B. Modell und Rechenkern

Teil des Methodikhandbuchs zum Szenarienrechner-EOG.

Datenmodell: Vom Excel-Stand zum prüfbaren Arbeitsstand

Ein belastbarer Planungsstand besteht nicht aus einer einzigen Tabelle. Er besteht aus Stammdaten, Maßnahmen, Wirkannahmen, Szenarien, Prozessinformationen, Quellenstand und Entscheidungskommentaren. Der Szenarienrechner-EOG trennt diese Elemente, damit später nachvollziehbar bleibt, ob ein Ergebnis aus einem belastbaren Unternehmenswert, einer freigegebenen Annahme oder einem noch offenen Klärpunkt stammt.

Mindeststruktur eines Arbeitsstands:

Geführter Start mit Kontext-Hilfe

Die Datenlogik ist bewusst defensiv. Ein fehlender Wert soll nicht stillschweigend durch einen plausibel klingenden Default ersetzt werden. Ein geschätzter Wert soll als Annahme erkennbar bleiben. Eine Quelle soll nicht nur zur Dokumentation gespeichert werden, sondern die spätere Entscheidungsreife beeinflussen. Dadurch wird das Datenmodell zu einem Governance-Instrument.

Für die betriebswirtschaftliche Lesart entspricht das einer sauberen Trennung zwischen Inputdaten, Modellannahmen und Ergebnisgrößen. Für die regulatorische Lesart entspricht es der Trennung zwischen Planungsmodell und verbindlicher Anerkennung. Für die Revisions- oder Gremienlesart entspricht es einem nachvollziehbaren Prüfpfad: Wer hat welche Zahl geliefert? Warum wurde sie verwendet? Welche Unsicherheit blieb zum Entscheidungszeitpunkt bestehen?

Typische Datenquellen sind Wirtschaftsplan, Mittelfristplanung, Investitionsprogramm, Regulierungsbescheid, Anlagenbuchhaltung, Anlagevermögen, Mengenplanung, Störungsdaten, Projektunterlagen, technische Zustandsdaten, Beschaffungsangebote und Gremienkalender. Das Tool zwingt nicht alle Quellen in ein starres Schema. Es liefert aber die Kategorien, mit denen aus heterogenen Unterlagen ein vergleichbarer Arbeitsstand wird.


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Regulatorische Periodenlogik, EOG-Kontext und Wirkungsverzüge

Der aktuelle generische Parametersatz der Anwendung trägt die ID regulatory-parameters-2026-07. Er ist als prüfpflichtiger Planungsstand gekennzeichnet und verweist auf ARegV, EnWG, Bundesnetzagentur-Kontexte zu Anreizregulierung, Kapitalkostenabgleich, Qualitätselement, Regulierungskonto, KANU sowie NEST/RAMEN. Diese Quellenstruktur ist wichtig: Das Ruleset ist kein Bescheid, sondern eine dokumentierte Modellgrundlage.

Im Code sind fünfjährige Regulierungsperioden hinterlegt. Für Gas sind die 4. Regulierungsperiode 2023 bis 2027 und die 5. Regulierungsperiode 2028 bis 2032 enthalten. Für Strom sind die 4. Regulierungsperiode 2024 bis 2028 und die 5. Regulierungsperiode 2029 bis 2033 enthalten. Für spätere Jahre wird periodisch fortgeschrieben. Der Kostenbasisjahr-Bezug wird sichtbar gehalten, weil Planungsjahr, Aktivierungsjahr und regulatorischer Referenzzeitpunkt auseinanderfallen können.

Besonders wichtig sind die Default-Wirkungsverzüge:

Diese Defaults sind keine verbindliche Aussage über den Einzelfall. Sie sind eine modellierte Startannahme, die bewusst sichtbar bleibt. Die Methodik verlangt, Wirkungsverzüge nicht als technische Kleinigkeit zu behandeln. Sie entscheiden darüber, ob eine Maßnahme im Jahr der Investition, in einer späteren Periode oder nur als Sensitivität zur Tragfähigkeit beiträgt.

