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Einzug in eine neue Wohnung: Die größte Änderung!

ENTSCHEIDENDE ÄNDERUNG: Keine rückwirkenden Anmeldungen mehr!

Bisher war es oft möglich, den Stromvertrag auch noch einige Tage oder Wochen nach dem Einzug anzumelden und rückwirkend zum Einzugsdatum starten zu lassen. Dies ist ab dem 6. Juni 2025 für Strom nicht mehr möglich! Jede Anmeldung muss für ein Datum in der Zukunft erfolgen.

WAS IST ZU TUN? Melden Sie sich vor dem Einzug an!

Sie müssen Ihren Stromvertrag bei dem von Ihnen gewählten Anbieter unbedingt vor Ihrem Einzugstermin abschließen. Viele Anbieter empfehlen, dies mit ausreichend Vorlauf zu tun, oft wird eine Frist von mindestens 14 Tagen vor dem Einzug genannt. Kürzere Fristen von 2 oder 5 Werktagen werden zwar auch erwähnt, aber 14 Tage geben Ihnen einen sicheren Puffer.

DAS RISIKO BEI VERSPÄTUNG: Teure Grundversorgung!

Wenn Sie die Anmeldung versäumen und sich erst nach dem Einzug kümmern (z. B. Einzug am 1. Juli, Anmeldung am 2. Juli), fallen Sie automatisch ab dem Einzugstag in die sogenannte „Grundversorgung" des örtlichen Standardanbieters.

  • Die Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer als individuell gewählte Tarife
  • Sie können den Grundversorgungsvertrag zwar kündigen (meist mit einer Frist von zwei Wochen), müssen aber für den Zeitraum vom Einzug bis zum Beginn der Belieferung durch Ihren Wunschanbieter die hohen Grundversorgungspreise zahlen

Beispiel: Bei Einzug am 1. Juli und Anmeldung am 2. Juli könnten Sie wegen der Kündigungsfrist der Grundversorgung erst ab dem 17. Juli von Ihrem Wunschanbieter beliefert werden. Für die Zeit vom 1. bis 16. Juli zahlen Sie den teuren Grundversorgungstarif.