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Rechenbeispiele Stromlagebild

Fachliche Erstfassung v0.9. Diese Seite ist ein Orientierungs- und Prüfrahmen; sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Vergabe- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall.

Rechenbeispiele Stromlagebild

Zweck der Anlage

Diese Anlage zeigt, wie aus öffentlichen Energie- und Registerdaten ein kommunales Stromlagebild vorbereitet werden kann, ohne aus einzelnen Zahlen vorschnell eine Haushaltswirkung abzuleiten. Sie ergänzt Kapitel 3 und Kapitel 9. Kapitel 3 erklärt die fachliche Logik von Verbrauch, Last, Erzeugung, Reststrom und Importkosten. Kapitel 9 erklärt die Datenarchitektur. Diese Anlage übersetzt beides in prüfbare Rechenwege.

Der wichtigste Satz lautet:

Ein Rechenbeispiel ist nicht dadurch belastbar, dass die Daten öffentlich sind. Belastbar wird es erst, wenn Quelle, Gebiet, Zeitraster, Messpunkt, Betreiberrolle, Vertrag und Haushaltsstelle zusammenpassen.

Die Anlage arbeitet deshalb mit drei Ebenen:

  1. einem methodischen Grundschema für jede Stromrechnung,
  2. einem echten öffentlichen Teildatensatz zur Ladeinfrastruktur in Heidelberg,
  3. einem aktuellen Marktsignal aus Cernion/ENTSO-E für den DE-LU-Day-Ahead-Markt.

Die Zahlen sind bewusst als Prüfwerte gekennzeichnet. Sie zeigen, wie eine Kämmerei Daten liest, sperrt, weiterverarbeitet oder in eine lokale Prüfaufgabe überführt. Sie zeigen nicht, was Heidelberg, eine andere Kommune oder eine einzelne Liegenschaft bezahlt, spart oder erlöst.

Grundregel für jedes Rechenbeispiel

Jedes Stromlagebild muss vier Ebenen trennen:

Ebene Frage Mindestnachweis Typischer Fehler
Register oder öffentliche Quelle Was ist öffentlich gemeldet oder marktseitig beobachtbar? Datenstand, Quelle, Filter, Lizenz, Gebiet Registerwert wird als kommunaler Eigentums- oder Verbrauchswert gelesen
Lokaler Messpunkt Welche Marktlokation, Messlokation oder welcher Zähler ist betroffen? Messpunktliste, Zählernummer, Messstellenbetreiber, Zeitraum Ortsbezug ersetzt Messpunktbezug
Vertrag und Rolle Wer ist Betreiber, Lieferant, Letztverbraucher, Eigentümer oder wirtschaftlich Begünstigter? Vertrag, Betreiberakte, Lieferrechnung, Netzanschlussunterlage technische Anlage wird automatisch der Kommune zugerechnet
Haushalt Welche Kostenstelle, Haushaltsstelle oder Beteiligungsposition ändert sich? Haushaltskonto, Bewirtschaftungsverantwortlicher, Folgekosten, Beschlussbezug Marktpreis oder Registerleistung wird als Einsparung gebucht

Wenn eine dieser Ebenen fehlt, bleibt die Zahl ein Prüfwert. Sie kann eine gute nächste Frage auslösen. Sie darf aber nicht als Einsparung, Importkostenminderung, Eigenverbrauchsquote, Autarkiegrad oder Haushaltsentlastung in eine Beschlussvorlage übernommen werden.

Rechts- und Quellenanker

Für die Rechenbeispiele sind vor allem sieben Quellen- und Rechtsanker relevant:

Anker Bedeutung für das Rechenbeispiel Grenze
EnWG § 111d SMARD/Bundesnetzagentur als nationale Informationsplattform für Strommarktdaten aggregierte Markt- und Systemdaten, keine kommunale Rechnung
EnWG § 41a dynamische Tarife als Prüfauftrag bei geeigneter Mess- und Steuerungsinfrastruktur keine Pflicht zur dynamischen kommunalen Beschaffung
EnWG § 42b 15-Minuten-Logik bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung gilt nicht automatisch für jedes kommunale PV- oder Ladeprojekt
EnWG § 14a steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkte, Wärmepumpen und Speicher als Netzprozess Netzentgeltvorteil ist kein Investitions- oder Betriebsergebnis
MaStRV §§ 5 und 13 MaStR als Stammdaten- und Prüfanker für energiewirtschaftliche Einheiten kein Erzeugungs-, Eigentums- oder Eigenverbrauchsbeweis
KAV § 2 Konzessionsabgabe als Preis- und Einnahmebestandteil; Niederspannungsabgrenzung mit 30 kW und 30.000 kWh keine Erzeugungs- oder Flexibilitätskennzahl
GEG/WPG Elektrifizierung von Wärme und Wärmeplanung verändern Stromlastannahmen kein Ersatz für Lastgänge und Netzanschlussprüfung

Die öffentliche Datenlage muss entsprechend streng behandelt werden. Die Bundesnetzagentur weist bei der Ladesäulenkarte darauf hin, dass die Karte Ladeeinrichtungen zeigt, deren Anzeigeverfahren vollständig abgeschlossen ist, dass die LSV aber keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ermöglicht. Für die MaStR-Daten weist die MaStR-Webhilfe darauf hin, dass junge Meldungen ungeprüft oder fehlerhaft sein können und dass vertrauliche Datenfelder nicht in öffentlichen Exporten enthalten sind. Diese Hinweise sind keine Formalität. Sie sind Sperrvermerke gegen Scheingenauigkeit.

Beispiel 1: Öffentliche Ladeinfrastruktur Heidelberg als Last-Hypothese

Datenquelle und Filter

Für diesen Lauf wurde die CSV-Liste der Bundesnetzagentur zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur verwendet.

Merkmal Wert
Quelle Bundesnetzagentur, Ladesäulenregister / Ladesäulenkarte
Datei Liste der Ladesäulen (CSV)
Datenstand 07.07.2026
Abruf und Auswertung 15.07.2026
Filter Ort gleich Heidelberg oder heidelberg
Ergebniszeilen 401 Ladeeinrichtungen
Status alle 401 Zeilen In Betrieb
Ladepunkte 766
Summe gemeldete Nennleistung 16.161 kW
Typen 370 Normalladeeinrichtungen, 31 Schnellladeeinrichtungen

Diese Zahlen sind echte öffentliche Registerwerte. Sie sind trotzdem noch keine kommunale Lastrechnung.

Die gefilterten Zeilen zeigen zusätzlich eine typische Datenqualitätsfrage: Zwei Treffer tragen zwar als Ort Heidelberg oder heidelberg, aber auffällige Postleitzahlen (06912 und 69066). Das ist kein Grund, die Quelle zu verwerfen. Es ist ein Grund, die Gebietskulisse zu dokumentieren und eine Plausibilitätsprüfung einzubauen. Für eine kommunale Vorlage müsste entschieden werden, ob nur PLZ-Bereiche 69115, 69117, 69118, 69120, 69121, 69123, 69124, 69126 und weitere korrekt zuordenbare lokale Adressen verwendet werden oder ob abweichende Einträge einzeln geprüft werden.

Betreiberstruktur als Prüfwert

Die zehn häufigsten Betreiber im gefilterten Datensatz:

Betreiber Ladeeinrichtungen
Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH 201
Universitätsklinikum Heidelberg Anstalt öffentlichen Rechts 66
Wattif Europe GmbH 19
HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG 10
TankE GmbH 10
Q-Park Recharge Germany GmbH 10
Mercedes-Benz AG - Niederlassung Mannheim-Heidelberg-Landau 8
CUBOS Service GmbH 8
smopi - Multi Chargepoint Solution GmbH 7
EnBW mobility+ AG und Co.KG 6

Für die Kämmerei ist diese Tabelle nicht deshalb interessant, weil sie eine Einnahme oder Ausgabe zeigt. Sie ist interessant, weil sie Rollen trennt:

  • Stadtwerke können Beteiligungs-, Netz-, Liefer- oder Betreiberbezug haben, müssen aber nicht automatisch kommunaler Haushalt sein.
  • Universitätsklinikum, Parkhausbetreiber, Wohnungswirtschaft, private Mobilitätsanbieter und Genossenschaften können örtlich wichtig sein, ohne in der Kernverwaltung zu liegen.
  • Ladeinfrastruktur auf kommunalem Grund, kommunalem Dach, kommunalem Parkplatz oder im Stadtwerkekonzern braucht je eine eigene Betreiber- und Haushaltsprüfung.