Die App modelliert eine indikative EOG-Wirkung aus Abschreibung auf aktiviertes Kapital, Kapitalverzinsung beziehungsweise Kapitalkostenlogik, OPEX- und Aufwandseffekten, Qualitäts-, Effizienz-, Risiko- und Portfolioeffekten sowie Reinvestitions- und Rückbauannahmen. Entscheidend ist die Lesart: EOG-Wirkung ist nicht automatisch Cashflow. Sie ist eine regulatorische Modellkomponente, die in die finanzwirtschaftliche Sicht übersetzt und mit Vorsicht interpretiert werden muss.

Für Experten der Regulierung ist die Transparenz der Grenzen entscheidend. Das Tool versucht nicht, aktuelle Behördenpraxis, Bescheiddetails oder individuelle Sondersachverhalte zu ersetzen. Es hilft, Fragen vorzustrukturieren: Welche Maßnahme berührt welche Kosten- oder Wirkungskategorie? Welcher Periodenbezug wird angenommen? Welche Effekte sind belegt? Welche sind nur sensitiv? Welche Punkte müssen vor einer Vorlage fachlich geprüft werden?

Direkt zur Datenerhebung in der App


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CAPEX, OPEX, Aktivierbarkeit und AfA-Brücke

Eine der methodisch wichtigsten Fragen lautet: Welcher Anteil einer Maßnahme ist aktivierbar und welcher Anteil bleibt Aufwand? In vielen Planungsrunden wird diese Frage zu spät gestellt. Dann steht bereits eine Investitionssumme im Raum, obwohl Planungs-, Schulungs-, Rückbau-, Übergangs- oder Betriebsanteile möglicherweise nicht aktivierbar sind oder zumindest fachlich geprüft werden müssen.

Der Rechenkern bildet Aktivierbarkeit als Erwartungswert. Ein sicher aktivierbarer Anteil wird direkt berücksichtigt. Ein unsicherer Anteil wird mit Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet. Der verbleibende Anteil bleibt nicht aktivierter Anteil und kann als OPEX beziehungsweise Aufwand behandelt werden. Zusätzlich bleibt sichtbar, dass HGB-, Anlagenbuchhaltungs- und regulatorische Sicht auseinanderlaufen können.

Die vereinfachte Logik lautet:

Aktivierter Betrag = Kosten × min(1, sicherer Aktivierungsanteil + unsicherer Anteil × Wahrscheinlichkeit)

Nicht aktivierter Betrag = Kosten - aktivierter Betrag

Diese Formel ist kein Ersatz für eine Bilanzierungsentscheidung. Sie ist ein Strukturierungsinstrument. Sie zwingt die Planungsrunde, Aktivierbarkeit nicht binär und nicht pauschal zu behandeln. Gerade bei Digitalisierungs-, Fernwirk-, Software-, Planungs- oder Transformationsmaßnahmen kann die Aufteilung entscheidend sein.

Die AfA-Brücke verbindet regulatorische und handelsrechtliche Lesart. Eine Maßnahme kann regulatorisch über eine angenommene Nutzungsdauer wirken, handelsrechtlich aber anders abgeschrieben werden. Die App hält HGB-Nutzungsdauer und regulatorische Nutzungsdauer getrennt sichtbar. Daraus entsteht eine Brücke zwischen EOG-/Kapitalbasislogik und EBIT-/Ergebnissicht.

Für Controlling ist diese Brücke wichtig, weil sie erklärt, warum eine Maßnahme im Wirtschaftsplan anders aussieht als in der regulatorischen Modellwirkung. Für Regulierungsmanagement ist sie wichtig, weil sie verhindert, dass Aktivierbarkeit implizit als Anerkennung gelesen wird. Für Gremien ist sie wichtig, weil sie zeigt, welche Auflage in den Beschluss gehört: Aktivierbarkeit und Nutzungsdauer sind fachlich zu bestätigen.

