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Rechenbeispiele Stromlagebild

Reviewstatus: Kontrollierter BookStack-Draft im nicht öffentlichen Buchbereich.
Einordnung: KontrollierteVollständige Erstfassungredaktionelle fürNeufassung Rechenbeispiele;der Anlage mit echtem öffentlichen Teildatensatz. Kein Rechtsgutachten, keine Veröffentlichungsfreigabe.Wirtschaftlichkeitsrechnung und keine kommunale Entscheidungsvorlage.
Stand der Quellenprüfung: 2026-07-15
BookStack Page ID: 317
Freigabe: Nicht veröffentlichen oder sichtbar schalten. Vor Veröffentlichung sind Zahlenprüfung,lokale QuellenprüfungMesspunktlisten, Lastgänge, Verträge, Haushaltsstellen, Betreiberrollen, kommunale Gegenquellen und GegenprüRechtsprüfung erforderlich.

Rechenbeispiele Stromlagebild

Stand: 2026-07-11

Zweck der Anlage

Diese SeiteAnlage sammeltzeigt, Rechenbeispiele,wie mitaus denenöffentlichen KämmererEnergie- und Registerdaten ein kommunales Stromlagebild prüfenvorbereitet können,werden kann, ohne aus einzelnen Register- oder MarktwertenZahlen vorschnell eine haushaltswirksameHaushaltswirkung Aussage zu machen.abzuleiten. Sie ergänzt Kapitel 3 und Kapitel 9. Kapitel 3 erklärt die fachliche Logik von Verbrauch, Last, Erzeugung, Reststrom und Importkosten. Kapitel 9 erklärt die Datenarchitektur. Diese Anlage übersetzt beides in prüfbare Rechenwege.

Der wichtigste Satz lautet:

Ein Rechenbeispiel ist alsnicht Arbeitsseitedadurch belastbar, dass die Daten öffentlich sind. Belastbar wird es erst, wenn Quelle, Gebiet, Zeitraster, Messpunkt, Betreiberrolle, Vertrag und Haushaltsstelle zusammenpassen.

Die Anlage arbeitet deshalb mit drei Ebenen:

  1. einem methodischen Grundschema für Zahlen,jede Datenstand,Stromrechnung,
  2. Quelle,
  3. einem Gebietseinheitechten undöffentlichen Teildatensatz zur Ladeinfrastruktur in Heidelberg,
  4. einem aktuellen Marktsignal aus Cernion/ENTSO-E für den DE-LU-Day-Ahead-Markt.

Die Zahlen sind bewusst als Prüfstatusfwerte gedacht.gekennzeichnet. Sie zeigen, wie eine Kämmerei Daten liest, sperrt, weiterverarbeitet oder in eine lokale Prüfaufgabe überführt. Sie zeigen nicht, was Heidelberg, eine andere Kommune oder eine einzelne Liegenschaft bezahlt, spart oder erlöst.

Grundregel für jedes Rechenbeispiel

Jedes Stromlagebild muss vier Ebenen trennen:

EbeneFrageMindestnachweisTypischer Fehler
Register oder öffentliche QuelleWas ist öffentlich gemeldet oder marktseitig beobachtbar?Datenstand, Quelle, Filter, Lizenz, GebietRegisterwert wird als kommunaler Eigentums- oder Verbrauchswert gelesen
Lokaler MesspunktWelche Marktlokation, Messlokation oder welcher Zähler ist betroffen?Messpunktliste, Zählernummer, Messstellenbetreiber, ZeitraumOrtsbezug ersetzt Messpunktbezug
Vertrag und RolleWer ist Betreiber, Lieferant, Letztverbraucher, Eigentümer oder wirtschaftlich Begünstigter?Vertrag, Betreiberakte, Lieferrechnung, Netzanschlussunterlagetechnische Anlage wird automatisch der Kommune zugerechnet
HaushaltWelche Kostenstelle, Haushaltsstelle oder Beteiligungsposition ändert sich?Haushaltskonto, Bewirtschaftungsverantwortlicher, Folgekosten, BeschlussbezugMarktpreis oder Registerleistung wird als Einsparung gebucht

Wenn eine dieser Ebenen fehlt, bleibt die Zahl ein Prüfwert. Sie kann eine gute nächste Frage auslösen. Sie darf aber nicht als Einsparung, Importkostenminderung, Eigenverbrauchsquote, Autarkiegrad oder Haushaltsentlastung in eine Beschlussvorlage übernommen werden.

