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Definition steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Definition steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Die Transformation des Energiesystems hin zu einer dezentralen und von fluktuierenden erneuerbaren Energien dominierten Versorgung stellt das Stromnetz vor erhebliche Herausforderungen. Um die Stabilität des Netzes auch in Zukunft zu gewährleisten und Engpässe zu vermeiden, rückt das Konzept der „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ (SVE) zunehmend in den Fokus. Dieses Kapitel widmet sich der präzisen Definition und Abgrenzung dieses Begriffs, seiner rechtlichen Grundlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie den Implikationen für Netzbetreiber, Lieferanten und Endverbraucher.

1. Die Notwendigkeit der Netzstabilisierung durch Lastmanagement

Die Energiewende ist geprägt durch einen kontinuierlichen Ausbau volatiler Erzeugungsanlagen wie Windkraft und Photovoltaik. Dies führt zu einer erhöhten Dynamik und Komplexität im Stromnetz, da die Erzeugung nicht immer synchron mit dem Verbrauch verläuft. Traditionell wurde die Netzstabilität primär durch die Anpassung der Erzeugungsleistung an den Verbrauch sichergestellt. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien gewinnen jedoch flexible Verbraucher eine entscheidende Rolle. Sie bieten das Potenzial, den Stromverbrauch gezielt an das verfügbare Angebot anzupassen und somit das Netz zu entlasten. Dieses sogenannte Demand-Side Management (Nachfrageseitiges Management) ist ein Eckpfeiler für ein resilientes und effizientes Energiesystem der Zukunft [Siehe auch: Netzstabilität].

In diesem Kontext hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 14a EnWG eine zentrale rechtliche Grundlage geschaffen, um die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Netzmanagement zu ermöglichen und zu fördern [^1, ^2]. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu umfassende Festlegungen getroffen, die die konkrete Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen für die Steuerung dieser Anlagen definieren [^4].

2. Rechtliche Grundlage: § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die maßgebliche Rechtsgrundlage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen findet sich in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Vorschrift wurde zuletzt umfassend novelliert, um den gestiegenen Anforderungen an die Netzstabilität gerecht zu werden und die Integration flexibler Verbraucher zu erleichtern [^1, ^2]. Im Kern ermächtigt § 14a EnWG die Netzbetreiber, den Bezug von Strom aus dem Netz für bestimmte Verbrauchseinrichtungen temporär zu steuern oder zu reduzieren, um drohende Überlastungen im Verteilnetz zu vermeiden.

Der Gesetzgeber verfolgt mit § 14a EnWG das Ziel, Anreize für die Nutzung flexibler Lasten zu schaffen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht insbesondere durch die Möglichkeit, den Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzubieten, wenn sie sich der Steuerung durch den Netzbetreiber unterwerfen [^6, ^7]. Die Bundesnetzagentur hat in ihren Rahmenfestlegungen, insbesondere der Festlegung zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (BK6-20-059), die Details der Umsetzung präzisiert und die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure konkretisiert [^4]. Die Neuregelung ist darauf ausgerichtet, die Netzstabilität auch bei weiter steigender Elektrifizierung von Sektoren wie Verkehr (Elektromobilität) und Wärme (Wärmepumpen) langfristig zu sichern.

3. Definition und Abgrenzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Der Begriff der "steuerbaren Verbrauchseinrichtung" umfasst Anlagen, die nach ihrer technischen Beschaffenheit und ihrem Betriebszweck geeignet sind, ihren Strombezug auf Anforderung des Netzbetreibers zu reduzieren oder zu verschieben. Die genaue Definition und die Kriterien für die Einordnung einer Anlage als SVE werden durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur konkretisiert, basierend auf der Ermächtigung des § 14a EnWG.