Direkt zur Maßnahmenbewertung in der App

Maßnahmenkatalog mit ersten Fakten


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Wirkannahmen: Qualität, Effizienz, Risiko und Portfolio

Viele regulierte Business Cases hängen nicht nur an CAPEX und Abschreibung. Sie hängen an Wirkannahmen: bessere Versorgungsqualität, geringerer Betriebsaufwand, weniger Störungen, effizientere Prozesse, geringeres Risiko oder Portfolioeffekte aus einer Maßnahmenbündelung. Genau dort entstehen in klassischen Tabellen die größten Interpretationsrisiken. Effekte werden oft in versteckten Zellen eingepreist, ohne dass Evidenz, Attribution und Governance-Status sichtbar bleiben.

Der Szenarienrechner-EOG behandelt Wirkannahmen als eigene Objekte. Jede Wirkannahme hat eine Kategorie, einen Betrag, Start- und optionales Endjahr, Attribution, Wirkungskette, Evidenztyp, Vertrauensstufe und Governance-Status. Unterstützte Evidenztypen sind Messung, Betriebserfahrung, Experteneinschätzung, Studie und offen. Vertrauensstufen sind belegt, Annahme und Review. Governance-Status sind Basis, Sensitivität und ausgeschlossen.

Die Einbeziehungslogik ist streng:

Risiken werden als Erwartungswert betrachtet: vermiedener Risikowert = max(0, Wahrscheinlichkeit vorher - Wahrscheinlichkeit nachher) × Schadenshöhe. Diese finanzmathematische Vereinfachung macht den Effekt diskutierbar, ersetzt aber keine Risikoprüfung. Entscheidend ist die Dokumentation der Wirkungskette: Warum sollte die Maßnahme die Wahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe reduzieren? Welche Daten belegen das?

Ein typischer Fehler ist Doppelzählung. Wenn ein pauschaler Portfolioeffekt und ein direkter Qualitäts- oder Effizienzeffekt gleichzeitig auf dieselbe Maßnahme wirken, kann die Wirkung überschätzt werden. Der Rechenkern warnt in solchen Fällen, kürzt aber nicht automatisch. Die richtige Behandlung ist fachlich zu entscheiden.

Technische Rückkopplung in der Entscheidungsansicht

Direkt zur technischen Rückkopplung


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Finanzierungslogik: Kapitalwert, IRR, MIRR und Tarifwirkung

Die Anwendung nutzt finanzmathematische Kennzahlen, aber sie ordnet sie bewusst ein. Kapitalwert und Renditekennzahlen dienen als indikative Finanzierungs- und Tragfähigkeitsgrößen. Sie sind keine regulatorische Anerkennungszusage und keine automatische Investitionsentscheidung.

Der Kapitalwert diskontiert die Zahlungsstromreihe mit dem gewählten Diskontsatz. Die Zahlungsstromreihe startet mit der Investition und enthält anschließend die modellierten indikativen Cashflows. Diese Cashflows ergeben sich aus regulatorischen Modellwirkungen, wirtschaftlichen OPEX-Annahmen, Reinvestitions- und Rückbaukosten. Schon diese Zusammensetzung zeigt: Es handelt sich nicht um gesicherte Einzahlungen, sondern um eine methodische Übersetzung mehrerer Wirkungsebenen.

Bei der internen Verzinsung ist der Rechenkern vorsichtig. Hat die Zahlungsstromreihe genau einen Vorzeichenwechsel, kann eine klassische IRR berechnet werden. Hat sie mehrere Vorzeichenwechsel, ist IRR mehrdeutig. Dann zeigt die App MIRR, also Modified Internal Rate of Return, mit Finanzierungs- und Reinvestitionssatz. Gibt es keine belastbare Zahlungsstromumkehr, wird keine sinnvolle Renditekennzahl ausgewiesen.

Diese Unterscheidung ist für Infrastrukturmaßnahmen zentral. Rückbaukosten, spätere Reinvestitionen, OPEX-Änderungen, beschleunigte Abschreibungen oder Transformationspfade können mehrere Vorzeichenwechsel erzeugen. Eine scheinbar präzise IRR wäre dann methodisch irreführend. MIRR ist kein Allheilmittel, aber ehrlicher, weil sie Finanzierung und Wiederanlage explizit macht.

