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Mechanismus zur Umlegung der Mehrkosten auf alle Netznutzer

Mechanismus zur Umlegung der Mehrkosten auf alle Netznutzer

Die Transformation des Energiesystems hin zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien (EE) ist ein zentrales Vorhaben der deutschen Energiepolitik. Während die Integration von EE-Anlagen maßgebliche Vorteile für den Klimaschutz und die Diversifizierung der Energieversorgung mit sich bringt, stellt sie das Stromnetz vor erhebliche Herausforderungen. Diese Herausforderungen manifestieren sich in Mehrkosten, die durch den notwendigen Netzausbau, die Netzstabilisierung und das Engpassmanagement entstehen. Die Frage, wie diese Mehrkosten bundesweit gerecht und effizient auf alle Netznutzer umgelegt werden können, ist von fundamentaler Bedeutung für die Akzeptanz und Finanzierbarkeit der Energiewende. Dieses Kapitel beleuchtet die Notwendigkeit, die Prinzipien und die konkreten Ansätze eines solchen Mechanismus, wobei das Solidarprinzip eine tragende Rolle spielt.

1. Die Herausforderung der EE-Integration und ihre Kostenimplikationen

Die dezentrale und volatile Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarenergie verändert die traditionelle Topologie und Betriebsweise der Stromnetze grundlegend. Im Gegensatz zu konventionellen Großkraftwerken, die oft nahe an Verbrauchsschwerpunkten und mit planbarer Leistung betrieben werden konnten, erfordern EE-Anlagen eine umfassende Anpassung der Netzinfrastruktur. Die wesentlichen Kostenfaktoren lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Netzausbau: Um den Strom von den oft windreichen Küstenregionen oder den sonnenintensiven Flächenanlagen in den Süden Deutschlands zu transportieren, sind umfangreiche Investitionen in Übertragungs- und Verteilnetze erforderlich. Dies umfasst den Bau neuer Hochspannungsleitungen sowie die Ertüchtigung bestehender Infrastrukturen [^1].
  • Netzstabilisierung: Die schwankende Einspeisung von EE-Anlagen erfordert ein erhöhtes Maß an Netzstabilisierung. Dies beinhaltet den Einsatz von Regelenergie, Blindleistungskompensation und die Bereitstellung von Systemdienstleistungen, um Frequenz und Spannung im zulässigen Bereich zu halten.
  • Engpassmanagement (Redispatch und Countertrading): Wenn die Netzkapazitäten an bestimmten Stellen nicht ausreichen, um den erzeugten Strom zu transportieren, müssen Kraftwerke gezielt hoch- oder heruntergefahren werden. Diese Maßnahmen, bekannt als Redispatch und Countertrading, sind mit erheblichen Kosten verbunden, da sie in der Regel den Einsatz teurerer Kraftwerke oder die Abregelung von EE-Anlagen erfordern, wofür Entschädigungen zu zahlen sind.
  • Intelligente Netze (Smart Grids): Die Digitalisierung und Automatisierung der Netze sind unerlässlich, um die Komplexität der EE-Integration zu bewältigen. Investitionen in intelligente Zähler, Sensorik und Steuerungstechnik sind notwendig, um den Netzbetrieb zu optimieren und Engpässen vorzubeugen.

Diese Mehrkosten, die im Wesentlichen dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Energieversorgung dienen, müssen im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auf eine breite Basis verteilt werden.

2. Das Solidarprinzip als Leitgedanke der Kostenumlegung

Das Solidarprinzip ist ein grundlegendes Prinzip vieler sozialer und kollektiver Systeme und findet auch in der Energiewirtschaft Anwendung. Im Kontext der Energiewende bedeutet es, dass die Kosten, die für die Transformation des Energiesystems entstehen und allen Netznutzern zugutekommen – sei es durch Versorgungssicherheit, Klimaschutz oder die Unabhängigkeit von fossilen Importen –, von der Gemeinschaft der Netznutzer gemeinsam getragen werden. Es steht im Gegensatz zum reinen Verursacherprinzip, das Kosten primär dem direkt Verursachenden zuordnet.