Der Datensatz erzeugt deshalb keine Beschlusszahl, sondern eine Priorisierungsliste für Rückfragen: Welche Ladepunkte betreffen kommunale Liegenschaften, kommunale Beteiligungen, Wegerechte, Stromlieferung, §-14a-Prozesse, Netzausbau oder Parkraumbewirtschaftung?

Warum 16.161 kW keine Lastprognose sind

Die Summe der gemeldeten Nennleistung beträgt im Filterlauf 16.161 kW. Diese Zahl darf nicht als gleichzeitige Last angesetzt werden.

Sie ist keine gesicherte Last, weil:

  • Nennleistung nicht Nutzung ist,
  • Ladepunkte nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden,
  • Betreiber, Tarif, Lastmanagement und Netzanschlusspunkt fehlen,
  • öffentliche Ladeinfrastruktur nicht automatisch kommunale Infrastruktur ist,
  • einzelne Ladeeinrichtungen mehrere Ladepunkte enthalten können,
  • der Datensatz keine Viertelstundenlastgänge enthält,
  • der Netzbetreiberstatus, die §-14a-Einordnung und das Messkonzept fehlen.

Die Zahl ist dennoch nützlich. Sie zeigt die Größenordnung der öffentlich gemeldeten technischen Ladeleistung und damit eine plausible Suchrichtung für das Stromlagebild: Ladeinfrastruktur ist in Heidelberg kein Randthema. Für eine Kämmerei folgt daraus aber nicht "16 MW neue Last", sondern "Ladeinfrastruktur als eigener Datenblock im Stromlagebild führen".

Rechenweg für die Ladeinfrastruktur

Ein kämmereitauglicher Rechenweg würde in dieser Reihenfolge arbeiten:

Schritt Rechnung oder Prüfung Ergebnisstatus
1. Registerfilter Anzahl Ladeeinrichtungen, Ladepunkte und Nennleistung nach Ort, PLZ, Betreiber und Typ öffentlicher Prüfwert
2. Plausibilitätsprüfung auffällige PLZ, doppelte Standorte, Mehrfachmeldungen und Betreiberbezeichnungen prüfen Datenqualitätsnotiz
3. Kommunaler Bezug Abgleich gegen kommunale Liegenschaften, Parkhäuser, Stadtwerke, Konzessionsflächen, Straßenraum lokale Quelle erforderlich
4. Netzanschluss Netzanschlusspunkt, Spannungsebene, Anschlussleistung, Steuerbarkeit, §-14a-Status VNB-/MSB-Unterlagen erforderlich
5. Zeitreihe tatsächliche Ladeleistung je Viertelstunde, Lastmanagement, Belegung, Betriebszeiten Messdaten erforderlich
6. Preis und Vertrag Liefervertrag, Netzentgelt, Leistungspreis, Messentgelt, Abgaben, Betreibervertrag Vertragsunterlagen erforderlich
7. Haushalt Kostenstelle, Beteiligungsergebnis, Parkraumerlöse, Investition, Betrieb, Wartung Haushalts- und Beteiligungsakte erforderlich

Erst nach Schritt 7 kann aus dem Registerfund eine kommunale Haushaltsaussage werden.