Zusätzlich kann die App eine indikative Tarif- oder Kundenauswirkung zeigen, wenn Jahresarbeit und Verbrauchsannahme vorliegen. Auch diese Größe ist ausdrücklich als Orientierung zu lesen. Die tatsächliche Netzentgeltwirkung folgt der Entgeltsystematik mit Kundengruppen, Leistungspreisen, Periodenlogik und weiteren Verteilungsfragen. Die App macht die Größenordnung sichtbar, nicht den künftigen Preis.

Für Wirtschaftswissenschaftler ist diese Kennzahlenlogik vertraut, aber der regulierte Kontext verändert die Interpretation. Für Regulierungsfachleute ist sie nützlich, weil sie die Finanzierungswirkung nicht mit Anerkennung verwechselt. Für Management ist sie wichtig, weil sie zeigt, ob eine Maßnahme nur unter optimistischen Annahmen tragfähig wirkt oder auch im konservativen Gegenlauf trägt.


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Akademischer Bezugsrahmen: Investition, Unsicherheit und Organisation

Der Szenarienrechner-EOG steht fachlich an der Schnittstelle von Investitionsrechnung, Management Accounting, regulierter Infrastrukturökonomie und Organisationssteuerung. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht ist eine Maßnahme im Verteilnetz nicht nur ein Zahlungsstrom, sondern ein Bündel aus Realoption, Pflichtaufgabe, Kapitalkostenfrage, Risikoentscheidung und institutionellem Nachweisproblem. Das ist der Grund, warum klassische Investitionskennzahlen zwar notwendig, aber nicht hinreichend sind.

Die Kapitalwertmethode bietet einen sauberen Ausgangspunkt, weil sie Zahlungs- und Wirkungspfad über einen Diskontsatz vergleichbar macht. In regulierten Netzen liegt die Schwierigkeit aber darin, dass der „Rückfluss“ nicht als normaler Markterlös entsteht. Er wird durch eine regulatorische Erlöslogik, Periodenmechanik und anerkennungsfähige Kostenbestandteile geprägt. Ein positiver Kapitalwert ist deshalb eine modellierte Tragfähigkeitsindikation, kein Marktbeweis. Ein negativer Kapitalwert kann umgekehrt nicht automatisch zur Ablehnung führen, wenn die Maßnahme aus Versorgungssicherheit, Anschlussverpflichtung, technischer Resilienz oder Transformationspflicht notwendig ist.

Aus Sicht des Management Accounting ist besonders relevant, dass die App nicht nur Ergebniskennzahlen berechnet, sondern Verantwortungsbereiche trennt. Controlling verantwortet nicht die technische Wirkung. Technik verantwortet nicht die regulatorische Anerkennung. Regulierungsmanagement verantwortet nicht die HGB-Aktivierbarkeit. Management verantwortet nicht die Detailmodellierung, aber die Entscheidung trotz Unsicherheit. Diese Aufgabentrennung entspricht einer modernen Governance-Logik: Informationen werden nicht in einer zentralen Excel-Datei verborgen, sondern rollen- und entscheidungsbezogen nachvollziehbar gemacht.

Unsicherheit wird in der Methodik nicht als Störgröße behandelt, sondern als normaler Bestandteil von Infrastrukturplanung. Es gibt Parameterunsicherheit, etwa bei Kosten, Zinssätzen oder Mengen. Es gibt Modellunsicherheit, etwa bei der Zuordnung von Wirkungen zur EOG-Logik. Es gibt regulatorische Unsicherheit, etwa durch Konsultationsstände oder zukünftige Festlegungen. Es gibt organisatorische Unsicherheit, etwa bei Verantwortlichkeiten, Fristen und Datenqualität. Das Tool trennt diese Unsicherheiten, statt sie in einer einzigen Sicherheitsmarge zu vermischen.

Für die wissenschaftliche Lesart ist auch die Unterscheidung zwischen Prognose und Szenario wichtig. Eine Prognose behauptet, die wahrscheinlichste Zukunft abzubilden. Ein Szenario beschreibt konsistente Annahmenräume. Der Szenarienrechner arbeitet im zweiten Sinne. Basis, konservativ und wertorientiert sind keine Wahrscheinlichkeitsverteilung, sondern Prüfpfade. Sie helfen zu verstehen, welche Annahmen entscheidungsrelevant sind. Wenn ein Ergebnis nur unter Einbeziehung unsicherer Effekte positiv ist, ist nicht die Zahl falsch; die Governance-Lesart muss vorsichtiger sein.