Rechts- und Quellenanker

Für die Rechenbeispiele sind vor allem sieben Quellen- und Rechtsanker relevant:

AnkerBedeutung für das RechenbeispielGrenze
EnWG § 111dSMARD/Bundesnetzagentur als nationale Informationsplattform für Strommarktdatenaggregierte Markt- und Systemdaten, keine kommunale Rechnung
EnWG § 41adynamische Tarife als Prüfauftrag bei geeigneter Mess- und Steuerungsinfrastrukturkeine Pflicht zur dynamischen kommunalen Beschaffung
EnWG § 42b15-Minuten-Logik bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgunggilt nicht automatisch für jedes kommunale PV- oder Ladeprojekt
EnWG § 14asteuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkte, Wärmepumpen und Speicher als NetzprozessNetzentgeltvorteil ist kein Investitions- oder Betriebsergebnis
MaStRV §§ 5 und 13MaStR als Stammdaten- und Prüfanker für energiewirtschaftliche Einheitenkein Erzeugungs-, Eigentums- oder Eigenverbrauchsbeweis
KAV § 2Konzessionsabgabe als Preis- und Einnahmebestandteil; Niederspannungsabgrenzung mit 30 kW und 30.000 kWhkeine Erzeugungs- oder Flexibilitätskennzahl
GEG/WPGElektrifizierung von Wärme und Wärmeplanung verändern Stromlastannahmenkein Ersatz für Lastgänge und Netzanschlussprüfung

Die öffentliche Datenlage muss entsprechend streng behandelt werden. Die Bundesnetzagentur weist bei der Ladesäulenkarte darauf hin, dass die Karte Ladeeinrichtungen zeigt, deren Anzeigeverfahren vollständig abgeschlossen ist, dass die LSV aber keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ermöglicht. Für die MaStR-Daten weist die MaStR-Webhilfe darauf hin, dass junge Meldungen ungeprüft oder fehlerhaft sein können und dass vertrauliche Datenfelder nicht in öffentlichen Exporten enthalten sind. Diese Hinweise sind keine Formalität. Sie sind Sperrvermerke gegen Scheingenauigkeit.

Beispiel 1: Öffentliche Ladeinfrastruktur Heidelberg als Last-Hypothese

Datenquelle und Filter

Für diesen Lauf wurde die CSV-Liste der Bundesnetzagentur zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur verwendet.

MerkmalWert
QuelleBundesnetzagentur, Ladesäulenregister / Ladesäulenkarte
DateiListe der Ladesäulen (CSV)
Datenstand07.07.2026
Abruf und Auswertung15.07.2026
FilterOrt gleich Heidelberg oder heidelberg
Ergebniszeilen401 Ladeeinrichtungen
Statusalle 401 Zeilen In Betrieb
Ladepunkte766
Summe gemeldete Nennleistung16.161 kW
Typen370 Normalladeeinrichtungen, 31 Schnellladeeinrichtungen

Diese Zahlen sind echte öffentliche Registerwerte. Sie sind trotzdem noch keine kommunale Lastrechnung.

Die gefilterten Zeilen zeigen zusätzlich eine typische Datenqualitätsfrage: Zwei Treffer tragen zwar als Ort Heidelberg oder heidelberg, aber auffällige Postleitzahlen (06912 und 69066). Das ist kein Grund, die Quelle zu verwerfen. Es ist ein Grund, die Gebietskulisse zu dokumentieren und eine Plausibilitätsprüfung einzubauen. Für eine kommunale Vorlage müsste entschieden werden, ob nur PLZ-Bereiche 69115, 69117, 69118, 69120, 69121, 69123, 69124, 69126 und weitere korrekt zuordenbare lokale Adressen verwendet werden oder ob abweichende Einträge einzeln geprüft werden.

Betreiberstruktur als Prüfwert

Die zehn häufigsten Betreiber im gefilterten Datensatz:

BetreiberLadeeinrichtungen
Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH201
Universitätsklinikum Heidelberg Anstalt öffentlichen Rechts66
Wattif Europe GmbH19
HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG10
TankE GmbH10
Q-Park Recharge Germany GmbH10
Mercedes-Benz AG - Niederlassung Mannheim-Heidelberg-Landau8
CUBOS Service GmbH8
smopi - Multi Chargepoint Solution GmbH7
EnBW mobility+ AG und Co.KG6

Für die Kämmerei ist diese Tabelle nicht deshalb interessant, weil sie eine Einnahme oder Ausgabe zeigt. Sie ist interessant, weil sie Rollen trennt:

  • Stadtwerke können Beteiligungs-, Netz-, Liefer- oder Betreiberbezug haben, müssen aber nicht automatisch kommunaler Haushalt sein.
  • Universitätsklinikum, Parkhausbetreiber, Wohnungswirtschaft, private Mobilitätsanbieter und Genossenschaften können örtlich wichtig sein, ohne in der Kernverwaltung zu liegen.
  • Ladeinfrastruktur auf kommunalem Grund, kommunalem Dach, kommunalem Parkplatz oder im Stadtwerkekonzern braucht je eine eigene Betreiber- und Haushaltsprüfung.

Der Datensatz erzeugt deshalb keine Beschlusszahl, sondern eine Priorisierungsliste für Rückfragen: Welche Ladepunkte betreffen kommunale Liegenschaften, kommunale Beteiligungen, Wegerechte, Stromlieferung, §-14a-Prozesse, Netzausbau oder Parkraumbewirtschaftung?

Warum 16.161 kW keine Lastprognose sind

Die Summe der gemeldeten Nennleistung beträgt im Filterlauf 16.161 kW. Diese Zahl darf nicht als gleichzeitige Last angesetzt werden.

Sie ist keine gesicherte Last, weil:

  • Nennleistung nicht Nutzung ist,
  • Ladepunkte nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden,
  • Betreiber, Tarif, Lastmanagement und Netzanschlusspunkt fehlen,
  • öffentliche Ladeinfrastruktur nicht automatisch kommunale Infrastruktur ist,
  • einzelne Ladeeinrichtungen mehrere Ladepunkte enthalten können,
  • der Datensatz keine Viertelstundenlastgänge enthält,
  • der Netzbetreiberstatus, die §-14a-Einordnung und das Messkonzept fehlen.