Typischerweise fallen unter den Begriff der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Anlagen, die einen signifikanten Stromverbrauch aufweisen und deren Betrieb nicht zwingend an feste Zeitpunkte gebunden ist, sondern eine gewisse Flexibilität zulässt. Dazu gehören insbesondere:

  • Private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen): Diese stellen einen erheblichen und potenziell flexiblen Lastanteil dar. Die Ladezyklen von Elektrofahrzeugen können oft über mehrere Stunden gestreckt werden, was eine temporäre Reduzierung oder Verschiebung des Ladevorgangs ermöglicht, ohne die Mobilitätsbedürfnisse des Nutzers wesentlich zu beeinträchtigen. Die Ladeleistung kann bei Engpässen im Netz gedrosselt oder unterbrochen werden.
  • Wärmepumpen: Als zentrale Komponente moderner Heizsysteme sind Wärmepumpen, insbesondere in Kombination mit Warmwasserspeichern, prädestiniert für die Steuerung. Die Wärmeerzeugung kann zeitlich verschoben werden, solange die Komfortanforderungen der Nutzer (Raumtemperatur, Warmwasserverfügbarkeit) gewährleistet bleiben. Ein kurzzeitiger Ausfall oder eine Reduzierung des Betriebs führt in der Regel nicht zu einem sofortigen Komfortverlust.
  • Stationäre Batteriespeichersysteme: Diese Systeme, die oft in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, können nicht nur überschüssigen Solarstrom speichern, sondern auch als steuerbare Verbraucher fungieren, indem sie ihren Ladevorgang an die Netzauslastung anpassen. Sie können ihren Strombezug aus dem Netz bei Bedarf reduzieren oder sogar Strom ins Netz einspeisen, um Engpässe zu überbrücken.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede stromverbrauchende Anlage automatisch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG ist. Entscheidend sind hierbei die technischen Voraussetzungen für die Fernsteuerbarkeit sowie die Bereitschaft des Betreibers, diese Steuerung zuzulassen. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher fallen in der Regel nicht unter diese Kategorie, da ihre Steuerung entweder nicht praktikabel ist, zu erheblichen Komforteinbußen führen würde oder ihr individueller Leistungsbedarf zu gering ist, um systemrelevant zu sein.

Die Abgrenzung erfolgt auch anhand von Leistungsschwellen, die in den Festlegungen der BNetzA definiert werden. Anlagen unterhalb einer bestimmten Anschlussleistung (z.B. 4,2 kW) können von der Steuerung ausgenommen sein, da ihr Beitrag zur Netzstabilisierung als marginal angesehen wird.

4. Technische Voraussetzungen und Kommunikationsinfrastruktur

Die effektive Steuerung von Verbrauchseinrichtungen erfordert eine geeignete technische Infrastruktur. Im Zentrum steht die Fernsteuerbarkeit der Anlagen. Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber oder ein beauftragter Dritter (z.B. ein Aggregator) in der Lage sein muss, die Leistung der SVE aus der Ferne zu beeinflussen. Dies wird in der Regel durch digitale Kommunikationswege und spezielle Steuereinheiten ermöglicht.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Intelligente Messsystem (iMSys), auch bekannt als Smart Meter. Die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2025 sieht einen beschleunigten Rollout intelligenter Messsysteme vor [^5]. Diese Systeme sind nicht nur für die Erfassung von Verbrauchsdaten in nahezu Echtzeit zuständig, sondern dienen auch als zentrale Kommunikationsplattform für die Steuerung von SVEs. Über das Smart Meter Gateway können Steuersignale vom Netzbetreiber an die angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gesendet werden, welche dann ihren Betrieb entsprechend anpassen.

Die Anforderungen an die Kommunikation und Steuerung umfassen typischerweise:

  • Standardisierte Schnittstellen: Um die Interoperabilität verschiedener Geräte und Systeme zu gewährleisten.
  • Sichere Datenübertragung: Schutz vor unbefugtem Zugriff und Manipulation.
  • Echtzeitfähigkeit: Die Fähigkeit, auf kritische Netzzustände schnell zu reagieren.
  • Rückmeldefähigkeit: Die SVE sollte in der Lage sein, ihren aktuellen Status oder die erfolgte Steuerung an den Netzbetreiber zurückzumelden.

