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Nachweisregister

Fachliche Erstfassung v0.9. Diese Seite ist ein Orientierungs- und Prüfrahmen; sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Vergabe- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall.

Reviewstatus: > Einordnung: Arbeitsfassung für Nachweisführung, Quellenstatus und offene Prüfstellen. Kein Rechtsgutachten, keine Wirtschaftlichkeitsrechnung und keine kommunale Entscheidungsvorlage.

Zweck

Das Nachweisregister hält fest, welche Aussagen im Buch bereits belegbar sind, welche nur als Prüfstand verwendet werden dürfen und welche Nachweise noch fehlen. Es ist die Gegenstelle zum Quellenregister: Das Quellenregister sammelt Quellen, das Nachweisregister ordnet Aussagen, Datenstände und offene Prüfungen den Kapiteln zu.

Für Kämmerer ist diese Trennung wichtig, weil Energievorlagen häufig mehrere Aussagearten vermischen: Rechtsrahmen, technische Möglichkeit, wirtschaftliche Erwartung, lokale Datenlage und politische Zielsetzung. Das Register soll verhindern, dass ein Prüfwert wie ein belastbarer Haushaltswert wirkt.

Nachweisklassen

Klasse Bedeutung Zulässige Verwendung im Buch
Primärquelle geprüft Gesetz, Verordnung, Behördenseite, amtliches Register oder Originaldokument wurde direkt geprüft Als belastbarer Quellenanker, sofern Aussage eng am Wortlaut bleibt
Sekundärquelle / Fachkontext Fachartikel, Analyse, Handreichung oder Cernion-RAG-Treffer ohne ausreichende Primärquellenstütze Als Orientierung, nicht für harte Rechts-, Frist- oder Pflichtaussagen
Lokaler Ist-Wert fehlt Kommune, Liegenschaft, Vertrag, Zähler, Anlage oder Haushaltsposten ist noch nicht konkret belegt Nur als offene Prüfstelle oder Beispielstruktur
Prüfwert / Szenario Wert entsteht aus Annahme, Tool, Rechenbeispiel oder überschlägiger Herleitung Nur als Arbeitswert mit Unsicherheitsmarkierung
Review offen Aussage ist plausibel, aber noch nicht gegengeprüft Nicht veröffentlichungsreif; im Text als Prüfstand markieren

