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Prämissen der Feststellung einer Treibhausgasemission

Am Ende eines Ladevorgangs eines E-Autos ist die beim Ladevorgang bezogene Strommenge bekannt. Der Ladende erhält nun vom Energie Service Anbieter einen Beleg für den Ladevorgang. Dieser Beleg ist die Strom-Quittung und enthält neben Informationen zur Abrechnung auch Informationen zur bezogenen Strommenge. Das Mess- und Eichrecht schafft die Grundlage dafür, dass die Strommenge, die auf dem Beleg ausgegeben ist, der tatsächlichen vom Ladenden bezogenen Menge entspricht. 

Prämissen / Vorbedingung

Quelle / Herkunft der Parameter

Die Daten, die für die Feststellung der Treibhausgasemission benötigt werden, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Messstellenbetreiber (MSB), welcher diese technisch von den Stromzählern abliest und in geeigneter Form den Berechtigten zur Verfügung stellt.  

Parameter

  • Strommenge in Watt-Stunden
  • Ort des Strombezuges (Messlokationskennung - MeLoID)
  • Zeitraum des Strombezuges
  • Berechtigter Akteur

Als berechtigter Akteur wird der Empfänger der Strom-Quittung bezeichnet (=Kunde). Dies können unterschiedliche Entitäten sein:

  • Fahrer (Personen Entität)
  • Fahrzeughalter (Juristische Entität)
  • Fahrzeug (Maschinen Entität) 
  • Ladepunkt (Maschinen Entität)
  • Ladepunktbetreiber (Juristische Entität)

Regel der Eindeutigkeit

Der Nachweis der Treibhausgasemission wird für jeden Vorgang nur gegenüber einer Entität gemacht. Eine beleghafte Berechnung der Emission zu einem Vorgang an mehrere Entitäten ist nicht zulässig. Zur Sicherstellung dieser Bedingung ist der Messstellenbetreiber verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung durch eine Fortschreibung des Zählerstandes bei einer eindeutigen Messlokationskennung nach.  Der Messstellenbetreiber führt eine Vorgangs-scharfe Abgrenzung durch. Ein Vorgang entspricht im Kontext der E-Mobilität einem Ladevorgang.

Im Rahmen der beleghaften Feststellung der Treibhausgasemission zeichnet sich die Entität durch eine digitale Identität aus. Vereinfacht ausgedrückt ist die Entität im Besitz eines digitalen Schlüssels, mit dem diese eindeutig Daten unterzeichnen kann, sodass die digitale Unterschrift eindeutig der Entität zuordenbar ist.