Glossar der wichtigsten Begriffe
Um die Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel besser zu verstehen, finden Sie hier eine Erklärung der wichtigsten Fachbegriffe.
Allgemeine Begriffe
24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24)
Die neue Regelung, die den technischen Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) ermöglicht. Basiert auf § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Technischer Wechsel
Die Prozesse, die im Hintergrund zwischen dem neuen Stromanbieter, dem alten Anbieter und dem Netzbetreiber ablaufen, nachdem ein neuer Stromvertrag abgeschlossen wurde.
Kündigungsfrist
Die in Ihrem Vertrag festgelegte Frist, die Sie einhalten müssen, wenn Sie Ihren Stromvertrag beenden möchten. Diese wird durch den 24-Stunden-Wechsel nicht verändert.
Vertragslaufzeit
Die Dauer, für die ein Stromvertrag abgeschlossen wurde. Sie bleibt von der 24-Stunden-Regelung unberührt.
Sonderkündigungsrecht
Das Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu kündigen, z.B. bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter.
Identifikationsnummern
Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Eine einzigartige, 11-stellige Nummer, die jedem Ort (Ihrer Wohnung, Ihrem Haus) zugeordnet ist, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird. Sie ist entscheidend für den 24-Stunden-Wechselprozess und bleibt auch bei einem Zählerwechsel gleich.
Zählernummer
Die Nummer, die direkt auf Ihrem Stromzähler steht und das physische Gerät identifiziert. Wird der Zähler getauscht, ändert sich die Zählernummer.
Zählpunkt / Messlokation (MeLo)
Der technische Punkt im Netz, an dem Ihr Verbrauch gemessen wird. Er wird durch eine längere Kennung identifiziert (Zählpunktbezeichnung oder MeLo-ID, oft 33 Zeichen beginnend mit DE).
Marktakteure
Lieferant (Stromversorger)
Das Unternehmen, mit dem Sie Ihren Stromvertrag haben und das Ihnen die Rechnung schickt (z.B. Corrently, Stadtwerke, andere Anbieter). Den Lieferanten können Sie frei wählen.
Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber - VNB)
Das Unternehmen, das die lokalen Stromleitungen ("das Netz") besitzt und betreibt. Der Netzbetreiber ist für Ihr Gebiet festgelegt und kann nicht gewählt werden.
Messstellenbetreiber (MSB)
Das Unternehmen, das für den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung Ihres Stromzählers verantwortlich ist. Oft ist der Netzbetreiber gleichzeitig der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB).
Grundversorger
Der lokale Energieversorger, der gesetzlich verpflichtet ist, jeden Haushalt in seinem Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Vertrag besteht. Meist sind dies die Stadtwerke oder der größte Anbieter vor Ort.
Versorgungsarten
Grundversorgung
Die Standardversorgung, die Sie automatisch erhalten, wenn Sie Strom nutzen, ohne einen speziellen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sie ist meist teurer als individuell gewählte Tarife und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ersatzversorgung
Eine kurzfristige Notversorgung (maximal drei Monate lang), die greift, wenn Ihr bisheriger Lieferant plötzlich keinen Strom mehr liefern kann oder wenn Ihr Stromverbrauch aus technischen Gründen vorübergehend keinem Vertrag zugeordnet werden kann.
Sondervertrag
Ein individuell mit einem Stromanbieter abgeschlossener Vertrag, der von der Grundversorgung abweicht und meist günstigere Konditionen bietet, aber längere Laufzeiten und Kündigungsfristen haben kann.
Technische Begriffe
Smart Meter (Intelligentes Messsystem)
Ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch detailliert erfasst und elektronisch übermittelt. Smart Meter unterstützen die Digitalisierung der Energiewende und ermöglichen schnellere Prozesse.
Marktkommunikation (MaKo)
Der standardisierte, elektronische Datenaustausch zwischen allen beteiligten Marktpartnern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Sie ist die "digitale Sprache", die für Prozesse wie den Lieferantenwechsel genutzt wird.
GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität)
Die detaillierten Regeln und Prozessvorgaben, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden und definieren, wie die Prozesse im Strommarkt ablaufen sollen.
Umzugsbezogene Begriffe
Anmeldung
Der Prozess, bei dem Sie einen Stromvertrag für eine neue Wohnung abschließen. Muss im neuen System vor dem Einzug erfolgen.
Abmeldung
Der Prozess, bei dem Sie Ihren Stromvertrag für eine alte Wohnung beenden. Muss im neuen System vor dem Auszug erfolgen.
Endzählerstand
Der Zählerstand, der bei Ihrem Auszug aus einer Wohnung oder bei der Beendigung eines Vertrags abgelesen wird. Dient als Grundlage für die finale Abrechnung.
Anfangszählerstand
Der Zählerstand, der bei Ihrem Einzug in eine Wohnung oder zu Beginn eines neuen Vertrags abgelesen wird. Dient als Ausgangspunkt für die künftigen Abrechnungen.
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