Arbeitsregister nach Kapiteln

Seite / Kapitel Nachweisbedarf Aktueller Stand Nächster Prüfschritt
Kapitel 1: Kommunale Energie als Entscheidungsaufgabe Grundlogik von Entscheidungsreife, Datenqualität und Haushaltswirkung Methodisch formuliert; Entscheidungsreife-Gate ergänzt; keine harte Rechtsbehauptung Gegen Kapitel 9 und Nachweisregister auf doppelte Evidenzlogik prüfen
Kapitel 2: Haushalt, Konzessionsabgabe und lokale Wertbindung KAV, Haushaltsnähe, Konzessionsabgaben, lokale Wertbindung KAV als Primärquellenanker im Quellenregister geführt; Prognose-Gate ergänzt; konkrete Einnahmen bleiben lokal offen Lokale Konzessionsverträge, Einwohner-/Tarifstruktur und Haushaltsbuchung prüfen
Kapitel 3: Stromverbrauch, lokale Erzeugung und Importkosten SMARD, MaStR, lokale Verbrauchs-/Erzeugungsdaten, Importkostenmethodik vollständige Erstfassung erstellt; SMARD/MaStR/EnWG/MaStRV als Primär-/Behördenanker geprüft; nationale Marktdaten und Cernion-Day-Ahead-Werte nur als methodische Prüfanker reproduzierbares MaStR-/SMARD-/Lokalbeispiel, lokale Lastgänge, Messpunkte, Anlagen-/Asset-Tabelle, Vertragslogik und Haushaltsstellen konkretisieren
Kapitel 4: Energy Sharing nach § 42c EnWG Rechtsstatus, Rollen, Umsetzungsgrenzen, kommunale Prüfrolle § 42c nur als Prüfanker; keine Zulässigkeitsbehauptung für Einzelfälle Aktuelle Rechtsfassung, Rollenmodell und Netz-/Lieferantenbeziehungen prüfen
Kapitel 5: Kommunale Liegenschaften Gebäudeportfolio, Verbrauch, Anlagen, Sanierungs- und Investitionslogik Erstbaustein vorhanden; lokale Gebäudedaten fehlen Objektliste, Energieausweise, Verbrauchsdaten und Sanierungsstände ergänzen
Kapitel 6: Wärme, Nahwärme und Fernwärme WPG-Fristen, Wärmeplanung, Betreiber- und Haushaltsrollen Friststatus nach 30.06.2026 als Prüfstand ergänzt Kommunale Wärmeplanungszuständigkeit und lokaler Planungsstand prüfen
Kapitel 7: Gasnetztransformation Gasbedarf, Rückbau, Wasserstofferwartungen, Netzentgeltrisiken Szenario-Akte und Quellenaktualitäts-Gate ergänzt; harte Zukunftsaussagen bleiben gesperrt Lokale Gasnetzstrategie, Konzessionslage, Wärmeplanung und Netzbetreiberangaben abgleichen
Kapitel 8: Netzbetreiber-Kommunikation und Prozessrisiken Netzanschluss, Messstellen, Marktkommunikation, Prozessfristen Prozessrisiken als Arbeitslogik formuliert Primärquellen und lokale Netzbetreiberprozesse ergänzen
Kapitel 9: Datenarchitektur MaStR, Lastprofile, OSM, Messpunkte, Anlagenlisten vollständige redaktionelle Neufassung erstellt; MaStRV, MaStR/BNetzA, EnWG §§ 111d und 111g, MsbG §§ 49/50/55/60, BK6-24-174, BK6-20-160, BDEW-SLP 2025, SMARD-Datennutzung und OSM-Lizenz als Quellenanker geprüft; lokale Daten bleiben gesperrt lokale Objekt-/Messpunkt-/Asset-Register, Last-/Zählerstands-/Einspeisegänge, reproduzierbarer MaStR-Export mit Originaldatei/Hash, Netzbetreiber-/MSB-Antworten, Datenschutzstatus, Haushaltsbezug und Vertragsbezüge konkretisieren
Kapitel 10: Speicher, Flexibilität und steuerbare Verbrauchseinrichtungen § 14a EnWG, Flexibilität, Speicher, Ladeinfrastruktur § 14a nur als Rechts- und Verfahrensprüfstand BNetzA-Festlegungen, konkrete Anschluss-/Steuerungsdaten und Tarifwirkung prüfen
Kapitel 11: Beschlussvorlagen, Vergabe, Beteiligung und Governance Beschlussreife, Vergabe, Zuständigkeiten, Beteiligungsrollen Erstbaustein vorhanden; keine Vergabeempfehlung Kommunalrecht, Vergaberecht und lokale Hauptsatzung/Organisation prüfen
Kapitel 12: Vom Lagebild zum Arbeitsprogramm Verantwortlichkeiten, Priorisierung, Entscheidungsrhythmus Methodisches Abschlusskapitel mit Backlog-Gate vorhanden Review gegen Muster-Beschlussvorlage, Rechenlogik und Arbeitskartenlogik
Rechenbeispiele Stromlagebild Beispielzahlen, Zeitreihen, Rechenwege Methodischer Erstbaustein vorhanden; keine kommunalen Ergebniszahlen übernommen Gegen Kapitel 3, Kapitel 9 und Rechenlogik prüfen; echte lokale Zeitreihen, Messpunkte und Datenstände nachziehen
Muster-Beschlussvorlage Prüfauftrag, Gate-Logik, Folgeauftrag Kontrollierter Draft mit Rückkehr-ins-Gremium-Gate übertragen Mit Kapitel 11, 12 und lokalen Zuständigkeitsregeln abgleichen
Rechenlogik und Tabellen Tabellenfelder, Datenstatus, Rechenregeln Kontrollierte Erstfassung mit Tabellenketten- und Abbruchlogik vorhanden Mit Nachweisregister und Kapitel 3/9/10 harmonisieren

Stand der Registerpflege 2026-07-10

Die Tagesiterationen vom 2026-07-10 haben mehrere methodische Gates ergänzt. Für das Nachweisregister zählt dabei nicht, dass eine neue Aussage "bewiesen" wäre, sondern ob die spätere Beweisführung sauber begrenzt ist.

Als aktualisierte Prüfstände gelten:

  • Kapitel 1: Entscheidungsreife eines Datenfundes erst nach Herkunft, Zeitbezug, Rollenbezug, Entscheidungsbezug und Prüfstatus.
  • Kapitel 3: Reststromfenster statt Tages- oder Jahresmittel; Marktdaten dürfen ohne lokalen Lastgang, Messpunkt, Erzeugungsbezug und Vertragslogik nicht als kommunaler Kosten- oder Einsparnachweis erscheinen.
  • Kapitel 7: Gasnetz- und Wasserstoffaussagen bleiben getrennt nach bundesweitem Prüfanker, lokaler Netzstrategie, Wärmeplanung, Beteiligungsdaten und Haushaltswirkung.
  • Kapitel 12: Aus einem Prüfpunkt wird erst dann eine Arbeitskarte, wenn Datenhalter, Aussageart, Sperre, Haushaltsbezug und nächster Prüfschritt benannt sind.
  • Muster-Beschlussvorlage: Ein Prüfauftrag ersetzt keine Umsetzungsentscheidung; die Folgevorlage muss Zuständigkeit, Vergabepfad, Haushaltsstelle, Betreiberrolle und Rechtsprüfung zurück ins Gremium bringen.
  • Rechenlogik und Tabellen: Jede Tabellenkette braucht Abbruchpunkte, damit fehlende Register-, Zeitreihen-, Vertrags- oder Haushaltsdaten nicht zu Scheingenauigkeit führen.

Für eine echte Beispielkette fehlen weiterhin vor allem lokale Viertelstunden-Lastgänge, Messpunkt-/Zählerbezug, Anlagen-/Asset-Tabelle, reproduzierbarer MaStR-Filter, Betreiberrolle, Vertrags-/Beschaffungslogik, Haushaltsstelle, Netzbetreiber-/MSB-Antworten und eine kommunale Gegenquelle. Bis diese Nachweise vorliegen, bleiben alle lokalen Ergebniszahlen, Einsparungen, Erlöse, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen gesperrt oder ausdrücklich Prüfstand.

Wiederkehrende Primärquellenanker

Diese Quellen sind als Prüfanker vorgesehen. Sie begründen allein noch keine Einzelfallentscheidung:

  • EnWG § 42c: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html
  • EnWG § 14a: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
  • EnWG § 111d: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111d.html
  • EnWG § 111g: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111g.html
  • WPG § 13: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html
  • WPG § 18: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__18.html
  • KAV § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html
  • Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: https://www.marktstammdatenregister.de/
  • SMARD der Bundesnetzagentur: https://www.smard.de/

Recherche- und Evidenzstand

Cernion Energy Tools wurden am 2026-07-07 read-only für eine RAG-Abfrage zum Nachweisregister genutzt. Am 2026-07-09 und 2026-07-10 wurden zusätzlich Cernion Evidence-/Recherchefunktionen read-only zur methodischen Einordnung von Rechenlogik, Reststromfenstern und Registerpflege abgefragt. Die Treffer waren unscharf oder nur indirekt passend; für lokale Lastgänge, Anlagen-/Asset-Tabellen, MaStR-Filter, Haushaltsstellen, Netzbetreiber-/MSB-Antworten, Governance-/Vergabeprüfungen sowie Gasnetz-/Wärmeplanungsfragen lag kein belastbarer read-only Nachweis vor. Deshalb wurden daraus keine Rechts-, Frist-, Pflicht-, Erlös- oder Wirtschaftlichkeitsaussagen übernommen.

Cernion bleibt in diesem Arbeitsstand nur sachlich als Recherche- und Evidenzwerkzeug eingeordnet: hilfreich für Strukturierung, Daten- und Prüfstatuslogik, aber nicht Ersatz für Primärquellen, lokale Verwaltungsdaten, Verträge oder Rechtsprüfung.

Stand der Registerpflege 2026-07-12

Kapitel 3 wurde am 2026-07-12 als vollständige Erstfassung in den Draft übernommen. Für das Nachweisregister zählt die Ergänzung als methodische Reifung, nicht als lokaler Zahlenbeweis. Belastbar geprüft wurden die Quellenklassen EnWG/SMARD, MaStRV/MaStR und Bundesnetzagentur-Strommarktdaten. Gesperrt bleiben weiterhin alle lokalen Stromkosten-, Importkosten-, Eigenverbrauchs-, Einspar-, Erlös- oder Autarkieaussagen, solange kein lokaler Lastgang, kein Messpunktbezug, keine Anlagen-/Asset-Tabelle, kein Liefervertrag und keine kommunale Gegenquelle vorliegen.

Cernion Energy Tools lieferten read-only ein Marktsignalfenster über /api/entsoe/day-ahead-prices; die Werte zeigen nur die methodische Bedeutung von Viertelstunden-Preisfenstern. Sie ersetzen weder SMARD als Behördenquelle noch lokale Vertrags- und Messdaten.