Beispiel 2: Day-Ahead-Marktsignal für denselben Arbeitstag

Für den Lauf wurde Cernion Energy Tools read-only als Marktsignalquelle verwendet. Der Evidence Router empfahl den Endpunkt /api/entsoe/day-ahead-prices. Die Ausführung für DE-LU und den Zeitraum 15.07.2026 bis 16.07.2026 lieferte folgende Kennwerte:

Merkmal Wert
Region DE-LU
Währung EUR
Auflösung 15 Minuten
Datenpunkte 95
Minimum 48,97 EUR/MWh
Maximum 203,78 EUR/MWh
Durchschnitt 132,10 EUR/MWh
Median 140,00 EUR/MWh
Zeitstempel der Cernion-Abfrage 2026-07-15T08:33:26Z

Das niedrigste Preisfenster lag im Datenlauf am 15.07.2026 um 12:00 UTC mit 48,97 EUR/MWh. Das höchste Preisfenster lag um 18:45 UTC mit 203,78 EUR/MWh. Die Differenz beträgt 154,81 EUR/MWh. Genau diese Spreizung ist methodisch relevant: Lastverschiebung, Ladeinfrastruktur, Speicher und Wärmepumpen sind nicht nach Tagesmittel zu bewerten, sondern nach Zeitfenster, Vertrag und Steuerbarkeit.

Trotzdem gilt:

Der Day-Ahead-Preis ist kein kommunaler Strompreis.

Er wird erst dann haushaltsrelevant, wenn mindestens sechs weitere Informationen vorliegen:

  1. Lastgang der betroffenen Marktlokation,
  2. Liefervertrag oder Beschaffungsmodell,
  3. Preisbestandteile neben Energiepreis,
  4. Messentgelt und Messstellenbetrieb,
  5. Netzentgelt- und Leistungspreislogik,
  6. Haushaltsstelle und Bewirtschaftungsverantwortung.

Für die Ladeinfrastruktur bedeutet das: Selbst wenn öffentliche Ladepunkte in Heidelberg theoretisch in günstige Zeitfenster verschoben würden, kann daraus ohne Betreiberdaten, Lastmanagement, Kundenverhalten, Preis- und Vertragsmodell keine kommunale Entlastung berechnet werden.

Beispiel 3: Warum MaStR nur der zweite Datenblock ist

Für Stromlagebilder wird häufig zuerst das Marktstammdatenregister abgefragt. Das ist richtig, aber unvollständig. Der MaStR-Datendownload war am 15.07.2026 verfügbar; der Gesamtdatenauszug vom Vortag war im XML-Format angegeben und mit letzter Aktualisierung 15.07.2026 00:00:00 ausgewiesen. Die MaStR-Webhilfe beschreibt zudem Export- und Filtermöglichkeiten, weist aber auf Datenumfang, Datenstruktur, Prüflücken und vertrauliche Felder hin.

Für das Rechenbeispiel bedeutet das:

  • MaStR ist der richtige Einstieg für PV, Wind, KWK, Speicher und sonstige energiewirtschaftliche Einheiten.
  • MaStR ist nicht der richtige Einstieg für normale öffentliche Ladepunkte; Ladepunkte sind Verbrauchseinheiten und erscheinen nur in besonderen Fällen im MaStR, etwa bei Hoch- oder Höchstspannungsbezug.
  • Für Ladeinfrastruktur ist das BNetzA-Ladesäulenregister deshalb ein passender öffentlicher Spezialdatensatz.
  • Für eine vollständige kommunale Stromakte braucht die Kämmerei beide Welten: MaStR für Erzeugung und Speicher, Ladesäulenregister beziehungsweise lokale Betreiberakten für Ladeinfrastruktur.

Eine spätere vollständige Heidelberg-Beispielrechnung müsste deshalb drei Registerblöcke nebeneinanderstellen:

Datenblock Zweck Offene lokale Ergänzung
MaStR-Auszug Heidelberg PV, Speicher, KWK und sonstige energiewirtschaftliche Einheiten identifizieren kommunales Eigentum, Betreiberrolle, Messkonzept, Einspeise-/Eigenverbrauchsdaten
BNetzA-Ladesäulenregister Heidelberg öffentliche Ladeinfrastruktur als Last- und Betreiberhypothese erfassen kommunaler Bezug, Netzanschluss, Lastgang, §-14a-/Messstatus
SMARD/Cernion/ENTSO-E Marktpreis- und Systemkontext für Zeitfensteranalyse Liefervertrag, Preisbestandteile, Haushaltswirkung

Nur diese Kombination verhindert, dass Erzeugungsregister, Verbrauchsregister und Marktpreiszeitreihe vermischt werden.