Die Zahl ist dennoch nützlich. Sie zeigt die Größenordnung der öffentlich gemeldeten technischen Ladeleistung und damit eine plausible Suchrichtung für das Stromlagebild: Ladeinfrastruktur ist in Heidelberg kein Randthema. Für eine Kämmerei folgt daraus aber nicht "16 MW neue Last", sondern "Ladeinfrastruktur als eigener Datenblock im Stromlagebild führen".

Rechenweg für die Ladeinfrastruktur

Ein kämmereitauglicher Rechenweg würde in dieser Reihenfolge arbeiten:

SchrittRechnung oder PrüfungErgebnisstatus
1. RegisterfilterAnzahl Ladeeinrichtungen, Ladepunkte und Nennleistung nach Ort, PLZ, Betreiber und Typöffentlicher Prüfwert
2. Plausibilitätsprüfungauffällige PLZ, doppelte Standorte, Mehrfachmeldungen und Betreiberbezeichnungen prüfenDatenqualitätsnotiz
3. Kommunaler BezugAbgleich gegen kommunale Liegenschaften, Parkhäuser, Stadtwerke, Konzessionsflächen, Straßenraumlokale Quelle erforderlich
4. NetzanschlussNetzanschlusspunkt, Spannungsebene, Anschlussleistung, Steuerbarkeit, §-14a-StatusVNB-/MSB-Unterlagen erforderlich
5. Zeitreihetatsächliche Ladeleistung je Viertelstunde, Lastmanagement, Belegung, BetriebszeitenMessdaten erforderlich
6. Preis und VertragLiefervertrag, Netzentgelt, Leistungspreis, Messentgelt, Abgaben, BetreibervertragVertragsunterlagen erforderlich
7. HaushaltKostenstelle, Beteiligungsergebnis, Parkraumerlöse, Investition, Betrieb, WartungHaushalts- und Beteiligungsakte erforderlich

Erst nach Schritt 7 kann aus dem Registerfund eine kommunale Haushaltsaussage werden.

Beispiel 2: Day-Ahead-Marktsignal für denselben Arbeitstag

Für den Lauf wurde Cernion Energy Tools read-only als Marktsignalquelle verwendet. Der Evidence Router empfahl den Endpunkt /api/entsoe/day-ahead-prices. Die Ausführung für DE-LU und den Zeitraum 15.07.2026 bis 16.07.2026 lieferte folgende Kennwerte:

MerkmalWert
RegionDE-LU
WährungEUR
Auflösung15 Minuten
Datenpunkte95
Minimum48,97 EUR/MWh
Maximum203,78 EUR/MWh
Durchschnitt132,10 EUR/MWh
Median140,00 EUR/MWh
Zeitstempel der Cernion-Abfrage2026-07-15T08:33:26Z

Das niedrigste Preisfenster lag im Datenlauf am 15.07.2026 um 12:00 UTC mit 48,97 EUR/MWh. Das höchste Preisfenster lag um 18:45 UTC mit 203,78 EUR/MWh. Die Differenz beträgt 154,81 EUR/MWh. Genau diese Spreizung ist methodisch relevant: Lastverschiebung, Ladeinfrastruktur, Speicher und Wärmepumpen sind nicht nach Tagesmittel zu bewerten, sondern nach Zeitfenster, Vertrag und Steuerbarkeit.

Trotzdem gilt:

Der Day-Ahead-Preis ist kein kommunaler Strompreis.

Er wird erst dann haushaltsrelevant, wenn mindestens sechs weitere Informationen vorliegen:

  1. Lastgang der betroffenen Marktlokation,
  2. Liefervertrag oder Beschaffungsmodell,
  3. Preisbestandteile neben Energiepreis,
  4. Messentgelt und Messstellenbetrieb,
  5. Netzentgelt- und Leistungspreislogik,
  6. Haushaltsstelle und Bewirtschaftungsverantwortung.

Für die Ladeinfrastruktur bedeutet das: Selbst wenn öffentliche Ladepunkte in Heidelberg theoretisch in günstige Zeitfenster verschoben würden, kann daraus ohne Betreiberdaten, Lastmanagement, Kundenverhalten, Preis- und Vertragsmodell keine kommunale Entlastung berechnet werden.

Beispiel 3: Warum MaStR nur der zweite Datenblock ist

Für Stromlagebilder wird häufig zuerst das Marktstammdatenregister abgefragt. Das ist richtig, aber unvollständig. Der MaStR-Datendownload war am 15.07.2026 verfügbar; der Gesamtdatenauszug vom Vortag war im XML-Format angegeben und mit letzter Aktualisierung 15.07.2026 00:00:00 ausgewiesen. Die MaStR-Webhilfe beschreibt zudem Export- und Filtermöglichkeiten, weist aber auf Datenumfang, Datenstruktur, Prüflücken und vertrauliche Felder hin.