Damit lässt sich der Szenarienrechner auch als „boundary object“ verstehen: ein gemeinsames Artefakt, das unterschiedliche Fachkulturen verbindet, ohne sie zu vereinheitlichen. Für Technik zeigt es Maßnahme und Wirkungskette. Für Controlling zeigt es Budget und Finanzierung. Für Regulierung zeigt es Periodenlogik und Anerkennungsgrenzen. Für das Gremium zeigt es Beschluss, Auflage und Monitoring. Der Wert entsteht gerade daraus, dass jede Rolle ihre Perspektive wiederfindet, aber keine Perspektive allein dominiert.


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Mathematischer Anhang: Formeln, Kennzahlen und Leseregeln

Dieser Anhang fasst die wichtigsten Rechenlogiken in fachlicher Sprache zusammen. Die Formeln sind bewusst als Methodenerklärung formuliert. Sie sollen die Nachvollziehbarkeit erhöhen, nicht den Eindruck einer vollständigen regulatorischen Abbildung erzeugen.

Aktivierbarkeit:

Aktivierter Anteil = min(1, sicherer Anteil + unsicherer Anteil × Wahrscheinlichkeit)

Aktivierter Betrag = Investitionskosten × aktivierter Anteil

Nicht aktivierter Betrag = Investitionskosten - aktivierter Betrag

Die Formel trennt sichere und unsichere Aktivierung. Sie ist ein Erwartungswertmodell. Eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent bedeutet nicht, dass die Anlagenbuchhaltung halb aktiviert. Sie bedeutet: Für die Szenariorechnung wird ein unsicherer Anteil risikogewichtet, bis die fachliche Klärung erfolgt ist.

Risikoerwartungswert:

Vermiedener Risikowert pro Jahr = max(0, Eintrittswahrscheinlichkeit vorher - Eintrittswahrscheinlichkeit nachher) × Schadenshöhe

Die Leseregel lautet: Ein Risikowert ist nur so belastbar wie die Datenbasis zu Wahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Attribution. Eine technische Maßnahme kann plausibel Risiken senken, aber die monetäre Bewertung bleibt prüfpflichtig, wenn Störungsdaten oder Schadenshöhe nicht belegt sind.

Regulatorische CAPEX-Wirkung im Modell:

Regulatorische CAPEX-Wirkung = Abschreibung + Kapitalkosten auf berechtigte Kapitalbasis

Die genaue regulatorische Anerkennung hängt vom Einzelfall ab. Im Tool ist die Größe eine transparente Modellkomponente. Sie hilft, Timing und Größenordnung zu verstehen. Sie ersetzt keine behördliche oder interne Regulierungsrechnung.

Indikativer Cashflow:

Indikativer Cashflow = modellierte regulatorische Wirkung + wirtschaftliche OPEX-Wirkung + Reinvestitions-/Rückbaukomponenten

Diese Gleichung erklärt den wichtigsten Warnhinweis des Handbuchs: EOG-Wirkung ist nicht Cashflow. Erst durch zusätzliche wirtschaftliche Annahmen entsteht eine indikative Zahlungsstromreihe für Kapitalwert und Renditekennzahlen.

Kapitalwert:

NPV = Summe der diskontierten Zahlungsströme einschließlich Anfangsinvestition

Der Kapitalwert ist positiv, wenn die diskontierten Wirkungen den Kapitaleinsatz unter den gewählten Annahmen übersteigen. In regulierten Netzen ist er eine Tragfähigkeitsindikation, kein automatischer Investitionsentscheid.

IRR und MIRR:

Die klassische IRR wird nur bei genau einem Vorzeichenwechsel ausgewiesen. Bei mehreren Vorzeichenwechseln kann es mehrere interne Zinsfüße geben. Dann verwendet die App MIRR mit Finanzierungs- und Reinvestitionssatz. Diese Entscheidung ist methodisch wichtig, weil Infrastrukturmaßnahmen häufig spätere Rückbau- oder Reinvestitionskosten enthalten.