Kontrollrechnung: Was aus dem Datensatz gerechnet werden darf

Aus dem öffentlichen Ladeinfrastruktur-Datensatz dürfen folgende Werte gerechnet werden:

Kennzahl Rechenweg Zulässige Aussage
Anzahl Ladeeinrichtungen Zeilenzahl nach Ort-Filter Anzahl öffentlich gemeldeter Ladeeinrichtungen im gefilterten Datensatz
Anzahl Ladepunkte Summe der Spalte Anzahl Ladepunkte gemeldete Ladepunktzahl im öffentlichen Register
Nennleistung Summe der Spalte Nennleistung Ladeeinrichtung [kW] technische gemeldete Nennleistung der Ladeeinrichtungen
Typenmix Gruppierung nach Art der Ladeeinrichtung Verhältnis Normal-/Schnellladeeinrichtungen im Register
Betreiberhäufigkeit Gruppierung nach Betreiber Registersicht auf Betreiberlandschaft

Nicht zulässig sind ohne lokale Ergänzung:

Unzulässige Ableitung Warum gesperrt
gleichzeitige Maximallast = 16.161 kW keine Gleichzeitigkeits-, Lastmanagement- oder Messdaten
kommunaler Stromverbrauch der Ladeinfrastruktur kein Messpunkt- und Vertragbezug
kommunale Einsparung durch Preisfenster kein Liefervertrag, keine Steuerungsdaten, keine Haushaltsstelle
Netzausbaubedarf keine Netzverträglichkeitsprüfung, keine Anschlusskapazität, keine Netzbetreiberantwort
§-14a-Netzentgeltwirkung keine Steuerbarkeitsakte, kein Modul, kein Preisblatt, kein VNB-/MSB-Prozess
Beteiligungsertrag der Stadtwerke keine Beteiligungs-, Ergebnis- oder Ausschüttungsunterlagen

Diese Trennung ist der Kern einer kämmereitauglichen Rechnung. Eine Zahl kann wahr und trotzdem nicht haushaltsfest sein.

Plausibilitätsnotiz zur Gebietskulisse

Der Filter Ort = Heidelberg liefert eine schnelle, reproduzierbare Erstabgrenzung. Er ist aber nicht abschließend. Für eine belastbare kommunale Beispielrechnung müssten mindestens fünf Plausibilitätsprüfungen folgen:

  1. PLZ-Prüfung: auffällige Postleitzahlen und Schreibweisen prüfen.
  2. Adressprüfung: Straße, Hausnummer und Standortbezeichnung gegen lokale Geodaten oder Liegenschaftsliste prüfen.
  3. Betreiberprüfung: Betreiberbezeichnungen normalisieren und Konzern-/Stadtwerke-/Beteiligungsbezüge getrennt markieren.
  4. Mehrfachstandorte: mehrere Ladeeinrichtungen an derselben Adresse nicht versehentlich als mehrere Standorte interpretieren.
  5. Kommunalbezug: öffentliche Ladeinfrastruktur nicht automatisch als kommunales Vermögen oder kommunale Kostenstelle behandeln.

Für eine öffentliche Buchfassung wäre ein Tabellenanhang mit Rohzeilen nicht sinnvoll. Für die nicht öffentliche Arbeitsakte wäre er hingegen erforderlich, damit die Filterentscheidung nachvollzogen werden kann.