Kapitel 9 wurde am 2026-07-12 als vollständige Erstfassung in den Draft übernommen. Für das Nachweisregister ist dies das zentrale Evidenzstruktur-Kapitel: Jede spätere lokale Zahl soll auf Objekt, Messpunkt, Zeitraum, Rolle, Quelle, Qualität und Haushaltswirkung zurückgeführt werden. Belastbar geprüft wurden MaStRV §§ 5 und 13, Bundesnetzagentur-Marktstammdatenregister und MaStR-Datendownload, EnWG § 111d, SMARD-Datennutzung, MsbG §§ 49, 50, 55 und 60, Bundesnetzagentur-Marktkommunikation 2022, BDEW-Standardlastprofile Strom sowie OpenStreetMap-Lizenzhinweise. Gesperrt bleiben alle lokalen Asset-, Messpunkt-, Verbrauchs-, Einspeise-, Datenschutz-, Vertrags- und Haushaltsaussagen, bis kommunale Primärdaten und Freigaben vorliegen.

Cernion Energy Tools lieferten read-only keinen passenden Evidenzendpunkt für kommunale Asset-Tabellen, Messpunktlisten, lokale Lastgänge oder Anlagenregister. Knowledge-RAG-Treffer waren methodisch nützlich, aber nicht ausreichend primärquellengestützt für harte Rechts-, Rollen- oder Prozesspflichten. Deshalb wurden keine Cernion-Zahlen oder lokalen Asset-Fakten übernommen.

Stand der Registerpflege 2026-07-15

Kapitel 9 wurde am 2026-07-15 redaktionell neu gefasst und auf den aktuellen Quellenstand gehoben. Für das Nachweisregister zählt die Ergänzung als methodische Reifung der gesamten Beweiskette: MaStR-Funde sind als Anlagenhypothese zu führen, bis Betreiberrolle, Objektbezug, Netzanschluss, Messkonzept, Vertrag und Haushalt abgeglichen sind; Marktdaten nach EnWG § 111d und perspektivisch § 111g bleiben Markt- und Systemkontext; Messdaten nach MsbG §§ 55 und 60 sind Rollen-, Berechtigungs- und Prozessdaten; OSM/GIS-Daten sind Geodatenhinweise, aber keine amtlichen Liegenschafts- oder Netzkapazitätsnachweise.

Belastbar geprüft wurden EnWG §§ 111d und 111g, MaStRV §§ 5, 13 und 17, Bundesnetzagentur-MaStR/Datendownload, MsbG §§ 49, 50, 55 und 60, Bundesnetzagentur BK6-24-174 zur Datenübermittlung von Zählerstandsgängen, Bundesnetzagentur BK6-20-160 zur Marktkommunikation 2022, BDEW Standardlastprofile Strom 2025, SMARD-Datennutzung und OpenStreetMap-Lizenzhinweise. Gesperrt bleiben lokale Asset-, Messpunkt-, Verbrauchs-, Einspeise-, Datenschutz-, Vertrags-, Netzkapazitäts- und Haushaltsaussagen, bis kommunale Primärdaten und Freigaben vorliegen.

Cernion Energy Tools wurden read-only genutzt. Der Evidence Router fand keinen passenden Endpunkt für kommunale Asset-Tabellen, Messpunktlisten, lokale Lastgänge oder lokale Netzkapazitäten. Knowledge RAG lieferte methodische Orientierung mit niedriger Primärquellen-Eignung. Der OSM-Grid-Kontext Heidelberg lieferte keine belastbare Mittelspannungs-Evidence und wurde nicht als Netz- oder Kapazitätsnachweis verwendet. /api/entsoe/day-ahead-prices lieferte DE-LU-15-Minutenwerte für 2026-07-15/16 mit Minimum 48,97 EUR/MWh, Maximum 203,78 EUR/MWh, Durchschnitt 132,10 EUR/MWh und Median 140,00 EUR/MWh; Nutzung nur als Marktsignal, nicht als kommunaler Kosten-, Erlös-, Rechts-, Anschluss-, Kapazitäts-, Asset-, Haushalts- oder Standortnachweis.

Offene Evidenz

  • Lokale Haushaltsdaten, Investitionsdaten, Betriebskosten, Fördermittel und Vertragswerte fehlen.
  • Lokale Liegenschafts-, Zählpunkt-, Verbrauchs-, Anlagen- und Messdaten fehlen.
  • Lokale Zuständigkeiten aus Hauptsatzung, Ausschusszuständigkeit, Eigenbetrieb, Beteiligung oder Zweckverband fehlen.
  • Vergabe-, Beihilfe-, Kommunalwirtschafts- und Steuerfragen sind nicht geprüft.
  • Rechenbeispiele Stromlagebild sind methodisch angelegt, aber noch nicht mit einem echten, nicht öffentlichen Beispieldatensatz belegt.
  • Kapitelübergreifende Schlussprüfung auf Begriffe, Quellenstatus, Nicht-Werblichkeit und Veröffentlichungsreife steht aus.