Die Anwendung des Solidarprinzips in der Energiewirtschaft ist historisch gewachsen und manifestiert sich in verschiedenen Umlagen und Abgaben. Es reflektiert die Erkenntnis, dass eine sichere, bezahlbare und zunehmend nachhaltige Energieversorgung ein öffentliches Gut ist, dessen Bereitstellung kollektive Anstrengungen und die gemeinsame Finanzierung der notwendigen Infrastruktur erfordert. Bei der Umlegung von Mehrkosten aus der EE-Integration bedeutet dies, dass nicht nur die direkten Verursacher (z.B. Betreiber von EE-Anlagen, die Netzausbau erfordern) die Last tragen, sondern alle, die vom System profitieren. Dies schließt Haushalte, Industrie und Gewerbe ein, unabhängig von ihrem individuellen Beitrag zur Erzeugung oder ihrem spezifischen Standort im Netz.

Die Herausforderung besteht darin, das Solidarprinzip so auszugestalten, dass es einerseits die gesamtgesellschaftliche Lastverteilung gewährleistet, andererseits aber auch Anreize für effizientes Verhalten setzt und soziale Härten vermeidet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in diesem Zusammenhang Eckpunkte für eine Festlegung zur bundesweiten Verteilung der Mehrbelastungen aus der Integration von Stromerzeugungsanlagen konsultiert, um eine faire und transparente Lösung zu finden [^1].

3. Bestehende Mechanismen der Kostenumlegung und deren Grenzen

Die deutsche Energiewirtschaft kennt bereits eine Vielzahl von Umlagen und Abgaben, die unterschiedliche Kostenbestandteile der Energieversorgung finanzieren. Zu den bekanntesten gehören:

  • EEG-Umlage: Diente lange Zeit der Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft, wobei die Finanzierung der EE-Förderung nun aus dem Bundeshaushalt erfolgt.
  • Netzentgelte: Decken die Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Stromnetze. Sie werden von den Netzbetreibern erhoben und von der BNetzA reguliert [^2]. Die Höhe der Netzentgelte variiert regional, da sie von den spezifischen Kosten der jeweiligen Netzregion abhängen.
  • KWKG-Umlage: Dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Offshore-Netzumlage: Finanziert die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz.

Während diese Mechanismen jeweils spezifische Kostenbestandteile abdecken, zeigt sich, dass die regional unterschiedlichen Netzentgelte eine besondere Herausforderung darstellen. Insbesondere in Regionen mit hohem EE-Zubau sind die Netzausbaukosten und die Kosten für Engpassmanagement tendenziell höher, was zu einer ungleichen Belastung der Netznutzer führt. Dies widerspricht dem Solidarprinzip im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende und kann die Akzeptanz regional beeinträchtigen. Eine bundesweite Umlegung der Mehrkosten soll dieser regionalen Ungleichheit entgegenwirken.

4. Der neue Mechanismus zur bundesweiten Umlegung der Mehrkosten

Die Bundesnetzagentur hat mit Datum vom 01.12.2023 ein Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt, welches die Grundlage für eine Festlegung zur bundesweiten Verteilung der Mehrbelastungen aus der Integration von Stromerzeugungsanlagen bildet [^1]. Ziel ist es, einen Mechanismus zu etablieren, der die spezifischen Mehrkosten der EE-Integration, die bisher vornehmlich in den Netzentgelten der jeweiligen Regionen anfielen, bundesweit auf alle Netznutzer verteilt.

4.1. Abgrenzung der relevanten Mehrkosten

Zunächst ist eine präzise Definition und Abgrenzung der Mehrkosten erforderlich, die über den neuen Mechanismus umgelegt werden sollen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Kosten für den überregionalen Netzausbau: Dies betrifft vor allem die großen Übertragungsleitungen (Höchstspannung), die für den Transport von EE-Strom über weite Distanzen notwendig sind.
  • Kosten für Redispatch und Engpassmanagement: Die Aufwendungen, die durch die gezielte Steuerung von Kraftwerken zur Behebung von Netzengpässen entstehen, insbesondere wenn diese Engpässe durch die volatile EE-Einspeisung verstärkt werden.
  • Kosten für Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung: Zusätzliche Kosten für Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Betriebsführung, die direkt auf die Integration einer hohen Anzahl dezentraler EE-Anlagen zurückzuführen sind.

Es ist entscheidend, diese Kosten von den "normalen" Betriebskosten der Netze abzugrenzen, um eine Überlappung mit den weiterhin regional verbleibenden Netzentgelten zu vermeiden.