Beschlussreife-Gate für ein echtes Stromlagebild

Ein Rechenbeispiel aus öffentlicher Ladeinfrastruktur, MaStR und Marktsignalen ist beschlussreif, wenn zwölf Fragen beantwortet sind:

  1. Welche Gebietskulisse wurde gewählt und wie wurden fehlerhafte oder auffällige Orts-/PLZ-Einträge behandelt?
  2. Welche Ladepunkte, Erzeugungsanlagen, Speicher oder Verbrauchseinrichtungen sind tatsächlich kommunal relevant?
  3. Welche Marktlokationen, Messlokationen und Zähler sind betroffen?
  4. Welche Betreiber-, Eigentümer-, Lieferanten- und Letztverbraucherrollen bestehen?
  5. Welche Netzanschlussleistung und Spannungsebene gilt je Standort?
  6. Welche Viertelstundenwerte liegen für Verbrauch, Erzeugung, Speicherladung oder Ladeleistung vor?
  7. Welche Steuerung oder welches Lastmanagement ist installiert oder vertraglich möglich?
  8. Welche Liefer- und Netzentgeltmodelle gelten?
  9. Welche KAV-, §-14a-, GEG-, WPG- oder §-42b-/§-42c-EnWG-Bezüge sind einschlägig?
  10. Welche Kostenstellen, Haushaltsstellen, Investitionsnummern oder Beteiligungspositionen sind betroffen?
  11. Welche Daten dürfen öffentlich, nicht öffentlich oder nur intern verwendet werden?
  12. Welche Entscheidung soll der Gemeinderat tatsächlich treffen: Kenntnisnahme, Prüfauftrag, Planungsauftrag, Vergabevorbereitung oder Investitionsbeschluss?

Wenn diese Fragen offen sind, darf die Vorlage trotzdem weitergehen. Sie muss dann aber als Prüfauftrag formuliert werden. Ein zulässiger Beschluss wäre beispielsweise:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunal relevanten Ladeinfrastruktur-, Erzeugungs- und Speicherstandorte ein prüffähiges Stromlagebild mit Messpunktliste, Lastgangdaten, Betreiberrollen, Vertragslogik, Haushaltsstellen und Netzbetreiberabgleich zu erstellen. Öffentliche Registerdaten und Marktsignale werden als Quellen dokumentiert, aber nicht als Haushaltswirkung übernommen.

Muster-Tabelle für die lokale Arbeitsakte

Für die nächste interne Datenrunde sollte die Kämmerei keine freie Excel-Liste anlegen, sondern eine prüfbare Tabelle mit Mindestspalten:

Spalte Inhalt Quelle
Objekt-ID kommunale Liegenschaft, öffentlicher Standort oder Beteiligungsbezug Gebäudeliste, GIS, Liegenschaftsakte
Registerquelle MaStR, Ladesäulenregister, SMARD, Cernion, Betreiberliste Datenquelle mit Abrufdatum
Register-ID MaStR-Nr., Ladeeinrichtungs-ID oder sonstige eindeutige ID Registerexport
Adresse Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Register und lokale Gegenquelle
Betreiber energiewirtschaftlicher Betreiber Register, Vertrag, Betreiberakte
Eigentümer Eigentümer von Grundstück, Gebäude oder Anlage Liegenschaftsakte
Messpunkt Marktlokation, Messlokation, Zähler Lieferant, MSB, VNB
Leistung Nennleistung, Anschlussleistung oder vertragliche Leistung Register, Netzanschluss, Vertrag
Zeitreihe Verbrauch, Erzeugung, Ladeleistung je Intervall Messdaten
Preislogik Festpreis, dynamisch, Tranchen, Netzentgeltmodul Vertrag, Preisblatt
Haushaltsstelle Ergebnis-/Finanzhaushalt, Kostenstelle, Beteiligung Kämmerei
Status grün, gelb, rot Datenqualitätsentscheidung

Die Statuslogik lautet:

  • Grün: Messpunkt, Rolle, Vertrag, Zeitreihe und Haushaltsstelle sind belegt.
  • Gelb: öffentlicher Registerwert oder Marktsignal mit lokalem Bezug, aber ohne vollständige Vertrags- oder Messpunktkette.
  • Rot: Orts-, Presse-, Register- oder Marktwert ohne lokale Gegenprüfung.

Der Heidelberger Ladeinfrastruktur-Datensatz steht nach diesem Schema auf gelb für die lokale Betreiber- und Last-Hypothese. Er ist besser als eine bloße Annahme, aber noch keine Haushaltszahl.