Tarifwirkung:

Indikative ct/kWh-Wirkung = EOG-Wirkung in Eurocent / Jahresarbeit in kWh

Die App kann daraus eine Haushaltsgrößenordnung ableiten. Diese Größe ist keine Preiszusage. Die tatsächliche Entgeltwirkung hängt von Kundengruppen, Arbeitspreis, Leistungspreis, Periodenlogik und regulatorischer Systematik ab.

Governance-Regel:

Ein Ergebnis ist nicht nur nach Höhe zu lesen, sondern nach Belastbarkeit. Positiver NPV plus positive Renditedifferenz kann „tragfähig mit Auflage“ sein, wenn das konservative Szenario kippt. Nur wenn Basis und konservativer Gegenlauf tragen, liegt eine robustere Tragfähigkeit vor.


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Regulierungsfachlicher Anhang: Prüffragen für Experten

Für Regulierungsfachleute ist das Tool vor allem dann nützlich, wenn es nicht versucht, die Einzelfallprüfung zu ersetzen. Der Wert liegt in der Vorstrukturierung. Die folgenden Prüffragen können als fachlicher Review-Leitfaden genutzt werden.

  1. Verfahren und Periodenbezug: Befindet sich die Sparte im Standard- oder vereinfachten Verfahren? Welche Regulierungsperiode ist betroffen? Welches Kostenbasisjahr ist relevant? Sind Startjahr, Aktivierungsjahr und Wirkungsjahr sauber getrennt?

  2. EOG-Referenz: Welche EOG oder regulatorische Referenzgröße wurde verwendet? Handelt es sich um Bescheidwert, interne Fortschreibung, Planwert oder Platzhalter? Ist der Quellenstand dokumentiert?

  3. Kapitalbasis: Welche Kapitalbasis wird verwendet? Stimmt sie mit HGB-Buchwerten überein oder ist eine regulatorische Überleitung erforderlich? Sind Abzugskapital, Anlagenabgänge, Reinvestitionen und Restwerte relevant?

  4. CAPEX-Wirkung: Ist der aktivierte Anteil fachlich plausibel? Sind Nutzungsdauer, Anlagenklasse und Abschreibungslogik geklärt? Gibt es Sonderfragen bei Gasnetztransformation, KANU-Kontext oder beschleunigter Abschreibung?

  5. OPEX-Wirkung: Wird ein nicht aktivierter Anteil als Aufwand behandelt? Ist der angenommene Wirkungsverzug plausibel? Handelt es sich um einmaligen Aufwand, dauerhafte Kostenänderung oder interne Umbuchung?

  6. Q- und Effizienzeffekte: Sind Qualitätselement, Effizienzannahmen oder Prozesswirkungen im konkreten Verfahren individuell relevant? Im vereinfachten Verfahren dürfen solche Effekte nicht unkritisch als individueller Erlösbeitrag behandelt werden.

  7. Risiko: Wird ein Risikowert aus Daten oder Expertenurteil abgeleitet? Ist die Risikoreduktion der Maßnahme zurechenbar? Wird derselbe Effekt bereits über Qualität, OPEX oder Portfolio angesetzt?

  8. Doppelzählung: Gibt es gleichzeitige direkte und pauschale Effekte? Sind Attribution und Wirkungskette dokumentiert? Wurde geprüft, ob Portfolio- und Einzelmaßnahmenwirkung denselben Sachverhalt abbilden?

  9. Szenariozuordnung: Welche Annahmen gehören in den Basiscase, welche nur in Sensitivität, welche sind ausgeschlossen? Ist der konservative Gegenlauf fachlich streng genug?

  10. Vorlagefähigkeit: Sind regulatorische Grenzen im Report sichtbar? Enthält die Gremienvorlage keine Anerkennungsversprechen? Werden offene regulatorische Punkte als Auflage oder Klärpunkt geführt?

Diese Prüffragen machen das Tool für Experten anschlussfähig. Sie laden nicht zur blinden Nutzung ein, sondern zur strukturierten fachlichen Gegenprüfung.


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