Für das Rechenbeispiel bedeutet das:

  • MaStR ist der richtige Einstieg für PV, Wind, KWK, Speicher und sonstige energiewirtschaftliche Einheiten.
  • MaStR ist nicht der richtige Einstieg für normale öffentliche Ladepunkte; Ladepunkte sind Verbrauchseinheiten und erscheinen nur in besonderen Fällen im MaStR, etwa bei Hoch- oder Höchstspannungsbezug.
  • Für Ladeinfrastruktur ist das BNetzA-Ladesäulenregister deshalb ein passender öffentlicher Spezialdatensatz.
  • Für eine vollständige kommunale Stromakte braucht die Kämmerei beide Welten: MaStR für Erzeugung und Speicher, Ladesäulenregister beziehungsweise lokale Betreiberakten für Ladeinfrastruktur.

Eine spätere vollständige Heidelberg-Beispielrechnung müsste deshalb drei Registerblöcke nebeneinanderstellen:

DatenblockZweckOffene lokale Ergänzung
MaStR-Auszug HeidelbergPV, Speicher, KWK und sonstige energiewirtschaftliche Einheiten identifizierenkommunales Eigentum, Betreiberrolle, Messkonzept, Einspeise-/Eigenverbrauchsdaten
BNetzA-Ladesäulenregister Heidelbergöffentliche Ladeinfrastruktur als Last- und Betreiberhypothese erfassenkommunaler Bezug, Netzanschluss, Lastgang, §-14a-/Messstatus
SMARD/Cernion/ENTSO-EMarktpreis- und Systemkontext für ZeitfensteranalyseLiefervertrag, Preisbestandteile, Haushaltswirkung

Nur diese Kombination verhindert, dass Erzeugungsregister, Verbrauchsregister und Marktpreiszeitreihe vermischt werden.

Kontrollrechnung: Was aus dem Datensatz gerechnet werden darf

Aus dem öffentlichen Ladeinfrastruktur-Datensatz dürfen folgende Werte gerechnet werden:

KennzahlRechenwegZulässige Aussage
Anzahl LadeeinrichtungenZeilenzahl nach Ort-FilterAnzahl öffentlich gemeldeter Ladeeinrichtungen im gefilterten Datensatz
Anzahl LadepunkteSumme der Spalte Anzahl Ladepunktegemeldete Ladepunktzahl im öffentlichen Register
NennleistungSumme der Spalte Nennleistung Ladeeinrichtung [kW]technische gemeldete Nennleistung der Ladeeinrichtungen
TypenmixGruppierung nach Art der LadeeinrichtungVerhältnis Normal-/Schnellladeeinrichtungen im Register
BetreiberhäufigkeitGruppierung nach BetreiberRegistersicht auf Betreiberlandschaft

Nicht zulässig sind ohne lokale Ergänzung:

Unzulässige AbleitungWarum gesperrt
gleichzeitige Maximallast = 16.161 kWkeine Gleichzeitigkeits-, Lastmanagement- oder Messdaten
kommunaler Stromverbrauch der Ladeinfrastrukturkein Messpunkt- und Vertragbezug
kommunale Einsparung durch Preisfensterkein Liefervertrag, keine Steuerungsdaten, keine Haushaltsstelle
Netzausbaubedarfkeine Netzverträglichkeitsprüfung, keine Anschlusskapazität, keine Netzbetreiberantwort
§-14a-Netzentgeltwirkungkeine Steuerbarkeitsakte, kein Modul, kein Preisblatt, kein VNB-/MSB-Prozess
Beteiligungsertrag der Stadtwerkekeine Beteiligungs-, Ergebnis- oder Ausschüttungsunterlagen

Diese Trennung ist der Kern einer kämmereitauglichen Rechnung. Eine Zahl kann wahr und trotzdem nicht haushaltsfest sein.

Plausibilitätsnotiz zur Gebietskulisse

Der Filter Ort = Heidelberg liefert eine schnelle, reproduzierbare Erstabgrenzung. Er ist aber nicht abschließend. Für eine belastbare kommunale Beispielrechnung müssten mindestens fünf Plausibilitätsprüfungen folgen:

  1. PLZ-Prüfung: auffällige Postleitzahlen und Schreibweisen prüfen.
  2. Adressprüfung: Straße, Hausnummer und Standortbezeichnung gegen lokale Geodaten oder Liegenschaftsliste prüfen.
  3. Betreiberprüfung: Betreiberbezeichnungen normalisieren und Konzern-/Stadtwerke-/Beteiligungsbezüge getrennt markieren.
  4. Mehrfachstandorte: mehrere Ladeeinrichtungen an derselben Adresse nicht versehentlich als mehrere Standorte interpretieren.
  5. Kommunalbezug: öffentliche Ladeinfrastruktur nicht automatisch als kommunales Vermögen oder kommunale Kostenstelle behandeln.

Für eine öffentliche Buchfassung wäre ein Tabellenanhang mit Rohzeilen nicht sinnvoll. Für die nicht öffentliche Arbeitsakte wäre er hingegen erforderlich, damit die Filterentscheidung nachvollzogen werden kann.

