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Anforderung: Stromhändler / Stromlieferant

Generell

  1. Erfüllung von rechtlichen Anforderungen: Als Energieversorger müssen eine Reihe von rechtlichen Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise die Registrierung beim Bundesnetzagentur und die Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen.
  2. Die Stromerzeuger müssen gewählt werden und eine Einsatzpriorität auf Basis des Erzeugungsportfolios erstellt werden.

  3. Preisgestaltung: Strompreise und deren Bedingungen für Endkunden festlegen. Hierbei sollten sowohl die Kosten für den Strombezug aus dem Stromkollektiv, externe Bezugskosten, als auch die Kosten des Vertriebs berücksichtigen. Es ist wichtig, dass die Preise wettbewerbsfähig sind und eine angemessene Wirtschaftlichkeit für das Kollektiv erzielt werden kann.

  4. Kundenservice: In der Versorgerrolle muss ein guter Kundenservice sichergestellt werden. Dies umfasst beispielsweise eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden sowie eine transparente Kommunikation mit den Kunden.

Stromhändler / Stromlieferant

  1. Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Um eine Stromhandelslizenz zu erhalten, müssen Sie sich bei der Bundesnetzagentur als Stromlieferant registrieren lassen.

  2. Fachkunde: Sie müssen über ausreichende Fachkunde verfügen, um die Tätigkeit als Stromlieferant ausüben zu können. Das bedeutet, dass Sie Kenntnisse im Bereich des Strommarktes und des Energierechts haben müssen.

  3. Zuverlässigkeit: Sie müssen zuverlässig sein, um eine Stromhandelslizenz zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Energierecht oder andere Gesetze begangen haben dürfen.

  4. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Sie müssen nachweisen können, dass Sie finanziell in der Lage sind, die Verpflichtungen als Stromlieferant zu erfüllen. Dazu gehört auch, dass Sie eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließen.

  5. Erfüllung von Verbraucherschutzanforderungen: Als Stromlieferant müssen Sie bestimmte Verbraucherschutzanforderungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von verständlichen und transparenten Vertragsbedingungen.