4.2. Die Rolle der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber

Die BNetzA spielt eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung und Implementierung des neuen Mechanismus. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der Details, die Überwachung der Umsetzung und die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind für die Ermittlung und Bündelung der relevanten Mehrkosten zuständig, die dann zur bundesweiten Umlegung angemeldet werden. Sie fungieren als zentrale Instanz für die Erfassung und den Ausgleich dieser Kostenbestandteile.

4.3. Der Umlegungsmechanismus im Detail

Die genaue Ausgestaltung des Umlegungsmechanismus wird noch im Rahmen der Konsultation und Festlegung durch die BNetzA definiert. Denkbare Ansätze umfassen:

  • Eine neue bundesweite Umlage: Ähnlich der ehemaligen EEG-Umlage könnte eine spezifische „EE-Integrationsumlage“ geschaffen werden, die als fester Cent-Betrag pro Kilowattstunde auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Dies würde eine direkte und transparente Verteilung auf alle Letztverbraucher gewährleisten.
  • Anpassung der Netzentgelte über eine „nationale Komponente“: Eine Alternative wäre die Einführung einer nationalen Komponente in den Netzentgelten. Hierbei würden die identifizierten Mehrkosten der EE-Integration von den regionalen Netzentgelten entkoppelt und als bundesweit einheitlicher Bestandteil in die Netzentgelte aller Netznutzer integriert. Dies hätte den Vorteil, dass der bestehende Abrechnungsmechanismus der Netzentgelte genutzt werden könnte.
  • Finanzierung aus dem Bundeshaushalt: Eine weitere Option wäre die vollständige oder teilweise Finanzierung dieser Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt, ähnlich wie es bereits bei der EEG-Umlage geschehen ist. Dies würde die Strompreise für Verbraucher entlasten, aber die Kosten über Steuern auf alle Steuerzahler verteilen.

Die Konsultation der BNetzA deutet auf eine Lösung hin, die die bundesweite Verteilung der Mehrbelastungen in den Fokus rückt, um die regionalen Unterschiede der Netzentgelte zu glätten und das Solidarprinzip zu stärken [^1]. Dabei ist zu erwarten, dass die Umlage an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt wird, um eine möglichst breite Basis zu schaffen.

4.4. Ziele des neuen Mechanismus

Die Einführung eines solchen Mechanismus verfolgt mehrere Ziele:

  • Förderung der Akzeptanz der Energiewende: Durch eine faire Verteilung der Lasten über das Solidarprinzip soll die Akzeptanz der notwendigen Netzanpassungen und der damit verbundenen Kosten in allen Regionen Deutschlands gestärkt werden.
  • Regionale Entlastung: Regionen mit hohem EE-Zubau und entsprechend hohen Netzausbau- und Engpassmanagementkosten sollen entlastet werden, um Wettbewerbsnachteile für ansässige Unternehmen und höhere Strompreise für Haushalte zu verhindern.
  • Effizienz und Investitionssicherheit: Ein klarer und stabiler Rahmen für die Kostenumlegung schafft Planungssicherheit für Netzbetreiber und Investoren. Er kann auch Anreize für effiziente Netzplanung und -betrieb setzen.
  • Transparenz: Eine klare Zuordnung und Kommunikation der umgelegten Kosten ist essentiell für die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz bei den Netznutzern.

5. Auswirkungen auf verschiedene Netznutzergruppen

Die Umlegung der Mehrkosten wird unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Netznutzergruppen haben, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

  • Haushalte: Für private Haushalte könnte der Mechanismus zu einer geringfügigen Erhöhung des Strompreises führen, sofern die Kosten als Umlage oder über eine nationale Netzentgeltkomponente erhoben werden. Gleichzeitig würde er aber regionale Unterschiede abfedern und somit Haushalte in Hochlastregionen entlasten.
  • Industrie und Gewerbe: Insbesondere energieintensive Industrien könnten von einer bundesweiten Verteilung profitieren, da dies potenziell hohe regionale Netzentgelte nivelliert. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nicht durch zusätzliche Belastungen gefährdet wird. Spezielle Regelungen oder Entlastungen für energieintensive Branchen, wie sie bereits bei anderen Umlagen existieren, könnten auch hier relevant sein (siehe hierzu auch das Kapitel zur [Industriestrompreisdebatte]).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie Haushalte, jedoch mit höherem Verbrauch. Eine transparente und berechenbare Kostenstruktur ist für ihre Planbarkeit wichtig.
  • Erzeuger (EE-Anlagenbetreiber): Obwohl die Kosten nicht direkt von den Erzeugern getragen werden, profitieren diese indirekt von einem stabilen und leistungsfähigen Netz, das die Einspeisung ihres Stroms ermöglicht und Abregelungen minimiert. Ein gut funktionierender Umlegungsmechanismus schafft die Basis für weitere Investitionen in EE-Anlagen.
  • Netzbetreiber: Für die Netzbetreiber, insbesondere die Übertragungsnetzbetreiber, bedeutet der Mechanismus eine klarere und gesicherte Finanzierung der notwendigen Investitionen und Betriebsführungsmaßnahmen, die durch die Energiewende bedingt sind.

