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Die gesetzliche Grundlage

Die Grundlage für den beschleunigten Wechsel bildet der § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden können muss, und das an jedem Werktag. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 in nationales Recht um.