gestalten und auf kommende Herausforderungen vorzubereiten.

Im Gegensatz zu den bisherigen Qualitätsindikatoren, die sich auf die Folgen von Netzstörungen konzentrieren, bewertet die Energiewendekompetenz die Ursachen und die proaktive Gestaltung des Netzes im Transformationsprozess. Sie soll jene Netzbetreiber belohnen, die „bei der Transformation ihrer Stromnetze an die Erfordernisse der Energiewende besondere Kompetenz zeigen“ [^6].

Bedeutung im Rahmen der Anreizregulierung

Die Einführung der Energiewendekompetenz ist ein strategischer Schritt, um die Anreizregulierung an die spezifischen Anforderungen der Energiewende anzupassen. Ihre Bedeutung manifestiert sich in mehreren Dimensionen:

Anreizwirkung für Investitionen und Innovationen

Das neue Qualitätselement schafft einen direkten Anreiz für Netzbetreiber, gezielt in die Transformation ihrer Netze zu investieren. Bisherige Anreizsysteme waren möglicherweise nicht ausreichend darauf ausgelegt, die komplexen und oft risikoreichen Investitionen in digitale Infrastrukturen, Flexibilitätsmanagement oder die Integration dezentraler Erzeugungsanlagen zu honorieren. Durch die „Energiewendekompetenz“ wird ein klarer finanzieller Vorteil für jene Betreiber geschaffen, die Vorreiter bei der Anpassung ihrer Netze sind. Dies fördert nicht nur die notwendigen Investitionen in CAPEX (Capital Expenditures), sondern auch in OPEX (Operational Expenditures) im Bereich der intelligenten Netzführung und des Personals mit entsprechender Expertise.

Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende

Die Energiewende stellt Netzbetreiber vor immense Herausforderungen. Der dezentrale Zubau erneuerbarer Energien, oft in geografischen Regionen mit geringer Last, führt zu erhöhten Transportbedarfen und Netzengpässen. Die Volatilität von Wind- und Solareinspeisung erfordert ein deutlich agileres und intelligenteres Management der Netze. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Flexibilität, um Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht zu halten. Die Notwendigkeit, Redispatch-Maßnahmen zu reduzieren und die Netzstabilität zu gewährleisten, erfordert neue Technologien und Prozesse [^7]. Die Energiewendekompetenz soll sicherstellen, dass diese systemischen Herausforderungen nicht nur bewältigt, sondern proaktiv gestaltet werden.

Förderung eines investitionsfreundlichen Rahmens

Verbände wie der BDEW und der VKU betonen die Notwendigkeit eines investitionsfreundlichen Rahmens und angemessener Renditen für Netzbetreiber, um die Transformation der Infrastruktur zu finanzieren [^8]. Das Qualitätselement „Energiewendekompetenz“ kann hier einen wichtigen Baustein darstellen, indem es zusätzliche Erlöspotenziale für Betreiber schafft, die hohe Leistungen im Sinne der Energiewende erbringen. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz für notwendige Investitionen zu erhöhen und die Finanzierung der Netze in Zeiten steigender Kosten zu sichern. Es geht darum, nicht nur die Netzzuverlässigkeit, sondern auch die „Netztransformationsfähigkeit“ als einen wertvollen Beitrag zum Gesamtsystem zu honorieren.

Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit

Durch die Einführung klar definierter Indikatoren und Kriterien für die Energiewendekompetenz wird die Transparenz der Leistungen der Netzbetreiber in diesem spezifischen Bereich erhöht. Dies ermöglicht der BNetzA, die Fortschritte der einzelnen Betreiber besser zu vergleichen und Best Practices zu identifizieren. Ein solcher Effizienzvergleich kann wiederum weitere Anreize für Spitzenleistungen schaffen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anstoßen.

Methodische Ausgestaltung und Implementierung

Die konkrete methodische Ausgestaltung der Energiewendekompetenz ist ein zentraler Aspekt des NEST-Prozesses und Gegenstand intensiver Konsultationen und Studien. Die BNetzA hat hierfür ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung eröffnet [^9].