Ohne diese technische Infrastruktur ist eine effiziente und zuverlässige Steuerung der Verbrauchseinrichtungen nicht möglich. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Technologien sind daher entscheidend für den Erfolg des § 14a EnWG.

5. Mechanismen der Steuerung und Anreizsysteme

Die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber erfolgt in der Regel temporär und situationsbezogen, um lokale Netzengpässe zu vermeiden oder aufzulösen. Die genauen Mechanismen sind in den Festlegungen der Bundesnetzagentur detailliert beschrieben. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptansätze:

  1. Direkte Steuerung: Der Netzbetreiber sendet direkt ein Signal an die SVE, um deren Leistung zu reduzieren oder eine Lade-/Betriebspause einzuleiten. Dies geschieht in der Regel nur bei konkreten Netzengpässen und für eine begrenzte Dauer.
  2. Indirekte Steuerung über variable Netzentgelte: Dies ist der primäre Anreizmechanismus. Betreiber von SVEs, die sich der Steuerung unterwerfen, profitieren von reduzierten Netzentgelten [^1, ^2, ^6]. Die Höhe der Reduktion wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und soll den Wert der Flexibilität widerspiegeln, den die SVE dem Netz zur Verfügung stellt. Es können auch zeitvariable Netzentgelte zum Einsatz kommen, die Anreize schaffen, den Verbrauch in Zeiten hoher Netzauslastung zu reduzieren und in Zeiten geringer Auslastung zu erhöhen [^6].

Die Reduzierung der Netzentgelte dient als finanzieller Anreiz für die Betreiber, die potenziellen Komforteinschränkungen durch die Steuerung zu akzeptieren [^3]. Es ist ein Kompromiss zwischen der Wahrung der Versorgungsqualität und der Notwendigkeit, das Netz effizient und stabil zu betreiben. Die Ausgestaltung der Entgelte muss dabei eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleisten und gleichzeitig die Akzeptanz bei den Endkunden fördern. Die Bundesnetzagentur hat hierzu umfangreiche Analysen und Konsultationen durchgeführt, um ein ausgewogenes System zu schaffen.

6. Vorteile und Herausforderungen der Neuregelung

Die Neuregelung des § 14a EnWG und die verstärkte Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen bieten eine Vielzahl von Vorteilen für das gesamte Energiesystem:

  • Erhöhte Netzstabilität: Durch die Möglichkeit, Lastspitzen zu kappen und den Verbrauch an die Erzeugung anzupassen, können Netzengpässe vermieden und die Stabilität der Verteilnetze signifikant verbessert werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen.
  • Effizientere Nutzung der Netzinfrastruktur: Eine intelligente Steuerung ermöglicht es, bestehende Netzkapazitäten optimal auszunutzen. Dies kann teure und langwierige Netzausbaumaßnahmen zumindest teilweise verzögern oder reduzieren. [Siehe auch: Netzentgelte]
  • Bessere Integration erneuerbarer Energien: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können überschüssigen Strom aus Wind- und Solaranlagen aufnehmen, wenn dieser reichlich vorhanden ist, und so die Abregelung erneuerbarer Erzeugung reduzieren.
  • Kosteneinsparungen: Die Vermeidung von Netzengpässen und der intelligentere Betrieb des Netzes können langfristig zu geringeren Kosten für das Gesamtsystem führen, wovon letztlich alle Stromkunden profitieren können [^3].

Gleichwohl bestehen auch Herausforderungen bei der Implementierung:

  • Akzeptanz bei Verbrauchern: Die Bereitschaft der Endkunden, sich der Steuerung ihrer Anlagen zu unterwerfen, hängt stark von der Höhe der finanziellen Anreize und der Transparenz der Steuermechanismen ab. Komforteinbußen müssen minimiert werden.
  • Technische Komplexität: Die Integration und Steuerung einer großen Anzahl heterogener Anlagen erfordert robuste und interoperable technische Lösungen sowie eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Die Erfassung und Übertragung von Verbrauchsdaten und Steuersignalen wirft Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit auf, die adäquat adressiert werden müssen.
  • Regulatorischer Rahmen: Die kontinuierliche Anpassung des regulatorischen Rahmens an die technologische Entwicklung und die Marktdynamik ist eine fortwährende Aufgabe für die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber.