Beschlussreife-Gate für ein echtes Stromlagebild

Ein Rechenbeispiel wirdaus erstöffentlicher belastbar,Ladeinfrastruktur, MaStR und Marktsignalen ist beschlussreif, wenn vierzwölf EbenenFragen getrenntbeantwortet vorliegen:sind:

  1. Welche Gebietskulisse wurde gewählt und wie wurden fehlerhafte oder auffällige Orts-/PLZ-Einträge behandelt?
  2. Welche Ladepunkte, Erzeugungsanlagen, Speicher oder Verbrauchseinrichtungen sind tatsächlich kommunal relevant?
  3. Welche Marktlokationen, Messlokationen und Zähler sind betroffen?
  4. Welche Betreiber-, Eigentümer-, Lieferanten- und Letztverbraucherrollen bestehen?
  5. Welche Netzanschlussleistung und Spannungsebene gilt je Standort?
  6. Welche Viertelstundenwerte liegen für Verbrauch, Erzeugung, Speicherladung oder Ladeleistung vor?
  7. Welche Steuerung oder welches Lastmanagement ist installiert oder vertraglich möglich?
  8. Welche Liefer- und Netzentgeltmodelle gelten?
  9. Welche KAV-, §-14a-, GEG-, WPG- oder §-42b-/§-42c-EnWG-Bezüge sind einschlägig?
  10. Welche Kostenstellen, Haushaltsstellen, Investitionsnummern oder Beteiligungspositionen sind betroffen?
  11. Welche Daten dürfen öffentlich, nicht öffentlich oder nur intern verwendet werden?
  12. Welche Entscheidung soll der Gemeinderat tatsächlich treffen: Kenntnisnahme, Prüfauftrag, Planungsauftrag, Vergabevorbereitung oder Investitionsbeschluss?

Wenn diese Fragen offen sind, darf die Vorlage trotzdem weitergehen. Sie muss dann aber als Prüfauftrag formuliert werden. Ein zulässiger Beschluss wäre beispielsweise:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunal relevanten Ladeinfrastruktur-, Erzeugungs- und Speicherstandorte ein prüffähiges Stromlagebild mit Messpunktliste, Lastgangdaten, Betreiberrollen, Vertragslogik, Haushaltsstellen und Netzbetreiberabgleich zu erstellen. Öffentliche Registerdaten und Marktsignale werden als Quellen dokumentiert, aber nicht als Haushaltswirkung übernommen.

Muster-Tabelle für die lokale AnlageArbeitsakte

oder Verbrauchsstelle, der Zeitbezug,

Für die Preis-nächste oderinterne VertragslogikDatenrunde undsollte derdie kommunaleKämmerei Entscheidungsbezug.keine Fehltfreie Excel-Liste anlegen, sondern eine Ebene,prüfbare bleibt das Ergebnis ein Prüfwert.

  • Registerstand: MaStR-Datenstand, Exportdatum, Filter und räumliche Zuordnung dokumentieren.
  • Verbrauchsstand: Lastgang, Ersatzlastprofil oder MesspunktlisteTabelle mit Quelle, Zeitraum und Auflösung dokumentieren.
  • Preisstand: SMARD-, ENTSO-E-, Vertrags- oder Lieferpreisquelle mit Marktgebiet, Zeitzone und Auflösung dokumentieren.
  • Beschlussstand: Zuständigkeit, Betreiberrolle, Vergabe-/Vertragsfrage und Haushaltskonto als offene oder geprüfte Annahme markieren.

Beispiel A: PV-Schule und kommunaler Eigenverbrauch

Dieses Beispiel ist ein Muster für eine spätere lokale Prüfung, noch kein Ergebnis. Es darf nicht als Aussage über Wirtschaftlichkeit, Einsparung oder rechtliche Zulässigkeit gelesen werden.Mindestspalten:

PrüffeldSpalteArbeitswertInhaltQuelleStatus
Objekt-IDkommunale Liegenschaft, öffentlicher Standort oder BeteiligungsbezugGebäudeliste, GIS, Liegenschaftsakte
RegisterquelleMaStR, Ladesäulenregister, SMARD, Cernion, BetreiberlisteDatenquelle mit Abrufdatum
Register-IDMaStR-Nr., Ladeeinrichtungs-ID oder sonstige eindeutige IDRegisterexport
AdresseStraße, Hausnummer, PLZ, OrtRegister und lokale Gegenquelle
Betreiberenergiewirtschaftlicher BetreiberRegister, Vertrag, Betreiberakte
EigentümerEigentümer von Grundstück, Gebäude oder AnlagePV-AnlageLiegenschaftsakte
MesspunktMarktlokation, Messlokation, ZählerLieferant, MSB, VNB
LeistungNennleistung, Anschlussleistung oder vertragliche LeistungRegister, Netzanschluss, Vertrag
ZeitreiheVerbrauch, Erzeugung, Ladeleistung je IntervallMessdaten
PreislogikFestpreis, dynamisch, Tranchen, NetzentgeltmodulVertrag, Preisblatt
HaushaltsstelleErgebnis-/Finanzhaushalt, Kostenstelle, BeteiligungKämmerei
Statusgrün, gelb, rotDatenqualitätsentscheidung

Die Statuslogik lautet:

  • Grün: Messpunkt, Rolle, Vertrag, Zeitreihe und Haushaltsstelle sind belegt.
  • Gelb: öffentlicher Registerwert oder Marktsignal mit lokalem Bezug, aber ohne vollständige Vertrags- oder Messpunktkette.
  • Rot: Orts-, Presse-, Register- oder Marktwert ohne lokale Gegenprüfung.