Kriterien und Indikatoren

Die BNetzA hat bereits Kriterien für die Indikatoren zur Beschreibung der Energiewendekompetenz aufgezeigt [^10]. Diese müssen robust, objektiv messbar und manipulationssicher sein. Mögliche Indikatoren könnten umfassen:

  • Anschlussquote und -geschwindigkeit von EE-Anlagen: Wie schnell und effizient werden neue EE-Anlagen an das Netz angeschlossen?
  • Anteil netzdienlich steuerbarer Anlagen: Wie hoch ist der Anteil der im Netzgebiet angeschlossenen und netzdienlich steuerbaren Wärmepumpen, Ladeinfrastrukturen und Stromspeicher?
  • Reduktion von Redispatch-Kosten: Welche Einsparungen bei Redispatch-Maßnahmen konnte der Netzbetreiber durch intelligente Netzführung und Flexibilität realisieren?
  • Investitionen in Smart Grid-Technologien: Umfang und Wirksamkeit von Investitionen in digitale Infrastrukturen, Sensorik, Automatisierung und Leitsysteme.
  • Entwicklungsstand der Netzplanung: Nutzung fortschrittlicher Prognosemodelle und dynamischer Netzplanungsmethoden zur vorausschauenden Engpasserkennung und -vermeidung.
  • Beteiligung an Innovationsprojekten: Engagement in Pilotprojekten zur Erprobung neuer Energiewende-Technologien und -Konzepte.

Die Entwicklung dieser Indikatoren wird durch ein Gutachten zur methodischen Ausgestaltung des Qualitätselements für das Energiewendekonzept unterstützt, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2025 erwartet werden [^11].

Datenerhebung und Messbarkeit

Die Implementierung der Energiewendekompetenz erfordert eine umfassende Datenerhebung. Hierzu hat die BNetzA bereits im Februar 2025 ein Verfahren zur Datenerhebung für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung gestartet, um die Netzzuverlässigkeit, -leistungsfähigkeit und -servicequalität im Strombereich zu verbessern [^12]. Diese Datenerhebung ist der erste Schritt zur operativen Implementierung des Qualitätselements. Die Herausforderung besteht darin, die relevanten Daten konsistent, vergleichbar und mit vertretbarem Aufwand von allen Netzbetreibern zu erfassen. Insbesondere die viertelstündliche Datenübermittlung vom Messstellenbetreiber an den Netzbetreiber, die bei der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes als kostentreibende Zusatzanforderung kritisiert wurde, könnte hier eine Rolle spielen, um die notwendige Granularität für das Engpassmanagement und die Steuerung zu gewährleisten [^13].

Verknüpfung mit dem regulatorischen Erlösrahmen

Die Energiewendekompetenz wird als zusätzliches Qualitätselement in den Rahmen der Anreizregulierung integriert. Dies bedeutet, dass die Erreichung bestimmter Ziele oder das Überschreiten von Schwellenwerten bei den Indikatoren zu einer Anpassung des zulässigen Erlösrahmens des Netzbetreibers führen kann. Dies kann in Form von Boni oder Malus-Regelungen geschehen, die den regulierten Erlös erhöhen oder mindern. Die genaue Ausgestaltung dieser Anreizmechanismen ist entscheidend, um die gewünschte Lenkungswirkung zu erzielen, ohne die Netzbetreiber zu überfordern oder die Kosten für die Endverbraucher unverhältnismäßig zu erhöhen.

Potentielle Auswirkungen auf Netzbetreiber und das Energiesystem

Die Einführung des Qualitätselements „Energiewendekompetenz“ wird weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Energiewirtschaft haben.

Chancen für proaktive Netzbetreiber

Für Netzbetreiber, die bereits heute stark in die Transformation ihrer Netze investieren und innovative Lösungen implementieren, bietet die Energiewendekompetenz die Chance, ihre Vorreiterrolle regulatorisch und finanziell anerkannt zu sehen. Sie können sich durch überdurchschnittliche Leistungen von anderen abheben und so ihren zulässigen Erlösrahmen optimieren. Dies schafft einen Wettbewerbsvorteil im regulierten Umfeld und stärkt die Motivation für weitere Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Netzes.

