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StromNEF und GasNEF: Grundlagen der Netzentgeltfestlegung

StromNEF und GasNEF: Grundlagen der Netzentgeltfestlegung

1. Einleitung: Netzentgelte im Fokus der Energiewende

Die deutsche Energiewirtschaft durchläuft eine tiefgreifende Transformation, die maßgeblich von der Integration Erneuerbarer Energien, der Digitalisierung der Netze und der Sektorenkopplung geprägt ist. Im Zentrum dieser Entwicklung steht die Gestaltung der Netzentgelte, die einen wesentlichen Kostenbestandteil für Strom- und Gaskunden, sowohl private Haushalte als auch die Industrie, darstellen. Eine faire, transparente und zugleich investitionsfreundliche Ausgestaltung dieser Entgelte ist entscheidend, um die ambitionierten Ziele der Energiewende zu erreichen und die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Das Jahr 2025 markiert in diesem Kontext einen regulatorischen Wendepunkt, da die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des umfassenden NEST-Prozesses (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.) eine Neuausrichtung der Anreizregulierung und der Netzentgeltfestlegung vornimmt. Die hierbei zentralen Festlegungsverfahren zur Strom-Netzentgeltfestlegung (StromNEF) und zur Gas-Netzentgeltfestlegung (GasNEF) bilden das methodische Fundament für die Bestimmung der zulässigen Erlöse der Netzbetreiber und somit der zukünftigen Netzentgelte. Sie definieren, wie die Kosten der Netzinfrastruktur, die für den Transport von Strom und Gas unerlässlich ist, kalkuliert und letztlich auf die Netznutzer umgelegt werden.

2. Rechtlicher Rahmen und die Notwendigkeit neuer Festlegungen

Die umfassende Neuregelung der Netzentgeltfestlegung und der Anreizregulierung ist eine direkte Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2021. Dieses Urteil betraf die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und führte dazu, dass zentrale energiewirtschaftliche Verordnungen, die bisher die Rahmenbedingungen der Regulierung bildeten – namentlich die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) – außer Kraft treten mussten.

An die Stelle dieser Verordnungen treten nun direkt von der Bundesnetzagentur erlassene Festlegungen gemäß § 29 Absatz 1 EnWG. Diese Festlegungen orientieren sich stark an den Vorgaben des EU-Rechts und übertragen der Bundesnetzagentur eine erweiterte Verantwortung bei der Ausgestaltung des Regulierungsrahmens [^1]. Die Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF sind somit nicht lediglich eine Anpassung bestehender Regeln, sondern eine grundlegende Neukonzeption der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die kommende Regulierungsperiode, die im Gasbereich ab 2028 und im Strombereich ab 2029 beginnt. Dieser Paradigmenwechsel erfordert eine detaillierte und fundierte Ausarbeitung der neuen Regelwerke, die sowohl den Anforderungen der Versorgungssicherheit und der Energiewende als auch den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber und Netznutzer gerecht werden muss.

3. Ziele der StromNEF und GasNEF Festlegungen im NEST-Prozess

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF im Rahmen des NEST-Prozesses mehrere strategische Ziele, die auf eine ausgewogene und zukunftsorientierte Gestaltung des Regulierungssystems abzielen und eng mit den übergeordneten Zielen der Energiepolitik verknüpft sind:

3.1. Schaffung eines attraktiven Investitionsumfelds

Die Energiewende erfordert massive Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Strom- und Gasnetze. Die Festlegungen sollen ein regulatorisches Umfeld schaffen, das Netzbetreiber zu diesen notwendigen Investitionen anreizt. Dies ist essenziell, um die steigende Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen, die zunehmende Elektrifizierung von Sektoren wie Verkehr und Wärme (z.B. durch Elektromobilität und Wärmepumpen) und die Notwendigkeit