Der Heidelberger Ladeinfrastruktur-Datensatz steht nach diesem Schema auf Schuldachgelb oderfür geeigneterdie kommunalerlokale DachflächeBetreiber- und Last-Hypothese. Er ist besser als eine bloße Annahme, aber noch keine Haushaltszahl.

Umgang mit Cernion-Evidence

Cernion wurde in diesem Lauf read-only genutzt. Der Evidence Router fand einen passenden Marktsignalpfad für Day-Ahead-Preise, aber keinen passenden read-only Endpunkt für kommunale MaStR-DatendownloadFilter, lokale Lastgänge, Messpunktlisten, Anlagen-/Asset-Tabellen, Betreiberverträge, Haushaltsstellen oder kommunale ProjektakteoffenLeistungInstallierteNetzbetreiberantworten. LeistungDie inKnowledge-RAG-Abfrage kWplieferte odermethodische kWMaStR,Orientierung, Netzanschlussunterlagen,aber BetreiberangabePrüfwertVerbrauchSchul-, Rathaus- oder Bauhoflastgang je Viertelstunde oder StundeMessstellenbetreiber, Lieferant, EnergiemanagementoffenZeitgleichheitErzeugung und Verbrauch im gleichen Zeitraster vergleichenMesswerte, Ersatzprofil oder SimulationsannahmePrüfstandPreisbezugMarktpreis nur als Kontext; haushaltswirksam ist der konkrete VertragSMARD/BNetzA, Vertrag, LieferrechnungoffenBeschlussfrageBetreiberrolle, Finanzierung, Vergabeweg, Risiko und FolgebeschlussVerwaltungsvorlage, Rechtsprüfung, Beteiligungsakteoffen

Rechenschritte als Prüfpfad

  1. Gebiet abgrenzen: Kommune, Ortsteil oder Liegenschaft eindeutig festlegen. Registerdaten allein ersetzen keine lokale Eigentums- oder Betreiberklärung.
  2. Anlagenliste bilden: MaStR-Auszug mit Datenstand, Filterlogik und ausgeschlossenen Treffern speichern. Kleine Anlagen, Datenschutzgrenzen und Geokoordinatenqualität prüfen.
  3. Verbrauchsprofil zuordnen: Lastgang oder Ersatzprofil auf denselben Zeitraum bringen. Bei Ersatzprofilen ausdrücklich kennzeichnen, dass es kein gemessener Verbrauch ist.
  4. Preisfenster ergänzen: Day-Ahead- oder Großhandelspreise nur als Marktumfeld nutzen. Für Haushalt, Gebühren oder Wirtschaftlichkeitsbeschluss sind Vertrags- und Abgabenbestandteile separat zu prüfen.
  5. Ergebnis markieren: Jede Zahl erhält einen Status:niedrige Primärquelle geprüft, Behörden-/Registerquelle geprüft, lokale Quelle offen, Annahme oder nicht beschlussfähig.

Quellenankerrquellen-Eignung für dieseharte ArbeitsseiteRechts- oder Verfahrensaussagen. Der OSM-Grid-Kontext Heidelberg im Mittelspannungsbereich lieferte keine belastbare Netz- oder Kapazitätsevidenz und wurde nicht als Netzanschlussnachweis verwendet.

Die Cernion-Day-Ahead-Werte werden deshalb ausschließlich als Marktsignal verwendet. Es wurden keine Cernion-Rechts-, Kosten-, Erlös-, Anschluss-, Kapazitäts-, Haushalts-, Asset- oder lokalen Standortwerte übernommen.

Nächster Datenlauf

Der nächste sinnvolle Datenlauf sollte die öffentliche Registerebene verlassen und in die lokale Gegenprüfung gehen:

  1. Export der 401 Heidelberg-Zeilen aus dem Ladesäulenregister als nicht öffentliche Arbeitsanlage speichern.
  2. PLZ- und Adressauffälligkeiten bereinigen oder begründet sperren.
  3. Betreibergruppen normalisieren: Stadtwerke, kommunale Beteiligung, Klinik, private Betreiber, Parkhaus, Genossenschaft.
  4. Abgleich gegen kommunale Liegenschaften, Parkhäuser, Straßenraum, Konzessionsflächen und Beteiligungsakte.
  5. Für 5 bis 10 kommunal relevante Standorte Messpunkt, Netzanschluss, Lastgang und Vertrag anfordern.
  6. Parallel MaStR-Filter für PV, Speicher und KWK in derselben Gebietskulisse vorbereiten.
  7. Erst danach eine echte Viertelstundenrechnung für einen Standort durchführen.

Dieser Ablauf ist langsam, aber belastbar. Er verhindert, dass ein öffentliches Register zu einer Scheingenauigkeit im Haushalt wird.