Umgang mit Cernion-Evidence

Cernion wurde in diesem Lauf read-only genutzt. Der Evidence Router fand einen passenden Marktsignalpfad für Day-Ahead-Preise, aber keinen passenden read-only Endpunkt für kommunale MaStR-Filter, lokale Lastgänge, Messpunktlisten, Anlagen-/Asset-Tabellen, Betreiberverträge, Haushaltsstellen oder kommunale Netzbetreiberantworten. Die Knowledge-RAG-Abfrage lieferte methodische Orientierung, aber niedrige Primärquellen-Eignung für harte Rechts- oder Verfahrensaussagen. Der OSM-Grid-Kontext Heidelberg im Mittelspannungsbereich lieferte keine belastbare Netz- oder Kapazitätsevidenz und wurde nicht als Netzanschlussnachweis verwendet.

Die Cernion-Day-Ahead-Werte werden deshalb ausschließlich als Marktsignal verwendet. Es wurden keine Cernion-Rechts-, Kosten-, Erlös-, Anschluss-, Kapazitäts-, Haushalts-, Asset- oder lokalen Standortwerte übernommen.

Nächster Datenlauf

Der nächste sinnvolle Datenlauf sollte die öffentliche Registerebene verlassen und in die lokale Gegenprüfung gehen:

  1. Export der 401 Heidelberg-Zeilen aus dem Ladesäulenregister als nicht öffentliche Arbeitsanlage speichern.
  2. PLZ- und Adressauffälligkeiten bereinigen oder begründet sperren.
  3. Betreibergruppen normalisieren: Stadtwerke, kommunale Beteiligung, Klinik, private Betreiber, Parkhaus, Genossenschaft.
  4. Abgleich gegen kommunale Liegenschaften, Parkhäuser, Straßenraum, Konzessionsflächen und Beteiligungsakte.
  5. Für 5 bis 10 kommunal relevante Standorte Messpunkt, Netzanschluss, Lastgang und Vertrag anfordern.
  6. Parallel MaStR-Filter für PV, Speicher und KWK in derselben Gebietskulisse vorbereiten.
  7. Erst danach eine echte Viertelstundenrechnung für einen Standort durchführen.

Dieser Ablauf ist langsam, aber belastbar. Er verhindert, dass ein öffentliches Register zu einer Scheingenauigkeit im Haushalt wird.

Quellen- und Prüfnotizen

  • Bundesnetzagentur, Ladesäulenkarte und CSV-Liste der Ladesäulen, Stand 07.07.2026; Nutzung als öffentlicher Registerdatensatz, nicht als vollständiges Abbild aller Ladeinfrastruktur.
  • Bundesnetzagentur, Ladesäulenkarte: Hinweis, dass das Anzeigeverfahren abgeschlossen sein muss und die LSV keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ermöglicht.
  • Bundesnetzagentur, Daten zum Strommarkt 2025, Pressemitteilung vom 05.01.2026: realisierte Stromerzeugung, erneuerbare Anteile, Day-Ahead-Durchschnitt, negative Preise, hohe Preise und grenzüberschreitender Handel als Systemkontext.
  • Marktstammdatenregister, Datendownload, Abruf 15.07.2026: Gesamtdatenauszug im XML-Format, tägliche Aktualisierung in der Regel um 5:00 Uhr; Datenstand vom 15.07.2026 00:00:00 auf der Downloadseite ausgewiesen.
  • Marktstammdatenregister-Webhilfe: Filter-, Export- und Downloadhinweise; Hinweis auf Datenumfang, begrenzte öffentliche Felder und mögliche ungeprüfte oder fehlerhafte junge Meldungen.
  • EnWG §§ 111d, 41a, 42b und 14a; MaStRV §§ 5 und 13; KAV § 2; GEG § 71; WPG § 13 als methodische Prüfanker.
  • Cernion Energy Tools, read-only, 2026-07-15: Evidence Router empfahl /api/entsoe/day-ahead-prices; DE-LU-Day-Ahead-Werte für den Lauf mit Minimum 48,97 EUR/MWh, Maximum 203,78 EUR/MWh, Durchschnitt 132,10 EUR/MWh und Median 140,00 EUR/MWh. Nutzung nur als Marktsignal.