7. Ausblick: Die Rolle der SVE im zukünftigen Energiesystem

Die Bedeutung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem fortschreitenden Ausbau der Elektromobilität und der Verbreitung von Wärmepumpen wird der Anteil flexibler Lasten im Verteilnetz exponentiell wachsen. SVEs werden zu einem integralen Bestandteil eines intelligenten, dezentralen und auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystems.

In Zukunft könnten SVEs nicht nur zur lokalen Netzstabilisierung beitragen, sondern auch in größerem Umfang aggregiert werden, um Systemdienstleistungen für die Übertragungsnetzbetreiber bereitzustellen. Dies würde die Flexibilität des gesamten Stromsystems weiter erhöhen und die Notwendigkeit konventioneller Kraftwerksleistung zur Netzstabilisierung reduzieren. Die Digitalisierung des Energiesystems und der Rollout intelligenter Messsysteme sind dabei entscheidende Enabler für diese Entwicklung [^5].

Die erfolgreiche Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ist somit ein Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber, Regulierungsbehörden, Netzbetreibern, Herstellern und den Endverbrauchern, um die technischen, wirtschaftlichen und sozialen Potenziale voll auszuschöpfen. [Siehe auch: Demand-Side Management]

Quellenverzeichnis

[^1] Quelle 1: Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen. (Zusammenfassung: Alle Informationen rund um die Neuregelung. Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen. Hier informieren wir darüber, was das für Sie und Ihren Netzans...) [^2] Quelle 2: Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen. (Zusammenfassung: Alle Informationen rund um die Neuregelung. Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen. Hier informieren wir darüber, was das für Sie und Ihren Netzans...) [^3] Quelle 3: Wissenswertes zu § 14a EnWG. (Zusammenfassung: 1. Wissenswertes zu § 14a EnWG 2. Vorteile der Neuerungen für Anlagenbetreibende 3. Wissenswertes für Installateurinnen. Immer mehr Haushalte und Unternehmen setzen auf Solarstrom, um ihre Stromkosten dauerhaft zu senken. Doch je mehr Strom erzeugt wird, desto wichtiger wird ein stabiles und intelligent...) [^4] Quelle 4: Große Be­schluss­kam­mer Ener­gie Zwischenstand des NEST Prozesses zum Sommer 2025. (Zusammenfassung: Aktuelles Termine Rahmenfestlegungen (Ebene 1) Methodenfestlegungen (Ebene 2) Perioden- oder unternehmensbezogene Festlegungen (Ebene 3) Verfahrensübersicht Zeitplanung Eckpunktepapier zu Nachfolgeregelungen für ARegV...) [^5] Quelle 5: Checkliste MsbG-Novelle Übersicht über zentrale Inhalte der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes 2025. (Zusammenfassung: Am 24.02.2025 wurde das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. ...) [^6] Quelle 6: Magazin Energiewende Regulatorische Änderungen durch §14a EnWG und zeitvariable Netzentgelte: Was Netzbetreiber und Lieferanten jetzt wissen müssen. (Zusammenfassung: Energiewende Gesetzesvorgaben Mit §14a EnWG und der Einführung zeitvariabler Netzentgelte entstehen für Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetrei...) [^7] Quelle 7: Be­schluss­kam­mer 8 Regulierung Netzentgelte Strom. (Zusammenfassung: Aktuelles Formulare / Erhebungsbögen Transparenz Informationen / Rundschreiben Erlösobergrenzen Netzentgelte Kraftwerksthemen Redispatchkosten Aufsichtsverfahren Messstellenbetrieb Jahres-/ Tätigkeitsabschlüsse § 6b EnWG Über die BK8 Die Beschlussk...)