Quellen- und Prüfnotizen

  • MaStR-Datendownload:Bundesnetzagentur, DerLadesäulenkarte und CSV-Liste der Ladesäulen, Stand 07.07.2026; Nutzung als öffentlicher Registerdatensatz, nicht als vollständiges Abbild aller Ladeinfrastruktur.
  • Bundesnetzagentur, Ladesäulenkarte: Hinweis, dass das Anzeigeverfahren abgeschlossen sein muss und die LSV keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ermöglicht.
  • Bundesnetzagentur, Daten zum Strommarkt 2025, Pressemitteilung vom 05.01.2026: realisierte Stromerzeugung, erneuerbare Anteile, Day-Ahead-Durchschnitt, negative Preise, hohe Preise und grenzüberschreitender Handel als Systemkontext.
  • Marktstammdatenregister, Datendownload, Abruf 15.07.2026: Gesamtdatenauszug enthält öffentliche Registerdaten im XML-FormatFormat, undtägliche wird laut MaStR-SeiteAktualisierung in der Regel um 5:00 UhrUhr; Datenstand vom 15.07.2026 00:00:00 auf dender gültigenDownloadseite Datenstand aktualisiert. Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownloadausgewiesen.
  • MaStR-Datenzugang:Marktstammdatenregister-Webhilfe: DieFilter-, MaStR-WebhilfeExport- beschreibtund Downloadhinweise; Hinweis auf Datenumfang, begrenzte öffentliche Übersichten, Datendownload, WebdienstFelder und Direktsuchemögliche ungeprüfte oder fehlerhafte junge Meldungen.
  • EnWG §§ 111d, 41a, 42b und 14a; MaStRV §§ 5 und 13; KAV § 2; GEG § 71; WPG § 13 als Zugangswege.methodische Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/datenexport.htmlPrüfanker.
  • SMARD/BNetzA:Cernion SMARDEnergy stelltTools, Marktdatenread-only, und2026-07-15: Evidence Router empfahl /api/entsoe/day-ahead-prices; DE-LU-Day-Ahead-PreiseWerte für das Marktgebiet Deutschland/Luxemburg als Strommarktdaten bereit; die Daten können über den DownloadbereichLauf genutztmit werden.Minimum Quellen:48,97 https://www.smard.de/home/downloadcenter/download-marktdatenEUR/MWh, Maximum 203,78 EUR/MWh, Durchschnitt 132,10 EUR/MWh und https://www.smard.de/page/home/wiki-article/446/562/grosshandelspreise
  • Median
  • Cernion140,00 EnergyEUR/MWh. Tools: In dieser IterationNutzung nur als sachlicher Evidence-Router-Kontext genutzt. Der Router empfahl Day-Ahead-Preisendpunkte für Marktpreis-Evidenz, deckte aber keine kommunale Anlagenliste ab; die Endpoint-Ausführung wurde abgebrochen, daher wurden keine Cernion-Zahlen übernommen.Marktsignal.

Nicht übernehmen ohne Gegenprüfung

  • Keine Euro-Einsparung ohne Vertragspreis, Abgaben-/Umlagenlogik, Messkonzept, Betreiberrolle und Zeitraum.
  • Keine lokale Erzeugungsquote ohne reproduzierbaren MaStR-Auszug und Abgleich gegen kommunale oder Netzbetreiberunterlagen.
  • Keine Aussage zu Energy Sharing, Mieterstrom, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ohne gesonderte Rechts- und Prozessprüfung.
  • Keine Beschlussvorlage aus diesem Beispiel ableiten, solange lokale Zuständigkeit, Vergabeweg, Datenschutz, Finanzierung und Haftung offen sind.

Offene Evidenz

  • Reproduzierbarer MaStR-Auszug für eine konkrete Beispielkommune mit Exportdatum, Filter und Plausibilitätsnotiz.
  • Lokale Lastgänge oder Ersatzlastprofile kommunaler Liegenschaften mit Zeitraum, Zeitzone und Messpunktbezug.
  • Stromliefervertrag, Preisbestandteile, Bilanzierungsmodell und Abrechnungslogik.
  • Netzanschluss-, Messstellenbetreiber- und Betreiberrollen für das konkrete Beispiel.

Mini-Beispielkette ohne Zahlenübernahme

Diese Ergänzung bereitet die spätere Rechentabelle vor, ohne bereits lokale Zahlen zu behaupten. Sie beschreibt nur, welche Nachweise zusammengeführt werden müssen, bevor aus einem Stromlagebild ein beschlussfähiges Beispiel wird.

SchrittNachweisEntscheidungsnutzenStatus
1. Liegenschaft wählenGebäude, Nutzung, Eigentum, Messpunkt und Zuständigkeitverhindert, dass Gemeinde-, Betreiber- und Objektgrenzen vermischt werdenlokale Quelle offen
2. Anlagenbezug prüfenMaStR-Auszug, Netzanschlussunterlagen oder Projektaktetrennt Registerwert, Planwert und tatsächlich nutzbare AnlagePrüfwert
3. Verbrauchsprofil zuordnenRLM-Lastgang, SLP-Ersatzlogik oder Energiemanagement-Auswertungmacht sichtbar, ob Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenpassenlokaler Datenanker fehlt
4. Preis- und Vertragslogik trennenSMARD nur als Marktumfeld; Liefervertrag, Abgaben und Messkonzept separatverhindert, dass Marktpreise als Haushaltseffekt gelesen werdenPrüfstand
5. Beschlussfrage formulierenPrüfauftrag, Variantenvergleich, Folgebeschluss und offene Rechts-/Vergabeprüfungübersetzt die Zahlenkette in eine kontrollierbare Vorlagemit Page ID 328 abgleichen

Die Mini-Kette ist bewusst noch keine Beispielrechnung. Zahlen dürfen erst ergänzt werden, wenn Exportdatum, Filterlogik, Lastgangzeitraum, Zeitzone, Preisquelle, Vertragsebene und kommunale Zuständigkeit dokumentiert sind.

