Reform der individuellen Netzentgelte (§19 StromNEV)
Die BNetzA plant bis Ende 2025 eine grundlegende Reform der individuellen Netzentgelte nach §19 StromNEV, die das bisherige Bandlastprivileg ablösen soll. Dieses Kapitel beleuchtet die Notwendigkeit dieser Reform, die geplanten Änderungen und die Auswirkungen auf energieintensive Industrien. Es diskutiert die Positionen von VKU und BDEW, die sich für verlängerte Übergangsregelungen und die Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit einsetzen.
Einführung: Notwendigkeit der Reform des §19 StromNEV
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