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§14a EnWG: Netzdienliche Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Die neue §14a-Festlegung ermöglicht ab 2024 die netzdienliche Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, mit der Einführung zeitvariabler Netzentgelte ab April 2025. Dieses Kapitel erläutert die Anwendungsbereiche, die Meldepflichten für Netzbetreiber und die Anreize für Anlagenbetreiber. Es analysiert, wie Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Stromspeicher zur Netzstabilität beitragen und welche Vorteile sich aus reduzierten Netzentgelten ergeben.

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