Herausforderungen und Risiken

Die Implementierung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Die Entwicklung geeigneter, fairer und messbarer Indikatoren ist komplex. Es besteht das Risiko, dass die Indikatoren nicht alle relevanten Aspekte der Energiewendekompetenz abbilden oder zu unintended consequences führen. Zudem erfordert die Datenerhebung und -verarbeitung erhebliche Ressourcen von den Netzbetreibern. Eine weitere Herausforderung liegt in der Akzeptanz des neuen Qualitätselements durch alle Stakeholder, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Kostensteigerungen. Die BNetzA muss ein Gleichgewicht finden zwischen wirksamen Anreizen und der Vermeidung „unnötiger Zusatzbelastungen“ [^14].

Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Energiewende

Langfristig soll die Energiewendekompetenz einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Energiewende leisten. Indem sie Netzbetreiber dazu anregt, ihre Netze aktiv und intelligent zu transformieren, wird die Integration erneuerbarer Energien erleichtert, die Systemstabilität erhöht und die Effizienz des gesamten Energiesystems verbessert. Ein leistungsfähiges und flexibles Netz ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Sektorenkopplung und die Erreichung der Klimaziele. Das neue Qualitätselement ist somit nicht nur ein regulatorisches Instrument, sondern auch ein strategischer Hebel für die Transformation der deutschen Energiewirtschaft.

Fazit und Ausblick

Das Qualitätselement „Energiewendekompetenz“ ist eine zukunftsweisende Neuerung im Rahmen des NEST-Prozesses, die die Anreizregulierung an die Realitäten und Herausforderungen der Energiewende anpasst. Es ergänzt die etablierte Qualitätsregulierung um eine Dimension, die die proaktive Gestaltung der Netze und die Fähigkeit zur Integration der Transformation in den Vordergrund rückt. Die Entwicklung präziser Indikatoren und ein fairer Anreizmechanismus sind entscheidend für den Erfolg. Gelingt die Implementierung, kann die Energiewendekompetenz einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die notwendigen Investitionen in die Netzinfrastruktur zu lenken, die Digitalisierung voranzutreiben und die deutsche Energiewende effizient und systemstabil zu gestalten. Die finalen Festlegungen der BNetzA, die Ende des dritten oder vierten Quartals 2025 erwartet werden, werden hierfür den entscheidenden Rahmen setzen [^15].


Quellenverzeichnis

[^1]: Bundesnetzagentur. (18. Juni 2025). Konsultationen zu Festlegungsentwürfen zum zukünftigen Regulierungsrahmen sowie zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen starten. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250618_RahmenNest.html [^2]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. https://www.addleshawgoddard.com/de/veroeffentlichungen-presse/unsere-veroeffentlichungen/2025/energy/nest-prozess/ [^3]: Bundesnetzagentur. (18. Juni 2025). Konsultationen zu Festlegungsentwürfen zum zukünftigen Regulierungsrahmen sowie zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen starten. [^4]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^5]: Bundesnetzagentur. (18. Juni 2025). Konsultationen zu Festlegungsentwürfen zum zukünftigen Regulierungsrahmen sowie zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen starten. [^6]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^7]: Oxera. (11. Juli 2025). Reform der deutschen Stromnetzentgeltsystematik: Sollen Einspeiser Netzentgelte zahlen?. https://www.oxera.com/de/insights/agenda/articles/reform-der-deutschen-stromnetzentgeltsystematik-sollen-einspeiser-netzentgelte-zahlen/ [^8]: Siehe Kontext des Buches, Abschnitt "BDEW/VKU-Position" unter "NEST-Prozess". [^9]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^10]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^11]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^12]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess. [^13]: Verband kommunaler Unternehmen (VKU). (25. Februar 2025). Übersicht über zentrale Inhalte der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes 2025. https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/artikel/uebersicht-ueber-zentrale-inhalte-der-novelle-des-messstellenbetriebsgesetzes-2025/ [^14]: Bundesnetzagentur. (18. Juni 2025). Konsultationen zu Festlegungsentwürfen zum zukünftigen Regulierungsrahmen sowie zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen starten. [^15]: Addleshaw Goddard. (11. März 2025). NEST-Prozess.