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Konstituierende Sitzung

In einer ersten konstituierenden Sitzung treffen die Ideengeber und Umsetzer des Stromkollektivs zusammen. Dieses maximal über einen Tag laufende Treffen dient dazu, die Rahmenbedingungen für das Vorhaben zu definieren und einen Satz von Bedingungen für die Energiebeschaffung, Geschäftsführung und den Vertrieb festzulegen.

Der Umfang dieses Treffens der Beteiligten liegt in der Regel bei 6 Stunden, die Teilnehmerzahl sollte 10 nicht übersteigen. 

Agenda

  1. Ziele und Visionen: Die Ideengeber und Umsetzer des Stromkollektivs tragen ihre Ziele und Visionen für das Kollektiv zusammen, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Als Hilfsmittel kann hier das Verfahren einer hypothetischen Pressemitteilung gewählt werden. Fragestellung: "Was wird in einer Pressemitteilung stehen, die bei der Aufnahme des Wirkbetriebs veröffentlicht wird?"

  2. Rahmenbedingungen: Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen für das Stromkollektiv zu definieren, wie zum Beispiel den rechtlichen Rahmen bzw. die Wahl der Gesellschaftsform für die Zweckgesellschaft (GmbH vs. gGmbH), die Finanzierung und die organisatorische Struktur (Gremien). Die Bereiche Vertrieb, Geschäftsführung und Beschaffung werden mit möglichen Kandidaten aus dem Teilnehmerkreis versehen.

  3. Bedingungen für die Energiebeschaffung: Es ist wichtig, Bedingungen für die Energiebeschaffung festzulegen, wie zum Beispiel die Art der Energiequellen, die Zertifizierung der Energiequellen und die Beschaffungsstrategie. Es ist zu empfehlen, dass eine Liste von potenziellen Erzeugern zusammengetragen wird, und in einer Form dokumentiert wird, dass diese in einer Portfoliosimulation genutzt werden kann.

  4. Vertrieb: Die Vertriebsstrategie sollte festgelegt werden, einschließlich der Zielgruppen, der Vertriebskanäle und der Marketingstrategie. Es ist zu definieren, welche Kundengruppen (Privatkunden, Gewerbe, Industrie,...) vorhanden sind und wie diese durch die Teilnehmer adressiert werden können.

  5. Marke: Es ist ratsam, dass bereits zu Beginn des Vorhabens ein passender Name (Marke) und ein Slogan (Wertversprechen) entwickelt wird. Dieser dient gerade in der Frühphase des Aufbaus eines Stromkollektivs zu Identifikation und Kommunikation im Gründerteam.
  6. Geschäftsführung: Die Geschäftsführung des Stromkollektivs sollte festgelegt werden, einschließlich der Verantwortlichkeiten und der Entscheidungsprozesse.
  7. Realisierungspartner:  Definition der Partner (Unternehmen), die für die Umsetzung notwendig sind. Hierbei ist es hilfreich, bereits die Komponenten einer Absichtserklärung (LOI) aufzunehmen, welche mit diesen Partnern nach Gründung eingegangen wird.
  8. Umsetzungsplan: Entwurf eines Meilensteinplans für die Umsetzung und die Aufnahme des Betriebs.
  9. Abbruchkriterien: Definition von Kriterien, unter denen ein Abbruch des Vorhabens ein Stromkollektiv zu starten erfolgen kann. Hierbei sind die Punkte des Meilensteinplans zu berücksichtigen.
  10. Nächste Schritte: Geschäftsmodellentwicklung auf Basis der Portfoliosimulation (Daten aus Punkt 3 und 4). Entwurf einer Satzung zur Gründung der Zweckgesellschaft.

Die STROMDAO GmbH bietet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der konstituierenden Sitzung als Beratungspaket im Corrently Shop an.