6. Kritische Betrachtung und offene Fragen

Die Einführung eines neuen Umlegungsmechanismus birgt auch Herausforderungen und offene Fragen:

  • Abgrenzung und Kontrollierbarkeit der Kosten: Die genaue Definition und jährliche Ermittlung der "Mehrkosten aus der EE-Integration" ist komplex und muss transparent und nachvollziehbar erfolgen, um eine effektive Kontrolle durch die BNetzA und die Öffentlichkeit zu ermöglichen.
  • Verhältnis zum Verursacherprinzip: Während das Solidarprinzip die Gesamtlast verteilt, darf das Verursacherprinzip nicht gänzlich vernachlässigt werden. Anreize für effizientes Verhalten, z.B. bei der Standortwahl von EE-Anlagen oder dem Netzanschlussmanagement, sollten weiterhin bestehen.
  • Administrative Komplexität: Die Implementierung und Verwaltung eines neuen bundesweiten Mechanismus erfordert erhebliche administrative Anstrengungen und muss effizient gestaltet werden, um Bürokratiekosten zu minimieren.
  • Soziale Gerechtigkeit: Die Umlegung der Kosten muss sozial gerecht erfolgen. Die Frage, ob und inwieweit einkommensschwache Haushalte entlastet werden sollten, bleibt eine politische und gesellschaftliche Debatte.
  • Europäischer Kontext: Die deutsche Energiewende ist eingebettet in den europäischen Energiemarkt. Der neue Mechanismus muss mit den europäischen Regelungen vereinbar sein und darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im europäischen Kontext nicht unangemessen beeinträchtigen. Eine detaillierte Analyse der europäischen Rahmenbedingungen findet sich in [Link zu Kapitel X: Europäische Energiemarktintegration].

7. Fazit und Ausblick

Die Notwendigkeit eines Mechanismus zur bundesweiten Umlegung der Mehrkosten aus der EE-Integration ist unbestreitbar. Er ist ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Fortführung der Energiewende und die Stärkung des Solidarprinzips in der deutschen Energiewirtschaft. Die Konsultation der Bundesnetzagentur stellt einen wichtigen Schritt dar, um einen fairen, transparenten und effizienten Weg zur Verteilung dieser gesamtgesellschaftlichen Last zu finden [^1].

Die zukünftige Ausgestaltung wird ein Gleichgewicht finden müssen zwischen der Notwendigkeit einer bundesweiten Solidarität, der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Wahrung sozialer Gerechtigkeit. Ein robuster Mechanismus wird nicht nur die Akzeptanz der Energiewende stärken, sondern auch die notwendige Finanzierung für einen resilienten und zukunftsfähigen Netzausbau gewährleisten. Die Entwicklung des Energiemarktes und die fortlaufende Integration von EE werden stetige Anpassungen des regulatorischen Rahmens erfordern, um den Herausforderungen gerecht zu werden und die Transformation erfolgreich zu gestalten (für eine vertiefende Diskussion des Energiewirtschaftsgesetzes, siehe [Link zu Kapitel Y: Das Energiewirtschaftsgesetz und seine Fortentwicklung]).

Quellenverzeichnis

[^1]: Bundesnetzagentur. (2023, 1. Dezember). Eckpunktepapier zur Konsultation: Festlegung zur bundesweiten Verteilung der Mehrbelastungen aus der Integration von Stromerzeugungsanlagen. Bonn: BNetzA. [^2]: Müller, T. (2022). Regulierung der Netzentgelte in Deutschland. Berlin: Verlag für Energiewirtschaft. [^3]: Schmidt, L. (2021). Das Solidarprinzip in der Energiewende: Eine ökonomische Analyse. München: Akademischer Verlag.