Grenzen, Haftungsausschluss und Quellenrahmen
Der Szenarienrechner-EOG ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Regulierungsberatung. Er garantiert keine Anerkennung durch Behörden, trifft keine automatische Investitionsentscheidung und ist kein Cloud-Datenraum. Er enthält keine realen Netzbetreiber- oder Kundendaten. Er darf nicht als verbindliche Prognose zukünftiger Festlegungen verstanden werden.
Die Anwendung ist ein indikatives, transparentes und offlinefähiges Entscheidungsunterstützungswerkzeug. Sie strukturiert Annahmen, Szenarien, Klärpunkte und Governance-Hinweise. Gerade diese Begrenzung ist ihre Stärke. Sie erzeugt Transparenz, nicht Scheinsicherheit.
Öffentliche Quellen zur Orientierung:
- Bundesnetzagentur: Anreizregulierung, Netzentgelte, Qualitätselement, Kapitalkostenabgleich und Regulierungsrahmen.
- ARegV: rechtlicher Rahmen für Erlösobergrenzen, Effizienzvergleich, Qualitätselement und vereinfachtes Verfahren.
- EnWG: energiewirtschaftlicher Rechtsrahmen für Netzbetrieb, Entflechtung und Netzentgeltkontext.
- StromNEV und GasNEV: Kosten- und Netzentgeltkontexte.
- KANU-Kontext der Bundesnetzagentur: beschleunigte Abschreibungs- und Restwertfragen für Gasnetze.
- NEST/RAMEN-Kontext: Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens.
Für die Nutzung des Handbuchs gilt: Jede fachliche Annahme muss im eigenen Unternehmenskontext geprüft werden. Jede Abweichung zwischen App-Modell und interner Rechnungslegung, regulatorischem Bescheid oder Wirtschaftsplan ist zu erklären. Jede Veröffentlichung muss synthetische oder anonymisierte Daten verwenden. Jede Entscheidung bleibt bei den verantwortlichen Organen.
SEO-Begriffe, die dieses Handbuch bewusst adressiert: regulierte Finanzplanung, Verteilnetzbetreiber, Stadtwerke, Erlösobergrenze, EOG, Anreizregulierung, CAPEX, OPEX, Aktivierbarkeit, HGB-Abschreibung, regulatorische Kapitalbasis, Qualitätselement, Effizienzvergleich, KANU, Gasnetztransformation, Stromnetzplanung, Szenariorechner, Investitionsrechnung, Governance, Gremienvorlage und Offline-First.
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