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Die wichtigste Einschränkung: Vertragsbedingungen haben Vorrang!

Obwohl der technische Wechselprozess auf 24 Stunden beschleunigt wird, hebt dies nicht die Bedingungen Ihres bestehenden Stromvertrags auf. Folgende Punkte bleiben unverändert gültig:

  • Kündigungsfrist: Sie müssen die in Ihrem aktuellen Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
  • Vertragslaufzeit: Haben Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate), können Sie in der Regel erst zum Ende dieser Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.

Wichtig zu verstehen: Die Neuregelung bedeutet nicht, dass Sie jederzeit sofort den Anbieter wechseln können. Vielmehr wird der Wechsel ausgeführt, sobald er vertraglich zulässig ist (z.B. zum Vertragsende oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen), und zwar deutlich schneller als bisher.