Datenlauf-Sperre 2026-07-11: erst Nachweiskette, dann Zahlen

Die nächste Beispielrechnung sollte nicht mit einer Preiszeitreihe beginnen. Sie beginnt mit einer nachweisbaren kommunalen Kette: Objekt, Anlage, Messpunkt, Zeitraum, Preis- oder Vertragslogik und Beschlussfrage. Erst wenn diese Kette geschlossen ist, darf eine Zahl in die Tabelle.

PrüffolgeStartbedingungAbbruchpunktDokumentation
1. Gebiet und Liegenschaftkonkretes Gebäude, Grundstück, Nutzung, Eigentum und zuständige Stelle benanntObjekt, Betreiberrolle oder Messpunkt bleiben unklarLiegenschaftsakte, Gebäudeliste oder Energiemanagement-Auszug
2. Anlage oder AnlagenbezugMaStR-Export, Netzanschlussakte oder kommunale Projektakte mit Abrufdatum und Filterlogik liegt vornur Trefferliste ohne Datenstand oder ohne lokalen AbgleichRegisterauszug, ausgeschlossene Treffer und Plausibilitätsnotiz
3. Verbrauch und ZeitrasterLastgang, Messpunktliste oder begründetes Ersatzprofil ist demselben Zeitraum zugeordnetkein Messpunktbezug, andere Zeitzone oder vermischte AuflösungZeitraum, Zeitzone, Auflösung, Datenhalter und Fehlwertbehandlung
4. Markt- und VertragslogikSMARD, Cernion-Read-only-Marktsignal oder Liefervertrag ist als Quelle getrennt gekennzeichnetDay-Ahead-Preis wird als Haushaltseffekt, Einsparung oder Erlös gelesenMarktquelle nur als Kontext; Vertrag, Abgaben und Messkonzept separat
5. BeschlussbezugPrüfauftrag, Folgevorlage, Betreiberrolle, Vergabe- und Haushaltsfrage sind benanntaus dem Rechenwert wird ohne lokale Gegenprüfung ein VorschlagStatus Prüfwert, offene Nachweise und Rückkehrpunkt ins Gremium

Cernion Energy Tools wurden am 2026-07-11 read-only über den Evidence Router geprüft. Ergebnis: Für Marktsignale wurden Day-Ahead-Endpunkte empfohlen; für kommunale Asset-Tabellen, lokale Lastgänge, Messpunktbezug oder kommunale Gegenquellen wurde kein passender read-only Evidenzendpunkt gefunden. Deshalb wurden keine Cernion-Zahlen, keine lokalen Sachbehauptungen, keine Rechtsaussagen und keine Erlös- oder Einsparannahmen übernommen.

Nächster Schritt

Als nächste kontrollierte Iteration sollte ein echter, aber weiterhin als Prüfwert gekennzeichneter Datenlauf vorbereitet werden: MaStR-Auszug für eine Beispielkommune, ein lokaler Verbrauchsanker, ein SMARD-/Marktpreisfenster und eine Beschlussfrage. Erst danach lohnt eine kleine Rechentabelle mit Zahlen.

Änderungsnotiz

  • 2026-07-15: Vollständige redaktionelle Neufassung der Anlage erstellt. Echten öffentlichen Teildatensatz Ladesäulenregister Heidelberg ausgewertet: 401 Ladeeinrichtungen, 766 Ladepunkte, 16.161 kW gemeldete Nennleistung, 370 Normal- und 31 Schnellladeeinrichtungen. Cernion-Day-Ahead-Marktsignal DE-LU ergänzt. Methodische Sperrregeln, Plausibilitätsnotiz, Beschlussreife-Gate und lokale Folgedatenanforderung eingefügt. Keine Veröffentlichung, keine Sichtbarkeitsänderung und keine Rechteänderung.
  • 2026-07-11: Datenlauf-Sperre ergänzt: Eine Beispielrechnung darf erst nach geschlossener Nachweiskette aus Objekt, Anlage, Messpunkt, Zeitraum, Markt-/Vertragslogik und Beschlussbezug Zahlen übernehmen. Cernion Evidence Router read-only geprüft; Marktsignal-Endpunkte vorhanden, aber kein passender read-only Endpoint für kommunale Asset-Tabellen, lokale Lastgänge oder Messpunktbezug. Keine Veröffentlichung, keine Sichtbarkeitsänderung, keine Rechteänderung.
  • 2026-07-04: Platzhalterseite zur kontrollierten Erstfassung für Rechenbeispiele erweitert. Keine Veröffentlichung, keine Sichtbarkeitsänderung und keine Berechtigungsänderung.
  • 2026-06-29: Seite als Teil der vollständigen Draft-Struktur für Arbeitsstrang 5 angelegt.